mein partner und ich haben vor zu heiraten kann mein zukünftiger Mann für den Kindesunterhalt für meine Kinder rangezogen werden während der Ehe.Zumal er nicht der Vater von Ihnen ist.ich muss sagen meine zwei großen Kinder sind schwer Erziehbar und leben
zur Zeit in einem Kinderheim für Problemkinder, ich selbst musste bis dato nichts zahlen da ich es finanziell
auch nicht könnte. lg sandra
hallo,
Sie müssen für die kinder ja Unterhalt zahlen. Wenn sie heiraten,steht ihnen von ihren mann „Taschengeld“ zu , und davon können sie dann den Unterhalt bezahlen…so war das bei mir auch…fragen sie lieber einen Anwalt
lisa
Danke für den Tipp aber mein Partner zahlt ja jetzt schon alles was anfällt und dann versorgt er meine kleine Tochter auch mit.da bleibt ja eh kaum was übrig. Aber naja trotzdem vielen dank lg Sandra
Nein, Ihr Mann braucht nicht für Ihre Kinder aufkommen, wohl für Sie.
Nur die leiblichen Eltern müssen zahlen. Es kann sein das er einen Einkommensnachweis vorlegen muss, denn Sie haben Anspruch auf ein Taschengeld von Ihrem Mann. Dieses rechnet sich nach seinem Einkommen. Das Taschengeld wird Ihnen als Einkommen angerechnet und wenn das seeehr hoch ausfällt dann können die sagen, Sie können was davon abgeben, aber es muss wirklich sehr hoch sein.
Gruss
Agnes
er verdient ca 2000 euro hat sehr viele Ausgaben. Seinerseits dann zahlt er die miete etc. dann zahlt er meine Schulden noch mit ab.manchmal bleiben gerade 400-500 euro übrig und wir sind froh wenn der Unterhalt meiner kleinen Tochter kommt.danke lg Sandra
da werden Sie nichts zahlen müssen. Der Unterhalt wird eh nicht angerechnet. Das ist kein Einkommen, dass brauchen Sie auch nicht angeben.
L.G.
Agnes
Danke noch mal,es soll nicht heißen das ich nicht für meine kinder zahlen möchte,aber ich möchte nicht das mein Partner wegen mir Probleme hat,ich will ihn nicht mit meinen kram belasten und er am ende unglücklich ist.Die Situation ist für Ihn schon schwer genug.Dann würde ich die Hochzeit lieber Platzen lassen.
trotzdem vielen Dank
Lg Sandra
hallihallo,
ich glaube nicht das sie deinen zukünftigen mann ranziehen können zu zahlen, da es ja immerhin seine leiblichen kinder sind.
gruß yvi
Hallo Sandra,
da brauchen Sie keine Angst vor zu haben, es sind unsere Gesetze und die Gesellschaft die Familien aus einander bringen. Jeder hat selbst kaum Geld zum Überleben und wofür gibt es die ganzen Einrichtungen.
4 Wochen nach meiner zweiten Eheschließung kam meine Mutter ins Pflegeheim und mein Mann musste auch alles offen legen. Es war mir auch mehr als peinlich. Hauptsache unseren Politikern geht es prima. !
L.G.
Agnes
Er braucht nicht zahlen außer er nimmt sie als seine Kinder an
Eine gute Freundin von mir heiratet NICHT, weil ihr Vater demnächst wohl ein Pflegefall wird und ihr zukünftiger dann mit zur Kasse gebeten wird. Wie es mit Kindern aussieht weiß ich nicht. Frag Experten im Familienrecht.
Gruß, Andi
hallo,
da kann ich dir leider auch keine antwort drauf geben…
vlt kennt sich jemand anders hier damit aus!
alles gute
bei Hartz IV würde Ihr neuer Partner nur dann eingerechnet, wenn die Kinder in Ihren Haushalt zurückkehren. Meines Wissens kann sonst keinerlei Unterhaltsverpflichtung bestehen. Wenn Sie eigenes Einkommen habe, würde ihre persönliche Unterhaltsverpflichtung neu berechnet werden müssen, weil für Sie nur noch die Hälfte der Unterkunftsausgaben berücksichtigt werden dürfte . Am besten fragen Sie dort nach, wo jetzt berechnet worden ist, dass sie nicht Unterhalt zahlen brauchen.
Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher aber es könnte möglich sein.
Hallo
kann er nicht, hier ist der leibliche Vater gefragt.
Wenn es mal um deinen Unterhalt gehen sollte, könnte das interessant sein.
Gruss
Hallo,
direkt wird er zur Unterhaltszahlung nicht herangezogen. Allerdings kann es sein, dass Dein Selbstbehalt gekürzt wird, weil Dein eigenes Überleben durch die Einkünfte des Ehemannes gesichert ist. Natürlich nur, wenn er genügend Einkommen hat um Dich zu unterhalten.
Manchmal wird der Ehepartner auch zur Zahlung eines Taschengeldes an den anderen Ehepartner verpflichtet, dass dieser Ehepartner dann für den Unterhalt der Kinder einsetzen muss.
Das alles wird aber nur bei minderjährigen Kinder praktiziert.
Gruß