Hallo,
mein Ex-Mann ist in der Insolvenz und zahlt keinen Kindesunterhalt. Ich muss mir einen neuen Anwalt suchen, habe aber den vollstreckbaren Titel für den Kindesunaterhalt bereits vorliegen.
Wie gehe ich jetzt vor ? Melde ich das der Insolvenzverwalterin auch ? Was muss der Anwalt jetzt tun, damit der vater endlich Unterhalt zahlt ?
Es kann doch nicht sein, dass er so davon kommt, nicht zahlt und eine Restschuldbefreiung erreicht. Mein Ex-Mann hat auch ein großes Haus, das hat er allerdings auf eine Firma überschrieben. Da er selbstständig ist, sagt er immer, dass er nicht zahlen kann. Mein ehemaliger Anwalt sagte dann zu mir:„Wenn er nichts hat, dann kann er auch nicht zahlen“! Weiter hat mein damaliger Anwalt nichts getan. Was kann ich jetzt tun ? Gibt es nicht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Unterhalt für minderjährige Kinder ? Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar !
Viele Grüße, Speedy
Hallo,
ich habe das leider auch alles hinter mir. Der Insolvenzverwalter meines Ex und auch mein Anwalt vertraten die gleiche Meinung wie Ihr Anwalt.
Ich hatte dem Jugendamt den Titel schon weg genommen, da auch die nichts machten.
Wie mein Sohn dann 18 wurde und gerade noch in der Ausbildung war, hat die Anwältin meinen Sohn dann vertreten, es gab ja dann zwei Mal PKH: Einmal von mir und mein Sohn musste auch PKH beantragen.
Diese wure ihm auch bewilligt, doch mein Ex starb dann an seiner Alkoholsucht und der Sohn musste die Anwalts und Gerichtskosten bezahlen, obwohl er PKH bewilligt bekommen hatte. Der Vater hätte zahlen müssen, was er jetzt nicht mehr kann, also muss der Sohn zahlen. Ich habe das nicht glauben wollen, bis der gerichtsvollzieher vor der Türe Stand. Erzählen soll mir bloss keiner mehr, wir hätten in Deutschland einen Rechtsstaat und wären kinderfreundlich.
Es wird immer gesagt, die bösen Ex Frauen, aber es gibt genauso viele böse Ex Männer!!!
Die Anwälte bekommen immer ihr Geld, ob die gewinnen, oder verlieren… Wo gibt es denn sowas. Ich bekomme auch kein Geld , wenn ich nichts tue!
Gruss
Hallo Speddy,
mit dem vollstreckbaren Titel kannst Du ein Gerichtsvollzieher beauftragen an dein Geld zu kommen. Ich würde mir schnellst möglich einen guten Anwalt suchen, dein Ex muss auf jeden Fall zahlen. Kindesunterhalt geht vor Insolvenzschuld. Dein letzte Anwalt war wohl der falsche. Ansonsten wenden ich das Jugendamt,die können dir auch weiter helfen.
Gruss
Löwinger
Hallo Speedy1970,
die Qualität der Anwälte läßt immer mehr zu wünschen übrig.
Sie brauchen nichts weiter tun als zum Jungendamt zu gehn. Die bezahlen den Kindesunterhalt und fordern den widerum bei ihrem Ex-Mann ein inkl. Zinsen.
Fragt sich was besser für ihn ist!!
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo Speedy1970
Du mußt Dir unbedingt einen Inso- Anwalt oder eine Schuldnerberatung suchen, die Dich untersstützen können.
Nach meienm Wissen geht der Kindesunterhalt vor allen anderen Forderungen.
Gruß wacker
hallo ,
du solltest auf jeden fall kontakt zum insolenzverwalter aufnehmen und deine ansprüche geltend machen ob du allerdings den geschuldeten betrag bekommst ist fraglich …den im insolvenzverfahren wird ja vom gesamten einkommen der pfändungsfreibetrag abgezogen und alles was über diesem pfändungsfreibetrag ist wird zu gleichen teilen auf die gesamten gläubiger aufgeteilt .und nach 6 jahren wohlverhalten gibt es die sogenannte restschuldbefreiung .
aber soweit ich weis (bin mir aber nicht zu 100% sicher ) gilt das für unterhalt an minderjährige kinder nicht -den die unterhaltspflicht besteht immer und ist auch mit titel bis zu 30 jahren vollstreckbar .
ich kann dir nur den tip geben zum jugendamt zu gehen und dort ein sogenannte beistandschaft zu beantragen fürs kind … dann kümmert sich das jugendamt um alles weitere und das geht meist schneller als mit nem anwalt . gruss nancy
Es ist immer das selbe. Die Anwälte bekommen viel Geld wissen aber wenig und tun nix.
