Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, habe folgendes Problem mit meiner getrennt lebenden Ehefrau wegen Kindesunterhalt für unseren 13 jährigen Sohn.
Kurze Vorgeschichte :
Meine Noch-Ehefrau hat mich mit unserem Sohn in einer Nacht- und Nebelaktion sitzenlassen . Sie hat beim Jugendamt unüberlegt eine vollstreckbare Unterhaltsverpflichtungserklärung über den Mindestunterhalt von 334 Euro unterschrieben mit Wirkung 1.4.10 .
Sie bezieht folgende Einkünfte :
867 € EU Rente
420 € Pflegegeld nach Pflegestufe 2 (obwohl eigentlich gar nicht mehr bedürftig denke ich ,aber egal)
so wie 129 € Wohngeld …
macht zusammen : 1416 € an Einkünften.
Jetzt hat sie mir aber durch ihre Anwältin mitteilen lassen ,dass sie nur bereit ist 97 Euro zu bezahlen ,da ihr Wohn-und Pflegegeld nicht als Einkommen anzurechnen wären und ich sie auch nicht über den Selbstbehalt von 770 Euro pfänden könnte .
Eine Bemühung sich überhaupt um Ihre Unterhalts-oder Umgangspflichten zu kümmern ist so wieso nicht von ihr ernsthaft gewollt …
Jetzt meine Frage ,es kann doch nicht sein ,dass ihr fast 1320 € an Einkommen bleiben obwohl eigentlich nur 770 € Selbstbehalt vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und sie nur minimal Unterhalt zu zahlen braucht ,trotz freiwilliger Unterwerfung einer Zwangsvollstreckung .
Der Dumme ist mal wieder unser Sohn ,da ihm weder Unterhaltsvorschuss vom JA zustehen weil er schon über 12 Jahre noch weder Hartz 4 Bezüge ,da er noch keine 15 Jahre ist … Uns bleiben zusammen knapp 1100 Euro an Einkommen wovon Miete ,ect noch abgehen …wir haben uns extra eine kleine 2 Zimmerwohnung genommen um Kosten einzusparen und meine Ehefrau sich natürlich eine schicke 80qm Wohnung wie sollte es auch anders sein !
Gibt es wirklich keine Möglichkeit den Titel durch Zwangsvollstreckung des Wohngeldes oder des Pflegegeldes geltend zu machen ?
Lg Holger