Kindesunterhalt nach Jugendamtsurkunde

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, habe folgendes Problem mit meiner getrennt lebenden Ehefrau wegen Kindesunterhalt für unseren 13 jährigen Sohn.

Kurze Vorgeschichte :

Meine Noch-Ehefrau hat mich mit unserem Sohn in einer Nacht- und Nebelaktion sitzenlassen . Sie hat beim Jugendamt unüberlegt eine vollstreckbare Unterhaltsverpflichtungserklärung über den Mindestunterhalt von 334 Euro unterschrieben mit Wirkung 1.4.10 .

Sie bezieht folgende Einkünfte :

867 € EU Rente
420 € Pflegegeld nach Pflegestufe 2 (obwohl eigentlich gar nicht mehr bedürftig denke ich ,aber egal)
so wie 129 € Wohngeld …

macht zusammen : 1416 € an Einkünften.

Jetzt hat sie mir aber durch ihre Anwältin mitteilen lassen ,dass sie nur bereit ist 97 Euro zu bezahlen ,da ihr Wohn-und Pflegegeld nicht als Einkommen anzurechnen wären und ich sie auch nicht über den Selbstbehalt von 770 Euro pfänden könnte .
Eine Bemühung sich überhaupt um Ihre Unterhalts-oder Umgangspflichten zu kümmern ist so wieso nicht von ihr ernsthaft gewollt …

Jetzt meine Frage ,es kann doch nicht sein ,dass ihr fast 1320 € an Einkommen bleiben obwohl eigentlich nur 770 € Selbstbehalt vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und sie nur minimal Unterhalt zu zahlen braucht ,trotz freiwilliger Unterwerfung einer Zwangsvollstreckung .

Der Dumme ist mal wieder unser Sohn ,da ihm weder Unterhaltsvorschuss vom JA zustehen weil er schon über 12 Jahre noch weder Hartz 4 Bezüge ,da er noch keine 15 Jahre ist … Uns bleiben zusammen knapp 1100 Euro an Einkommen wovon Miete ,ect noch abgehen …wir haben uns extra eine kleine 2 Zimmerwohnung genommen um Kosten einzusparen und meine Ehefrau sich natürlich eine schicke 80qm Wohnung wie sollte es auch anders sein !

Gibt es wirklich keine Möglichkeit den Titel durch Zwangsvollstreckung des Wohngeldes oder des Pflegegeldes geltend zu machen ?

Lg Holger

Hallo holger,

Den Eigenbehalt und die weiteren Ausführungen kannst du in der Düsseldorfer Tabelle im Internet einsehen.
Da deine Noch Frau alles bei einem Anwalt hat absegnen lassen, wird Dir nicht viel übrig bleiben, dies auch alles bei einem Familienanwalt nachprüfen zu lassen und dann eventuell gerichtlioch alles klären lassen.
Solltest du allerdings auch eine Scheidung in Erwägung ziehen, so müssen beide Parteien für das Kind sorgen.
Da wird dann sowieso alles auf den Tisch kommen und geklärt werden müssen.
Viel Glück!