Hier kannst Du was nachlesen:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden…
Hallo,
dass Ihnen Ihr Anwalt sagt, dass derjenige nicht vollstreckbar ist, der nichts hat, ist eine „beratende Glanzleistung“ Ihres Anwalts.
Auch der Hinweis, dass Sie vorliegend mit einem Titel vollstrecken können, ist vorliegend Unsinn hoch drei, weil genau das Insolvenzverfahren (zunächst) vor den freihändigen Vollstreckungsmaßnahmen schützt.
Selbstverständlich können Sie die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob Ihnen das etwas bringt, bleibt abzuwarten.
Ich gehe aber nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Ihr Mann Privat-Insolvenz (keine Regelinsolvenz) angemeldet hat und damit selbst (dumm für ihn) sein wirtschaftliches Schicksal besiegelte.
Übrigens - der Hinweis, dass Sie möglicherweise eine Schuldnerberatung aufsichen sollen, geht erfahrungsgemäß ins Leere, weil deren Sachbearbeiter in der Regel Sozialarbeiter sind und keine Juristen. Wenn diese sich mit hochkarätigen juristischen Zusammenhängen auseinandersetzen müssen, sind diese genauso überfordert, wie ein Weißbinder, der eine Blinddarmoperation durchführen soll, auch dann, wenn Beide unter Umständen einen weißen Kittel tragen.
Aber eines sollten Sie tun - wählen Sie das kleinere Übel und gegen Sie zu einem Insolvenzanwalt, der weiß, wie dort die Uhren ticken.
Ein Trost dürften Sie haben - ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Exmann wegen nicht bezahlter Unterhaltsleistung nach Ablauf der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung erhält. Das heißt, Sie können auch nach der Insolvenz vollstrecken.
Viel Glück.
Hallo,
klar wird diese Forderung dem Insolvenzverwalter gemeldet. Dort anrufen, dann bekommt man ein entsprechendes Formular zugesandt.
Gruß
mein Ex-Mann ist in der Insolvenz und zahlt keinen
Kindesunterhalt. Ich muss mir einen neuen Anwalt suchen, habe
aber den vollstreckbaren Titel für den Kindesunaterhalt
bereits vorliegen.
Wie gehe ich jetzt vor ?
In der Annahme, dass es sich um eine Privatinsolvenz handelt, so darf der Betroffene in der Bewährungsfrist sogar das Geld vom Einkommen pfändungsfrei behalten, um Unterhalt zu zahlen. Unterhalt geht vor Gläubigern.
Wenn ein Titel vorliegt und der Vater nicht zahlt, den Titel durchsetzen lassen. Dann dürfen alle Konten, auf die eine Verfügungsgewalt hat gepfändet werden. Bei Angestellten geht das relativ leicht, dort wird das Lohnbüro informiert. Bei Selbständigen ist auch hier wieder eine Lücke, aber Banken können auf gerichtliche Anweisung Konten einfrieren lassen, an die der Betroffene nur mit Sondergenehmigung wieder herankommt, um zum Beispiel seinen Selbstbehalt abzuholen.
Ich kann nur empfehlen: Titel sofort durchsetzen.
Melde ich das der
Insolvenzverwalterin auch ? Was muss der Anwalt jetzt tun,
damit der vater endlich Unterhalt zahlt ?
Es kann doch nicht sein, dass er so davon kommt, nicht zahlt
und eine Restschuldbefreiung erreicht. Mein Ex-Mann hat auch
ein großes Haus, das hat er allerdings auf eine Firma
überschrieben. Da er selbstständig ist, sagt er immer, dass er
nicht zahlen kann. Mein ehemaliger Anwalt sagte dann zu
mir:„Wenn er nichts hat, dann kann er auch nicht zahlen“!
Weiter hat mein damaliger Anwalt nichts getan. Was kann ich
jetzt tun ? Gibt es nicht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit
bei Unterhalt für minderjährige Kinder ? Wäre für eine
schnelle Antwort sehr dankbar !
Viele Grüße, Speedy