Hallo,
ich bin Vater von 2 Kindern, geschieden.
Ein Kind 17 Jahre ist aus meiner Ehe und ein Kind 13 Jahre wurde nach meiner Ehe mit einer anderen Frau gezeugt.
Zu meinem Sohn aus der Ehe habe ich sehr guten Kontakt, ich sehe ihn regelmäßig.
Das Jugendamt kümmert sich in beiden Fällen um die Regelung des Unterhaltes.
Ich frage mich nun folgendes:
Mein nun schon 17 jähriger Sohn ist mit der Schule fertig, aber er beginnt keine Ausbildung sondern mach so eine Art Berufsvorbereitungsjahr.
Muss ich hier weiterhin den Unterhalt in kauf nehmen, oder gibt es evtl. Fristen zur Berufswahl oder kann/muss er jobben, sodass ich entlastet werde.
Hallo,
solange er was tut, musst du weiter bezahlen.
Evtl. Einkommen „Lehrlingsgehalt“ wird dabei aber angerechnet.
Das Berufsvorbereitungsjahr wird er brauchen, sonst würde er sicherlich gleich eine Ausbildung beginnen. Er liegt nicht auf der faulen Haut sondern tut etwas.
Grundsätzlich ist man als Unterhaltspflichtiger verpflichtet, eine Erstausbildung ggfs eine passende Anschlußausbildung zu zahlen.
Z. B. Ausbildung als Mauerer und dann Beginn des Studiums zum Sozialpädagogen ist nicht.
z. B. Mittlerer Bildungsabschluß, sofort weiter auf Fachoberschule fürs Abitur und dann studieren ist sehr wohl drin.
Auch z. B. eine Lehre als Bankkaufmann wenn von vorneherein klar ist, daß, wenn die Abschlußnote stimmt, sofort Betriebswirtschaft studiert wird muss auch das Studium bezahlt werden.
Besprich dich mit dem Jugendamt, die sind da eigentlich immer darauf bedacht, keinen zu übervorteilen.
Grüße
miamei