Kindesunterhalt forum

Hallo.
Ich habe immernoch keine richtige Antwort gefunden.
Ich möchte Folgendes erfragen:

*es besteht Unterhaltspflicht eines nicht ehelichen Kindes,was nicht bei mir lebt.

Ich bin verheiratet,habe ein Kind mit meiner Ehefrau.Meine Ehefrau arbeitet nicht,ich bin ihr gegenüber unterhaltspflichtig laut Gesetz,natürlich auch gegenüber unserem gemeinsamen Kindes.

Nun meine Frage:

Wird meine Ehefrau und unser gemeinsames Kind bei der Unterhaltsberechnung des nichtehelichen Kindes,was nicht bei mir wohnt, berücksichtigt?

Ich habe einen statischen Unterhaltstitel,darf mit dieser Urkunde überhaupt ein neuer Unterhalt berechnet werden,es wurde ja ein Festbetrag bestimmt,sonst wäre er ja ein dynamischer Unterhaltstitel?

Wenn Ihr Paragraphen hättet,wäre das super.

Ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen.
Ich möchte auch keine genaue Berechnung,nur die 2 Antworten.

Danke!

Hallo,

die Antworten auf Deine Fragen sind in der „Düsseldorfer Tabelle 2010“ hinterlegt

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang

Der Unterhalt kann neu berechnet werden wenn sich die Lebensumstände geändert haben. z.B Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ehefrau, weitere Kinder; Arbeitslosigkeit, Krankheit uns.

Einfach mal nach der Tabelle googlen. Viel Erfolg

Gruß blackdaniel

Hallo,

Tajjjaa nun weiß ich aber immernoch nicht,ob ein neuer Unterhaltsanspruch bei einem Statischen Unterhaltstitel geltend gemacht werden kann,denn statisch bedeutet festgelegter Unterhalt(jeden Monat gleichbleibender Betrag).Ein dynamischer Unterhaltstitel hingegen wird immer nach der Düsseldorfer Tabelle geregelt,also kein gleichbleibender Betrag.

LG

Hallo,

Sozialgerichte legen bei Nichtselbstständigen die Einnahmen der letzten beide Jahre als Grundlage der Berechnung. z.B. die beiden letzten Einkommensteuernachweise. Kindesunterhaltsleistungen sind immer „statisch“. In der Düsseldorfer Tabelle dienen die bereinigten durchschnittlichen Nettoeinkünfte incl. Prämien, Sonderzahlung Urlaubs- Weihnachtsgeld abzüglich Schulden für das Auto, dass Dich zur Arbeit bringt, krankeheitsbedingte Aufwendungen und Werbungskosten abzugsmindern als Bemessungsbasis.

Gruß blackdaniel

Hallo,

naja ich hab mal was gefunden,was die 2 Unterhaltstitel betrifft:

* Dynamische Titel beziehen sich auf keinen festen zu zahlenden Geldbetrag, sondern auf einen Prozentsatz des Mindestunterhalts. Somit erhöht sich der tatsächliche Zahlbetrag eines dynamischen Titels automatisch mit jeder Erhöhung der Unterhaltssätze, was bisher alle zwei Jahre passierte. Wie bei einer Staffelmiete steigt der Unterhalt automatisch ständig an, ohne dass irgendetwas neu unterzeichnet wird.
Dynamische Titel wurden 1998 „erfunden“ und bilden eine der zahllosen Stufen endloser Verschlechterungen für Unterhaltspflichtige.

* Statische Titel enthalten einen konkreten festen Geldbetrag. Bei einem statischen Titel hat der Unterhaltsbegehrende höhere Beträge selbst einzufordern. Ein gesunkener Nettolohn kann dem entgegenstehen, während bei einem dynamischen Titel immer eine Abänderungsklage seitens des Pflichtigen nötig wird. Dabei entstehen dem Pflichtigen Aufwand und Kosten bei zweifelhaftem Erfolg.

Also mein statischer Unterhaltstitel wird erst geändert/bearbeitet,wenn der Unterhaltsberechtigte dies anfordert beim JA,so wie ich das verstanden habe.
LG

hallo nici…

ersteinmal möchte ich dir was zum thema unterhalts titel schreiben…ein titel in dem eine unterhaltshöhe festgelegt wurde ist nicht für immer gültig und kann jederzeit erneuert werden!
zb.wenn das kind älter wird oder wenn sich dein einkommen verändert …(düsseldorfer tabelle)…

was deine ehefrau angeht sie wird nicht bertücksichtig …da sich die gesetze so geändert haben ,das kinder vorang haben was unterhalt angeht…

Hallo,

Kindesunterhalt geht vor dem Unterhalt einer Ehefrau (Wenn ich mich recht entsinne)
Die genaue Berechnung findest du in der Düsseldorfer Tabelle, deine Kinder werden gleich behandelt. Wenn ein Festbetrag in deinem Unterhaltstitel steht, musst du den Titel anpassen lassen. Bis das passiert ist, gilt der Betrag der drauf steht.

Gruß, DC

Hallo,

*es besteht Unterhaltspflicht eines nicht ehelichen Kindes,was
nicht bei mir lebt.

ich nehme an, dass das Kind unterhaltsberechtigt und nicht verpflichtet ist.

Ich bin verheiratet,habe ein Kind mit meiner Ehefrau.Meine
Ehefrau arbeitet nicht,ich bin ihr gegenüber
unterhaltspflichtig laut Gesetz,natürlich auch gegenüber
unserem gemeinsamen Kindes.

Die minderjährigen Kinder kommen bei der Unterhaltspflicht an die erste Stelle. Es spielt dabei keine Rolle, ob ehelich, aus früheren oder aktuellen Beziehungen oder ob man mit ihnen zusammenwohnt.

Wird meine Ehefrau und unser gemeinsames Kind bei der
Unterhaltsberechnung des nichtehelichen Kindes,was nicht bei
mir wohnt, berücksichtigt?

Sie wird nur berücksichtigt, wenn, nach Abzug des Selbstbehaltes und der BEIDEN Kinder noch Geld übrig ist.
Die Kinder haben Vorrang.

Ich habe einen statischen Unterhaltstitel,darf mit dieser
Urkunde überhaupt ein neuer Unterhalt berechnet werden,es
wurde ja ein Festbetrag bestimmt,sonst wäre er ja ein
dynamischer Unterhaltstitel?

Man kann auch statische Titel abändern bzw. durch das Gericht abändern lassen.

Wenn die Abänderung nicht zu vermeiden ist, darauf achten, dass der neue Titel (wenn möglich wieder statisch) aber auf jeden Fall befristet wird. Befristung höchstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Danach ändern sich die Zahlungspflichten.

Vermutlich gibt es ab Januar 2011 eine neue Düsseldorfer Tabelle und einen höheren Selbstbehalt. Evtl. den Titel bis zum 31.12.2010 befristen.

Wenn Ihr Paragraphen hättet,wäre das super.

Paragrafen für was? Die Berechnung wird im Regelfall nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes gemacht.

Gruß
Ingrid