Hallo liebe Wissenden,
eine Mutter hat mit dem Vater ihrer Kinder (8,11,13 Jahre alt) einen Unterhalt in Höhe von 150 Euro pro Kind ausgehandelt. Ist dieser Betrag realistisch, wenn man ein Einkommen von ca. 1500 Euro netto zu Grunde legt?
Wie hoch wäre der gesetzlich „verordnete“ Unterhalt in dem Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Doro
hallo, Doro…
da ist sie ihm wahrscheinlich aus Unwissenheit oder um das gute Verhältnis zu wahren sehr weit entgegen gekommen
tabelle hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…
Da er einen Selbstbehalt von 840 euro hat, müsste er 660 bezahlen. vorausgestezt er hat keine anderen unterhaltsberechtigten Kinder.
Was Dich nicht veranlassen sollte, direkt zum jugendamt zu rennen…
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Hallo,
da ist sie ihm wahrscheinlich aus Unwissenheit oder um das
gute Verhältnis zu wahren sehr weit entgegen gekommen
Der Betrag ist so in etwa in der Höhe wie der, kurz nach der Trennung, berechnete Unterhalt von Jugend- und Sozialamt. Damals allerdings waren die Kinder noch jünger und die Mutter ebenfalls unterhaltberechtigt.
tabelle hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…
Da er einen Selbstbehalt von 840 euro hat, müsste er 660
bezahlen. vorausgestezt er hat keine anderen
unterhaltsberechtigten Kinder.
Die Tabelle kenne ich, allerdings komme ich irgendwie nicht so richtig klar mit der Anrechnung des Kindergeldes usw.
Was Dich nicht veranlassen sollte, direkt zum jugendamt zu
rennen…
Nö, das will ja keiner. Aber vielleicht wird die Mutter mit dem Vater mal über anderweitige Kostenbeteiligung sprechen.
Danke dir für deine Antwort,
Doro
Hallo, ja, das hab ich übersehen…
in dem Anspruch ist meines Wissens nach das halbe Kindergeld enthalten (3 mal die Hälfte von 155 sind nochmal 233)die er ja theoretisch ohnehin „bezahlt“.
laut tabelle müsste er bis 1500 euro exakt 820 überweisen, abzgl. des kindergeldes also noch 587.
sollte er 1501 Euro verdienen, wären es schon wieder etwa 50 euro mehr. Man kann sich also getrost mal sachlich unterhalten…
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