Hallo,
die Kürzung von Kindesunterhalt ist ja ziemlich heikel.
Aber ich frage hier für einen Bekannten an.
Klassische Fall: Ehe geschieden, Tochter lebt bei der Mutter, Vater zahlt Kindesunterhalt
Die Tochter befindet sich seit Dezember in einer Klinik. Ein Ende des Aufenthalts ist mit Mitte Februar angegeben.
Kann der Vater nun den Unterhalt um 30 % kürzen, da die Tochter ja in der Klinik mit Lebensmitteln „versorgt“ ist?
Im Internet steht immer wieder ein Urteil des OLG Hamm aufgeführt.
Kann jemand weiterhelfen?