Kindesunterhalt kürzen

Hallo,
die Kürzung von Kindesunterhalt ist ja ziemlich heikel.
Aber ich frage hier für einen Bekannten an.
Klassische Fall: Ehe geschieden, Tochter lebt bei der Mutter, Vater zahlt Kindesunterhalt
Die Tochter befindet sich seit Dezember in einer Klinik. Ein Ende des Aufenthalts ist mit Mitte Februar angegeben.
Kann der Vater nun den Unterhalt um 30 % kürzen, da die Tochter ja in der Klinik mit Lebensmitteln „versorgt“ ist?
Im Internet steht immer wieder ein Urteil des OLG Hamm aufgeführt.

Kann jemand weiterhelfen?

Auch Hallo,

ja, in der Tat heikel.
Grundsätzlich gilt, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, darf gar nicht gekürzt werden, bevor nicht ein Gericht der Kürzung zugestimmt hat.
Persönlich würde ich sagen, Nein, kann nicht gekürzt werden. Die Verwendung des Unterhaltes ist meiner Meinung nach nirgendwo Prozentual aufgeführt (also auch nicht der Prozentuale Anteil an Lebensmitteln im Betrag)
Noch persönlicher würde ich sagen, auf gar keinen Fall kürzen. Wenn das Kind in einer Klinik ist, dann fallen Kosten an die sonst nicht da wären. Wenn das Kind so lange in einer Klinik ist, ist die emotionale Belastung sowohl des Kindes, als auch der Mutter bei der das Kind lebt so schon hoch genug, warum also noch einen drauf setzen? (Ist rethorisch, muss jeder selbst wissen was er macht)

Gute Besserung!

Gruß,DC

Hallo,

die Höhe des moantlichen Kindesunterhaltes ist in der Düsseldorfer Tabelle hinterlegt. Kürzen, ohne Titel, könnte dem Unterhaltszahler teuer werden.

Außnahmen: die monatlidchen Einnahmen des Unterhaltszahlers haben sich nach unten verändert. Sollte es zu keiner Einigung kommen, sollte ein Anwalt zu rate gezogen werden der sich mit Familienrecht auskennt. Bei geringen Einkünften gibt es beim zuständigen Gericht kostenlos einen Beratungsschein. Der Anwalt kann dann seine Beratungskosten mit dem Gericht abrechen.

Gruß blackdaniel

Hi,
leider kann ich dir darauf keine genaue Antwort geben. Vom „Gefühl“ her würde ich meinen, dass bei einem längeren Klinikaufenthalt (wann immer das sein mag) der Unterhalt um den Verpflegungsanteil gekürzt werden darf. Ich würde das aber auf gar keinen Fall ohne vorherige Absprache machen, da dann ggf. gegen deinen Bekannten vollstreckt werden kann. Damit er aber eine Möglichkeit hat, dass er anteilig Geld zurück fordern kann (wenn er sich mit der Kindesmutter nicht einigen kann), sollte er 1) der Mutter schriftlich mitteilen, dass er den jetzigen Unterhalt nur unter Vorbehalt in voller Höhe zahlt, weil das Kind im Krankenhaus ist und 2) diesen Vorbehalt auch auf den Überweisungen vermerken.
Allerdings ist bei Nichteinigung der Gang zum Anwalt unumgänglich - und der kostet nun mal Geld. Ob man dann nicht lieber gleich zum Wohle des eigenen Kindes auf den Streit verzichtet, bleibt jedem selbst überlassen. Am besten ist es immer, wenn man sich mit dem Expartner einigen kann - schließlich verbindet einen doch noch einiges und man hatte sich doch auch mal gern.

LG
Gundula

Hallo,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe es schon an meinen Bekannten weitergegeben.
Wie er sich entscheiden wird, weiß er noch nicht - aber bis zum nächsten 1. sind es ja auch noch ein paar Tage…

Ciao
Petra

Hallo,

eine Kürzung wird hier vermutlich nicht genehmigt. Die Gerichte akzeptieren eine Kürzung meist, wenn das Kind mehr als 6 Wochen nicht vom Wohnelternteil betreut wird. Ob das bei einem Krankenhausaufenthalt auch so gesehen wird, weiß ich nicht. Würde aber verneinen, da Eltern hier, obwohl das Essen wegfällt, erhöhte Kosten haben: Fahrten zum Krankenhaus; Mitbringsel; evtl. Zusatzbett für den Elternteil im Krankenhaus; Vermehrt Schlafanzüge usw.

Gruß