Kindesunterhalt nach zugewinnausgleich

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mirdie Frage beantworten. Danke im vorraus.

Mein Partner hat 2 Kinder aus einer früheren Ehe. Der Sohn 15J lebt bei der Mutter. Die Tochter 13J lebt bei uns. Seine Ex-Frau weigert sich Vollzeit zu arbeiten und soll für die Tochter nur 120€ Unterhalt zahlen. Mein Partner an die EX-Frau für den Sohn allerdings den regulären Unterhalt der Düss.Tabelle. Nach dem Zugewinnsausgleich hat nun seine EX-Frau ein Vermögen von ca.60.000€. Muss sie jetzt ihr Vermögen einseten um wenigstens den Mindestunterhalt zu leisten?

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG Anne

Hallo,

bei minderjährigen Kindern unterliegt der barunterhaltspflichtige Elternteil einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Halbtags arbeiten ist da nicht. Wenn die Beistandschaft vom Jugendamt nicht in die Bötte kommt, einen Anwalt nehmen. Kosten muss dann auch Muttern tragen.

Selbstverständlich muss sie ihr Vermögen zur Zahlung von Minderjährigenunterhalt einsetzen.

Gruß

Danke für die Antwort, werde morgen beim JA vorsprechen und das abklären.

Gruß Anne

Hallo Anne,

kann ich dir leider nicht beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja.

Grundsätzlich würde ich vorschlagen, dass dein Partner mal zum Jugendamt geht (das für euren Wohnort zuständig ist) und sich dort mal erkundigt.

Das gilt auch, falls er nicht bereits einen Unterhaltstitel gegen die Mutter vorliegen hat, auch für den Tatbestand, dass sie nicht Vollzeit arbeitet. Jeder der Kinder hat für die er Unterhalt zahlen muss, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das auch hinhaut. Die Meisten schrecken dann vor den Anwaltskosten bei einem Streit zurück, aber das Jugendamt ist genau für diese Dinge da und muss nicht bezahlt werden.

Grüße, DC

Das kommt darauf an, ob dies ein verwertbares Vermögen ist. Unterhaltsverpflichtungen sind vorrangige Verpflichtungen, mit z.B. einem halben, selbst bewohnten Haus, können diese jedoch schlecht bezahlt werden.

vielen dank für deine antwort. die ex-frau meines parners hat nach scheidung und hausverkauf ein barvermögen von über 60000€, aber nur ein einkommen von vl 700€, da sie nicht mehr arbeiten will.
lg anne

Das kommt darauf an, ob dies ein verwertbares Vermögen ist.
Unterhaltsverpflichtungen sind vorrangige Verpflichtungen, mit
z.B. einem halben, selbst bewohnten Haus, können diese jedoch
schlecht bezahlt werden.

vielen dank für deine antwort. mein parner war jetzt beim jugendamt und die sache wird jetzt geprüft. er hat eine sehr kompetente beratung bekommen und ist ganz zuversichtlich.
lg anne

vielen dank für deine antwort. wegen der kosten wollen wir nicht zum anwalt, da mein partner keine PKH bekommt. die anwältin hatte uns gesagt, dass beim vermögen nur die zinsen als einkommen einsetzbar wären.bei den heutigen zinserträgen ist das nicht sehr viel. nun weigert sich die ex-frau meines parners vollzeit zu arbeiten, um wenigstens den mindestunterhalt zu erreichen. Wo hast du die Info her, dass auch das ganze vermögen einzusetzen ist für den unterhalt?

lg antje

Wer hat die angesprochenen 120.- Euro KU festgesetzt?
Wenn dieser Betrag angezweifelt wird, dann wird eine Neu-Festsetzung durch das Gericht wohl umumgänglich sein.

Toll, das freut mich.

Grüße,DC

vielen dank für deine antwort. mein parner war jetzt beim
jugendamt und die sache wird jetzt geprüft. er hat eine sehr
kompetente beratung bekommen und ist ganz zuversichtlich.
lg anne

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Da die Ex nur halbtags arbeitet, wurde ihr für die zukunft nur 120€ pro Kind unterhalt zugebilligt. Mein partner hatte anfangs beide kinder bei sich und ihr wäre ein vollzeitjob zuzumuten. da sie bei einem vollzeitjob als fleischfachverkäuferin auch nur ca. 1200€ netto hätte, könne sie 250€ für beide kinder abdrücken. das gericht hat sich auf 240€ für beide kinder geeinigt. nun lebt ein kind bei ihr und zahlt für das andere kind immernoch nur 120€.Sie hat jetzt aber nach zugewinnsausgleich noch ca60000€ auf der hohen kante. mein partner dafür aber zahlt den vollen unterhalt nach düss.-tabelle. er war jetzt schon beim jugendamt und ist dort gut beraten. vielen dank.
LG anne

Wer hat die angesprochenen 120.- Euro KU festgesetzt?
Wenn dieser Betrag angezweifelt wird, dann wird eine
Neu-Festsetzung durch das Gericht wohl umumgänglich sein.

Hallo, das Vermögn muss sie nicht einsetzen, aber den Gewinn aus dem Vermögen (Zinsen etc.)

Mit Gruß

Hallo, danke für deine Antwort. mein partner war jetzt aber schon beim jugendamt. sie muss ihr vermögen einsetzen, da sie sich weigert einen vollzeitjob anzunehmen.

LG anne

Hallo, das Vermögn muss sie nicht einsetzen, aber den Gewinn
aus dem Vermögen (Zinsen etc.)

Mit Gruß