Kindesunterhalt für ausgezogenes Kind

Hallo,

wie verhält es sich mit dem Unterhalt für ein volljähriges Kind, dass sich in Berufsausbildung befindet und nun in eine eigene Wohnung zieht. Ist es ausreichend, den zustehenden monatlichen Unterhalt (640€ ???) abzüglich Ausbildungsgehalt, 90€ Freibetrag sowie das Kindergeld zu gewähren oder muss man auch für Anschaffungen wie Möbel und dergleichen aufkommen?
Ist die Unterhaltspflicht nach der Ausbildung abgeschlossen, wenn das Kind eine neue, vollkommen andere Ausbildung anfängt?

Vielen Dank!

Ist die Unterhaltspflicht nach der Ausbildung abgeschlossen, wenn das Kind eine neue, vollkommen andere Ausbildung anfängt?

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung zu finanzieren. Was danach passiert ist freie Vereinbarung.