Hallo miteinander!
Jahrelang hat der Vater freiwillig 50 Euro mehr bzw zuviel an Unterhalt für das Kind bezahlt.
Durch Jobwechsel, um einer Kündigung zu entgehen, war er dazu nicht weiter in der Lage, im Gegenteil, er zahlt seit 13 Monaten 40 Euro weniger als die Düsseldorfer Tabelle vorsieht.
Die Mutter hat dieser verkürzten Zahlung telefonisch zugestimmt und sie 13 Monate stillschweigend hingenommen.
Durch Volljährigkeit des Kindes wird nun die Mutter auch zur Unterhaltszahlung herangezogen. Darüber sehr verärgert, verlangt sie nun die rückständige Summe von 510 Euro, die sich aus den 13 Monaten ergeben hat.
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Kann die Mutter, trotz Einverständnis und 13 Monate langem Schweigen den Unterhalt plötzlich und in voller Höhe nachfordern?
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Kann der Vater den jahrelang freiwillig zu viel bezahlten Unterhalt gegen rechnen?
Vielen Dank für eure Antworten,
Sanne
Hallo
Ich antworte nur, weil sonst noch keiner geantwortet hat. Als wissend würde ich mich in diesem Fall nicht bezeichnen.
Durch Volljährigkeit des Kindes wird nun die Mutter auch zur
Unterhaltszahlung herangezogen. Darüber sehr verärgert,
verlangt sie nun die rückständige Summe von 510 Euro, die sich
aus den 13 Monaten ergeben hat.
Ich glaube nicht, dass sie das verlangen kann. Wenn, dann könnte es doch nur das Kind verlangen.
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Kann die Mutter, trotz Einverständnis und 13 Monate langem
Schweigen den Unterhalt plötzlich und in voller Höhe
nachfordern?
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Kann der Vater den jahrelang freiwillig zu viel bezahlten
Unterhalt gegen rechnen?
Das wohl kaum.
Die Eltern sind sich ja nicht gegenseitig gegenüber zahlungspflichtig, sondern dem Kind gegenüber. Die Mutter hat m.W. ihre Pflicht gegenüber dem Kind verletzt, indem sie auf Unterhalt verzichtet hat. Das hätte sie wohl nicht gedurft. Aber vermutlich hat sie diesen Verlust aus eigener Tasche ausgeglichen, insofern … na ja, weiß ich nicht, ich denk aber, das müsste dann ok sein.
Ich kann mir vorstellen, dass das KIND vom Vater diese 510,- Euro nachverlangen kann. Die Mutter kann das aber wohl kaum. Ich wüsste nicht, aufgrund wessen.
Ebensowenig kann wohl der Vater sich auf irgendwelche Zahlungen berufen, die er in der Vergangenheit geleistet hat.
Na ja, das war jetzt das gesunde Volksempfinden meinerseits.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
der Vater sollte sich mal erkundigen wie hoch er wirklich Unterhalt leisten muss. Mit der Volljährigkeit ändern sich einige Dinge in der Berechnung des Unterhaltes. Es zählt jetzt auch das Einkommen der Mutter, und wenn der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat, fließt das auch in die Berechnung mit ein. Von daher geht ein einfaches ablesen aus der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr.
In dem Link gibt es auch Beispiele.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab…
Ist zwar keine direkte Antwort auf die Frage, hoffe es hilft dennoch.
Gruß
hartmut
Hallo Hartmut, hallo Simsy,
danke für eure Meinungen.
Der Unterhalt für die Zukunft ist nicht das Problem, es geht einzig und allein um die Nachforderung, welche die Mutter jetzt geltend machen will.
In diesem Sinne: herzlichen Dank für eure Mühe,
Sanne