Kindesunterhalt - nach 3 Jahren noch einforderbar?

Fall: Mann und Frau leben seit mehr als 3 jahren getrennt und sind seit 15 Monaten geschieden. Aus der Ehe gingen 2 Kinder hervor (7 u. 9 J.). Beide Kinder lebten seit der Trennung abwechselnd 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche bei dem Vater. Beide Elternteile einigten sich darüber, dass der besserverdienende Mann kein Kindesunterhalt an die Mutter zahlt, da ja beide Kinder zu jeweils 50% bei Mutter und Vater leben. Dieses Modell ging 3 Jahre gut. Nun möchte die Mutter die Kinder ganz zu sich nehmen (da es ihrer Ansicht besser für die Kinder sei, der Vater sieht das anders). Der Vater soll dann alle 14 Tage die KInder zu sich nehmen dürfen. Nun zur Frage: Die Kindesmutter (die ein eignes Einkommen hat) verlangt nun, dass der Kindesvater künftig den vollen Unterhaltsbetrag (laut DÜsseldorfer Tabelle) an sie zahlen soll. Er hatte ihr ein finanz. Angebot unterbreitet, dass sie allerdings ablehnte. Hat sie das Anrecht, nach 3 Jahren den vollen Unterhalt einzufordern?

Hallo,

was heißt, der Vater nimmt die Kinder dann alle 14 Tage? Dann nur fürs Wochenende? Oder wieder für eine Woche?
Dann müsste der Unterhalt gedrittelt werden.
Wenn die Kinder ganz bei Ihnen sind (außer zu Besuchstagen), dann ist der andere Elternteil barunterhaltspflichtig und muß den Unterhalt lt der Düsseldorfer Tabelle, bzw durch eigene Regelung zahlen.
Vorzugsweise sollten Sie aber den Unterhalt auf jeden Fall betiteln lassen, damit Sie, falls Ihr EX-Mann einmal nicht zahlt auch etwas in der Hand haben und dagegen vorgehen können.

Viele Grüsse
Schneewebse

Hallo,

Fall: Mann und Frau leben seit mehr als 3 jahren getrennt und
sind seit 15 Monaten geschieden. Aus der Ehe gingen 2 Kinder
hervor (7 u. 9 J.). Beide Kinder lebten seit der Trennung
abwechselnd 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche bei dem Vater.
Beide Elternteile einigten sich darüber, dass der
besserverdienende Mann kein Kindesunterhalt an die Mutter
zahlt, da ja beide Kinder zu jeweils 50% bei Mutter und Vater
leben. Dieses Modell ging 3 Jahre gut.

Somit hat es drei Jahre lang eine gewisse Kontinuität für das Wechselmodell gegeben. Dies kann die Mutter nicht so ohne weiteres aufkündigen. Auch der Vater hat das Sorgerecht und wie würde sich die Mutter fühlen, wenn er das gleiche tun würde wie sie jetzt?

Ganz abgesehen davon, wie fühlen sich dann die Kinder? Einen geliebten und bisher gelebten Elternteil erleben sie nur noch als Besuchsonkel.

Nun möchte die Mutter
die Kinder ganz zu sich nehmen (da es ihrer Ansicht besser für
die Kinder sei, der Vater sieht das anders). Der Vater soll
dann alle 14 Tage die KInder zu sich nehmen dürfen.

Das hat in einem anderem Forum die Mutter von zwei Kindern, bei denen auch das Wechselmodell jahrelang funktioniert hat auch versucht.

Der Vater ging vor Gericht. Es wurde ein Gutachten gemacht und vor einer Woche war die mündliche Verhandlung. Das Gericht hätte entschieden, dass die Kinder - wegen der größeren Bindungstoleranz - zum Vater gehen und die Mutter den üblichen Umgang bekommt.

Da der Vater im Interesse der Kinder aber wollte, dass diese ihre Mutter nicht nur besuchsweise erleben dürfen, kam dann ein gerichtlicher Vergleich heraus, der etwa so aussieht, dass die Kinder zu 60 % beim Vater und zu 40 Prozent bei der Mutter sind.

Jetzt ist die Mutter zu 100 % pflichtig den Kindesunterhalt zu Händen des Vaters zu bezahlen.

Heutzutage gibt es nicht mehr automatische Reflexe, dass die Kinder zur Mutter kommen.

Nun zur
Frage: Die Kindesmutter (die ein eignes Einkommen hat)
verlangt nun, dass der Kindesvater künftig den vollen
Unterhaltsbetrag (laut DÜsseldorfer Tabelle) an sie zahlen
soll. Er hatte ihr ein finanz. Angebot unterbreitet, dass sie
allerdings ablehnte.

Hat sie das Anrecht, nach 3 Jahren den
vollen Unterhalt einzufordern?

Rückwirkend kann sie keinen Unterhalt einfordern. Unterhalt gibt es frühestens ab „Inverzugsetzung“ - also ab Aufforderung Unterhalt zu bezahlen.

In der Vergangenheit hat der Vater ja seinen Unterhalt durch Betreuung geleistet und ist sowieso nicht barunterhaltspflichtig gewesen.

Irgendwie habe ich das komische Gefühl, dass diese Mutter das Wechselmodell deswegen aufkündigt, weil sie Unterhalt haben will ohne dabei an die Liebe der Kinder zum Papa zu denken. Wenn mein Gefühl mich nicht täuscht, sollte die Mutter in sich gehen und darüber nachdenken, ob Geld wichtiger ist als das sich Kinder glücklich fühlen.

Gruß
Ingrid