Kindesunterhalt je nach Jugendamt unterschiedlich?

Hallo,
ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Ich bekomme Kindesunterhalt für meine beiden Kinder. Der Vater hat noch ein weiteres uneheliches Kind. Der Unterhalt wurde vom Vater der beiden tituliert. Das örtliche Jugendamt hat den Unterhalt nach seinen Unterlagen im September 2010 berechnet - für alle 3 Kinder.
Nun stand durch mein zuständiges Jugendamt ( Land Sachsen-Anhalt) angeregt, (die haben die Beistandsschaft)nach 2 Jahren die Neuberechnung an.
Er reichte mit seinen Unterlagen eine Berechnung des Unterhaltes aus dem September 2010 des Jugendamtes der anderen Kindesmutter (Land Brandenburg) ein.
Nach dieser Berechnung hätte er für meine Kinder (alle 3 sind übrigens in einer Alterstufe) mehr zahlen müssen. So hat er jedoch für seine beiden ersten Kinder den geringeren Betrag und für das Kind mit seiner Partnerin den höheren Betrag bezahlt.
Ich ärgere mich, dass meine Kinder nicht „gleichwertig“ behandelt worden sind und das andere Kind scheinbar „mehr wert“ ist.
Kann ich nachträglich den fehlenden Betrag von ihm fordern?
Das Jugendamt dort hat den Unterhalt doch auch für meine Kinder berechnet und er sucht es sich raus wie es ihm am besten in den Kram passt.

das ist mal wieder typisch Jugendamt. Ich schicke Ihnen mal einen Link mit zum Thema Jugendamt.
Wie sieht denn die Berechnung des Jugendamtes aus?
Wie hoch ist sein Einkommen und wie viel bezahlt er jedem?
Sie brauchen dringend einen Anwalt, der das übernimmt.
Ich könnte Ihnen Geschichten erzählen von meinem Jugendamt hier, dass ist Filmreif!

Liebe Grüsse
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo, kann deinen Ärger verstehen.
Aber es kann gut sein, Folgendes:
Alle Kinder sind gleich zu behandeln( Unterhalt)aber:
Ich weiss nicht wieviel dein Ex verdient.
Der Selbstbehalt liegt bei 900,- wenn die kinder minderjährig sind,das heisst ihm müssen 900,- für den Monat überbleiben.
Wenn es nicht dazu kommt kann es passieren das der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe anteilig gekürzt werden.
Ich würde über Anwalt verlangen,Einblick in seine Einkünfte zu verlangen.

Der Unterhalt wurde bei allen 3 Kindern als Mangelfall berechnet. Nach Antrag meinerseits wird vom Jugendamt für meine Kinder jeweils 22,- € Unterhaltsvorschuss bezahlt. Ich sehe ja ein, dass er nicht den vollen Unterhalt bezahlen kann, aber nicht, dass er für sein 3. Kind mehr zahlt und meine beiden weniger bekommen. Laut der Berechnung des brandenburgischen JA hätte er für alle 3 Kinder das Gleiche zahlen müssen. Nach der Berechnung des anderen JA auch aber halt weniger. Warum auch immer.
Die Frage ist nur, an welche Berechnung er sich hätte halten müssen und ob er die 2 Jahre nachzahlen muss.

Hallo,

also vonn Unterhalt habe ich nicht wirklich so 100% ige Ahnung.

Deine Kinder wohnen bei dir, das konnte ich ja noch rauslesen, aber was ist mit dem anderen Kind? Ich hab es mir so rausgelesen, dass er mit seiner jetzigen zusammen mit dem Kind wohnt. Denn müsste er doch bloß Naturalunterhalt zahlen.

Aber schreib mir das mal mal, habe da so meine Ideen.

Andreas

Hallo Kathleen,

die Kinder haben alle den gleichen Anspruch wenn sie im gleichen Alter sind. Das ist auch nicht vom Bundesland abhängig. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Erkundige dich bei deinem Jugendamt wie das Problem gelöst werden kann.

Alles Gute!

Hallo, das ist dann vielleicht ein Fall für einen Anwalt.
Liebe grüße

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nicht nach verschiedenen Jugendämtern, sondern nach dem Alter der Kinder.

Es gibt allerdings Jugendämter, die nicht in der Lage sind korrekt zu rechnen. Manche „vergessen“ mal leicht, dass vom Einkommen noch bestimmte Beträge (z. B. Fahrtkosten usw.) abgezogen werden müssen.

Gruß