Hallo.
Ich habe immernoch keine richtige Antwort gefunden.
Ich möchte Folgendes erfragen:
*es besteht Unterhaltspflicht eines nicht ehelichen Kindes,was nicht bei mir lebt.
Ich bin verheiratet,habe ein Kind mit meiner Ehefrau.Meine Ehefrau arbeitet nicht,ich bin ihr gegenüber unterhaltspflichtig laut Gesetz,natürlich auch gegenüber unserem gemeinsamen Kindes.
Nun meine Frage:
Wird meine Ehefrau und unser gemeinsames Kind bei der Unterhaltsberechnung des nichtehelichen Kindes,was nicht bei mir wohnt, berücksichtigt?
Ich habe einen statischen Unterhaltstitel,darf mit dieser Urkunde überhaupt ein neuer Unterhalt berechnet werden,es wurde ja ein Festbetrag bestimmt,sonst wäre er ja ein dynamischer Unterhaltstitel?
Wenn Ihr Paragraphen hättet,wäre das super.
Ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen.
Ich möchte auch keine genaue Berechnung,nur die 2 Antworten.
Danke!