Kindesunterhalt einfordern: wer trägt Kosten

Hallo,
ich muss wegen verweigerter Auskunftspflicht eines Elternteils zum Einkommen (bisher Hartz IV) einen Anwalt nehmen. Der hat inzwischen eine Klage eingereicht und die Auskunfts- und Unterhaltspflicht eingefordert.

Wer trägt die Kosten für den Rechtsvorgang?

Mein Anwalt meint, da ich über die finanziellen Mittel verfüge, zahle ich die Kosten (Kostenvorschuss wurde bereits gezahlt). Von anderer Stelle hörte ich, dass ich nur die mittellosen Kinder vertrete und so die Kinder Prozesskostenhilfe beziehen können.

Was ist richtig?

Tut mir leid - hierzu bin ich nicht auskunftsberechtigt.

Hallo,

ich habe nur Grundkenntnisse im Anwalts- und Gebührenrecht.

Wenn der auskunftspflichtige Elternteil mit der Auskunft in Verzug ist (das unterstelle ich, denn sonst wäre ja wohl nicht geklagt worden), müsste er m.E. die Kosten übernehmen (= Verzugsschaden).

Die Auskunft Deines Anwalts kann ich so nicht nachvollziehen. Bist Du sicher, dass er gut ist?
Ingeborg

Hallo,

Du brauchst keinen Anwalt, das Gleiche kann auch die Beistandschaft des Jugendamts machen.

Ob Deine Kinder Verfahrenskostenhilfe bekommen, hängt von Deinem Einkommen ab, denn alle Familienmitglieder sind einander zum Unterhalt verpflichtet, nicht nur der Vater den Kindern.

L G D e n n i s .

Lieber Dennis,
das Jugendamt hat nicht geklagt. Begründung: wir wollen erstmal bei anderen Behörden nachfassen, um zu sehen, ob eine Tätigkeit vorhanden ist.
Danke für die Antwort.
Besten Gruß

Liebe Ingeborg,
ob der Anwalt gut ist, weiss man erst hinterher. Der Auskunftpflichtige ist in Verzug.
Danke für die Antwort.
Beste Grüße

Hast du den Antrag im Namen der Kinder gestellt? wenn ja müsstest du für sie bei Gericht, Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Eine genauere Auskunft kann dir aber auch dein Gericht geben.
LG Holger

Hallo,

aus deiner Anfrage geht leider nicht hervor wer der Hartz IV-Bezieher ist.

Wenn du Hatz iV Bezieher bist kannst Du finanzielle Reserven / Rücklagen haben ohne, dass davon Kosten für Gericht oder Anwalt zu zahlen sind. Grundsätzlich hast Du bzw. als Vertreter des minderjährigen Kindes, Anspruch auf Beratungshilfe bei einem Anwalt deiner Wahl. Diese ist kostenlos, beim zuständigen Gericht zubeantragen.

Das gleich gilt für Prozesskostenhilfe, auch diese ist vor, einer Klage zu beantragen!!

Gruß blackdaniel

. nwaltliche Unterstützung. Dazu ist im Vorfeld beim zuständigen Gericht

Ersteres.
Die Kinder sind vermutlich noch nicht geschäftsfähig.

der, der den anwalt nimmt bezahlt auch die kosten ist generell so, vorher erkundigen wäre besser gewesen.

das weiß ich nicht sicher.

Ja, die Kinder sind erst 12 + 14 Jahre.

Ersteres.
Die Kinder sind vermutlich noch nicht geschäftsfähig.

Hallo,

wer die Kosten im Endeffekt (also am Ende des gerichtlichen Vorganges) bezahlt, regelt das Gericht in seinem Kostenfestsetzungsbeschluss.

Du wirst vorab bezahlen müssen, bekommst - wenn das Gericht es so festlegt - das Geld dann vom „Verlierer“ des Verfahrens zurück, falls der Vater der Kinder das Verfahren verliert.

Gruß

Danke und beste Grüße

Hallo,

ich denke, die Kosten werden Sie tragen müssen. Jedes Kind ist ja mittellos, kein Kind hat ein Einkommen (außer Kindergeld). Aber - da Sie dieses Verfahren anstreben, weil der Vater nicht seiner Auskunftspflicht nachkommt, könnte Ihr Anwalt die Kosten per Gerichtsentscheid auf den Vater abwälzen lassen.

Alles Gute (kenne das Thema aus eigener Erfahrung auch schon in- und auswendig)

Micha

Hallo,

der Anwalt hat Recht. Du hättest zB das Jugendamt beauftragen können den Elternteil zur Auskunft zu bewegen.
Wenn du in Vertretung deiner Kinder den Unterhalt einklagst, dann könnte es anders aussehen. Ist aber vermutlich eine Sache deines Einkommens. Du bist ja halb für den Unterhalt der Kinder mitzuständig, also sind sie nicht mittellos.

Gruß, DC