Kindesunterhalt geltend machen bei Einkommenssteuer

Hallo zusammen,

mal angenommen, der erwachsene Sohn, noch ohne Ausbildung, ging nur einem 400.- Euro Job nach. Da er nicht in Ausbildung stand, wurde natürlich kein Kindergeld für
ihn erhalten.
Kann bei der Einkommenssteuer Unterhalt für ihn geltend gemacht werden?

Danke für Antworten und LG

Hallo!

Immer alles eintragen, mehr als ablehnen kann Finanzamt nicht !

Als „außergewöhnliche Belastung“. Man muss sich halt nur eine gute Begründung zurechtlegen, worin die eigentlich besteht. Denn volljähriger und hoffentlich nicht behinderter Sohn könnte ja auch richtigen Job ausüben, bzw. Sozialhilfe beantragen.

Übrigens, wo ist Sohnemann denn krankenversichert ?

MfG
duck313

Hi!

Siehe hierzu §33a EStG. Die Unterhaltsaufwendungen können geltend gemacht werden, aber nur wenn kein Kindergeldanspruch bestand.

Lebte der Sohn mit im gemeinsamen Haushalt kann der Betrag von 8354 € (für 2015) ohne Nachweis angesetzt werden. Der Minijob wird bei der Berechnung des abzugsfähigen Betrages aber angerechnet.

Gruß derschwede77