Kindesunterhalt in der Insolvenz

Hallo,

mein Ex-Mann ist seit Dezember 2011 in der Regelinsolvenz und zahlt seit Oktober 2007 schon keinen Kindesunterhalt mehr.
Der Kindesunterhalt ist tituliert. Der bereits aufgelaufene Betrag von knapp 12.000 € wurde von meinem Anwalt auch bei der Insolvenzverwalterin angemeldet. Nun zu meiner Frage: Muss mein Ex-Mann in der Insolvenz auch Kindesunterhalt zahlen ? Und wenn ja, wie mache ich diesen Unterhalt geltend, bzw. was muss ich tun, damit ich Unterhalt für meinen Sohn erhalte ?
Fallen die aufgelaufenen Ansprüche mit der Insolvenz weg ? Was ist nach der Insolvenz mit dem Kindesunterhalt ?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, mein Anwalt (Prozesskostenhilfe), macht nichts mehr, seit er die Forderungen bei der Insolvenzverwalterin angemeldet hat.
Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Sohn endlich Unterhalt bekommt ?
Danke Vorab für die Hilfe !
Speedy

Hallo
Insolvenzrecht ist nicht unbedingt mein Gebiet, deshalb gehe ich auf diesen Punkt nicht ein.

Titulierte Unterhaltsschulden verjähren nicht und sind eher u. bevorzugter einzutreiben, als jede andere Schuld. Das heißt, die Zahlungen können auch nach 30 Jahren noch eingetrieben werden (dann allerdings vom Kind). Voraussetzung ist aber dennoch, daß der Ex-Mann irgendwann mal wieder zahlungsfähig wird/ist.

Der Anwalt wird vermutlich deshalb nichts mehr machen, weil schon alle möglichen Schritte unternommen wurden und die PKH nur dann bewilligt wird, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Ist Dem nicht so, wird die PKH abgelehnt und der Anwalt bekommt kein Geld.

Ich würde für das Kind Sozialhilfe beantragen, dann übernimmt das Landratsamt zumindest für die Zukunft das Eintreiben der Unterhaltsforderung. Wenn auch das LA Dies nicht schafft, dann ist zumindest für jetzt der Kindesunterhalt durch die Sozialhilfe gesichert.

Dabei würde ich mich vom Anwalt beraten lassen, ob es ratsam ist, die 12.000 Euro Unterhaltsrückstände an jemanden abzutreten, z.B. Finanzamt, Landratsamt, oder eine Bank für Kredite usw. Die haben oft mehr Möglichkeiten als normale Gerichte.

Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß

hallo ,

eine insolvenz schütz nicht vor unterhaltsleistungen …den die unterhaltspflicht hat absoluten vorrang (leider bringt es nichts den anspruch bei der insovenzverwaltung zu stellen da du im prinzip kein gläubiger bist) … und selbst bei einer insolvenz bleibt den schuldner noch so viel zum leben und seiner unterhaltpflicht nachzukommen

am besten ist du wendest dich an jugendamt und beantragst eine beistandschaft für das kind --das jugendamt kümmert sich dann um den rest -geht auch schneller als über einen anwalt und kosten tut es dich auch nichts.

gruss nancy

Hallo,
Muss

mein Ex-Mann in der Insolvenz auch Kindesunterhalt zahlen ?

Ja, wenn er genug Einkommen hat um bezahlen zu können.

Und wenn ja, wie mache ich diesen Unterhalt geltend, bzw. was
muss ich tun, damit ich Unterhalt für meinen Sohn erhalte ?

Den Vater auffordern Auskunft zu geben und dann den Unterhalt berechnen lassen.

Dem Vater und dem Insolvenzverwalter diesen bevorrechtigten Anspruch mitteilen.

Fallen die aufgelaufenen Ansprüche mit der Insolvenz weg ? Was
ist nach der Insolvenz mit dem Kindesunterhalt ?

Alle Schulden werden nach der Wohlverhaltensphase getilgt. Nach dieser kommt es wieder auf das Einkommen an. Wenn er mehr als 1.000 Euro netto verdient, muss er zumindest teilweise bezahlen. Hierzu einfach mal zum Jugendamt gehen und fragen.

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, mein Anwalt
(Prozesskostenhilfe), macht nichts mehr, seit er die
Forderungen bei der Insolvenzverwalterin angemeldet hat.

Er hatte den Auftrag für die Forderungsanmeldung, damit ist sein Job beendet.

Beim eigenen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bezüglich Unterhaltsberechnung beantragen. Dann mit 10 Euro und diesem Beratungsschein zu einem guten Anwalt. Der kann dann richtig beraten und helfen.

Gruß