hallo!
Wollte mal fragen ob man den Kindesunterhalt beim 1.Kind (17Jahre)kürzen kann wenn das Kind eine kurzzeitige(bis zum Lehrbeginn im September)Teilzeitbeschäftigung ausübt?Und ob beim 2.Kind(16Jahre)das auch geht wenn es einen 400 Euro Job seit längerem hat.
Danke für die Antworten
mfg
easy rabbit
Hallo,
Wollte mal fragen ob man den Kindesunterhalt beim 1.Kind
(17Jahre)kürzen kann wenn das Kind eine kurzzeitige(bis zum
Lehrbeginn im September)Teilzeitbeschäftigung ausübt?
nein
Und ob
beim 2.Kind(16Jahre)das auch geht wenn es einen 400 Euro Job
seit längerem hat.
Danke für die Antworten
vermutlich ja, wenn der Job regelmäßig und auf Dauer ausgelegt ist. Berechnung: 400 abzügl. 90 Euro (verbleiben dem Kind ungekürzt) und von den 310 Euro dann die Hälfte (andere Hälfte bekommt der betreuende Elternteil.
Achtung: den Unterhalt nicht einfach kürzen. Der betreuende Elternteil muss entweder (am besten schriftlich) damit einverstanden sein, wenn nicht muss übers Gericht eine Abänderungsklage gemacht werden.
Gruß
Ingrid