Kindesunterhalt.....Gehalt v. 2.Ehemann agerechnet

Hallo

die Mutter eines 16 Jährigen Sohnes ist wieder verheiratet. Sie muss ihren Sohn, erlebt beim Vater, Unterhalt bezahlen. Sie ist Hausfrau, hat kein eigenes Einkommen. Das Gehalt vom 2.Ehemann wird eingerechnet.Warum, er hat mit dem Sohn doch nichts zu tun.

dabke für die Antworten

lisa

Hallo,

ist der unterhaltspflichtige Elternteil zuhause, weil er in Erziehungsurlaub ist (weiteres Kind unter 3) , ist eine Erwerbstätigkeit unzumutbar,
ABER,
dieser unterhaltspflichtige Elternteil führt für einen leistungsfähigen Dritten den Haushalt, damit ist hierfür ein Einkommen zwischen 200 und 550 € anzusetzen.
Desweiteren hat eine Ehefrau einen Taschengeldanspruch gegenüber ihrem Ehemann, = auch Einkommen der Unterhaltspflichtigen Mutter.

Da sowohl die Haushaltsführung als auch der Taschengeldanspruch vom Einkommen des Ehemanns abhängen, ist die Höhe dieses Einkommens zu prüfen.

Sollte die unterhaltspflichtige Mutter „einfach so“ ganztags Hausfrau sein, bzw weitere betreute Kinder über 3 Jahre, wird sie fiktiv so gestellt, als wäre sie ganztags arbeiten, und hat ensprechend dem erzielbaren Einkommen Unterhalt zu zahlen.

Zahlt sie nicht, ist dies eine Straftat gem § 170 Strafgesetzbuch.

grüsse
dragonkidd