Kindesunterhalt für Kind aus früherer Bez

hallo,
ich habe es schon ein paar mal geschrieben… mein freund hat ein 6jähriges kind aus früherer beziehung. der max. unterhalt den er anhand berechnungen des amtes zahlen muss (und kann) beträgt 180 euro.
jetzt meine frage:
wie verändert sich die rechnung wenn wir ein gemeinsames kind bekommen? dann ist er diesem doch auch teilw zu unterhalt verpflichtet oder? wie teilen sich dann die unterhaltsansprüche auf? oder steigt dann sein selbstbehalt oder wie funktioniert das?
bin für jede hilfe dankbar.
lg

Hallo Pusteblume,

Dein Freund ist gesetzlich verpflichtet, mit allen denkbaren legalen Mitteln den Kindesunterhalt seines Kindes bzw SEINER KINDER sicherzustellen.
Der Betrag von 180 Euro ist der Betrag nach dem UVG (Unterhaltsvorschußgesetz) den die Kreisverwaltung/ Stadt für ihn bei dem Kind u vielleicht bei der Arbeitsagnetur (Hartz IV) vorlegt.

Wenn das 2. Kind kommt, muß er nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für beide Kinder aufkommen. Hierbei ist er sogar verpflichtet, eine Nebentätigkeit anzunehmen, um weiteres Einkommen zu erzielen.
Dabei sind beide Kinder gleichrangig, ein kleiner Unterschied ergibt sich nur durch den unterschiedlichen Bedarf wegen des Alters
älter als 6: 272,-
jünger als 6: 225,-

WEnn trotz entsprechender Anstrengungen nicht genug Einkommen erzielt werden kann, ist im Rahmen einer Mangelfallberechnung das verfügbare Einkommen entsprechend aufzuteilen.

Meine Hinweise sind nur allgemeiner Art und können Deinen Fall nicht lösen. Da mir wesentlichen Infos fehlen, lehne ich jede Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Hinweise ab. Wende Dich an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für das Familienrecht und lass Dich dort umfassend beraten.

Grüße

Peter

Hallo Pusteblume,

wenn ihr ein gemeinsames Kind bekommt, ist dein Freund beiden Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. In der Theorie gibt es dann zwei Unterhaltsberechtigte und man wird in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe niedriger eingestuft. Wer also vorher laut Stufe 3 Unterhalt zahlte, zahlt dann nach Stufe 2.

Da dein Freund 180 Euro zahlt, gilt für ihn die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

Hier musst du eine Formel anwenden
Unterhalt multipliziert mit Verteilermasse ( Netto minus Eigenbedarf) dividiert durch den gesamten Unterhaltsbedarf.

Angenommen das erste Kind ist 3 Jahre alt. Die erste Stufe der DD Tabelle sagt, Unterhaltsanspruch 317 Euro.
Ihr bekommt ein weiteres Kind, auch dieses hat laut DD Tabelle einen Unterhaltsanspruch auf 317 Euro.
Gesamter Unterhaltsbedarf sind also 436 Euro

Dein Freund hat 900 Euro Eigenbedarf, der Rest (Einkommen - 5% - 900 Euro) ist die Verteilermasse.

317 Euro Unterhalt laut DD Tabelle x (Einkommen - 5% - 900 Euro)/ 436 Euro gesamter Unterhaltsbedarf.

Die Zahl die dabei heraus kommt, musst dann noch um die Hälfte des Kindergeldes bereinigt werden. Hier bin ich allerdings unsicher, ob das Kindergeld tatsächlich zur Hälfte angerechnet wird, weil so „wenig“ Unterhalt gezahlt wird.

Angaben ohne Gewähr (wird aber größtenteils stimmen). Immer sicher bist du, wenn du beim Jugendamt nachfragst, wie der Unterhalt berechnet bist.

Gruß, DC

also mit anderen worten sinkt die summe des unterhalts den er jetzt an seine ex zahlen muss??

danke für deine ausführliche erklärung
LG

danke dir für deine erklärung!
LG

hallo,

der selbstbehalt ändert sich nur wenn sich das einkommen ändert.

wenn ihr jetzt zusammen ein kind bekommt …ändert sich auch nichts an dem unterhalt den er jetzt zahlen muss fürs 1 kind …den wenn ihr zusammen lebt wirtschaftet ihr ja auch zusammen …also könntet du jetzt quasi keinen unterhalt geltend machen -so das dein freund weniger zahlen muss (ihr würdet ja dann auch kindergeld und elterngeld usw bekommen)

anderst wäre es wenn ihr ein zweites kind zeugen tut und ihr würdet euch trennen dann muss dein freund für beide kinder aufkommen --das heist --ändert sich nichts am einkommen bleibt der selbstbehalt, und es müssten quasi die 180€ die er fürs erste kind zahlt geteilt werden so das jedes kind die hälfte bekommt !

gruss nancy

Hallo Pusteblume,
sorry, ich bin leider nicht in der Lage, Dir Deine Frage zu bwantworten.
LG

danke, genau das wollte ich eben wissen, ob er seiner ex (bzw. dem kind) dann weniger zahlen muss.
wenn ich dich richtig verstanden habe ist das ja der fall. also etwa noch die hälfte von dem betrag, den er jetzt zahlt.
richtig?

Ja, er sinkt. Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, muss dein Freund diesen aber anpassen lassen.

Gruß,DC

Hallo,

die Höhe des monatlichen Kindesunterhaltes in Abhängigkeit vom monatlichen Durchschnitteinkommen ist in der Düsseldorfer Tabelle hinterlegt. Der monaliche Selbstbehalt für berufstätige liegt bei 950,-Euro.

Hierdrin ist eine Warmmiete von 360,- enthalten.

Gruß blackdaniel

sorry du hast mich falsch verstanden …

er muss NICHT weniger unterhalt an das 1 kind zahlen wenn ihr ein 2 kind bekommt … es bleibt bei den 180€ .

denn wenn ihr zusammen lebt/wohnt dann wirtschaftet ihr auch zusammen -zahlt gemeinsam die miete ,strom,lebensmittel usw . daher kann dein freund jetzt auch nicht den unterhalt von 180€ kürzen !!!

wenn ihr euch trennt und du das kind alleine erziehen würdest …dann ist dein freund diesem kind auch zu unterhalt verpflichtet …und wenn sich am einkommen nichts ändert müssen die 180€ geteilt werden (90€ pro kind) den am selbstbehalt ändert sich ja nichts !!!

Also dein freund kann nicht den unterhalt kürzen sobald ein 2 kind unterwegs ist.sollte er es doch tun kann es ganz schnell passieren das der gerichtsvollzieher vor der tür steht !

nebenbei bekommt ihr ja unabhängig noch hilfen wenn das kind auf der welt ist (kindergeld, elterngeld usw.)

Hallo,

dann kommt es zu einer Mangelfallberechnung. Das über den Selbstbehalt hinaus vorhandene Einkommen wird auf beide Kinder aufgeteilt, lediglich das ältere Kind der durch das höhere Lebensalter hervorgerufene Mehrunterhalt etwas mehr (aber nicht die volle Differenz9 als das Jüngere.

Gruß

Hallo,
natürlich ist er auch dem 2. Kind unterhaltspflichtig.
Der geringe Betrag für das 1. Kind deutet auf eine Mangelberechnung hin( der Mindesunterhalt kann nicht erbracht werden).
Nund muss auch das 2. Kind in diese Mangelberechnung einbeogen werden.

Mit Gruß