Kindesunterhalt nachzahlung

hallo,
meine verlobte hat einen sohn mit 12 jahren. sie ist seit 2003 von ihrem mann gesachieden. seit diesem zeitpunkt hat ihr exmann keinen unterhalt für dessen gemeinsamen sohn gezahlt. der exmann ist hartzIV empfänger. kann sie denn den unterhalt nachfordern? seine äusserung dazu: ich zahle keinen unterhalt, da ich hartzIV empfänger bin. bis 12 jahre bekam sie vom jugendamt für ihen sohn einen regelsatz, der jetzt natürlich wegfällt. kann mir denn jemand weiterhelfen was wir am besten machen könnten?

Vile Grüsse
Tom

Hallo Tom,

leider bin ich hier die falsche Ansprechpartnerin. Wahrscheinlich wäre eine Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht ratsam, wenn das Jugendamt aus Erfahrung keinen Tip geben kann.

Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen

Barbara

Moin,
kann da leider nicht groß weiterhelfen. Erstens bin ich
gerade im Auslandseinsatz und zweitens habe ich da auch
keine Erfahrungen bisher sammeln können.
Würde aber vielleicht mal beim Arbeitsamt nachfragen.
Die müßten da weiterhelfen können.

Gruß

Hallo Tom,

habt ihr schon mal beim Jugendamt nachgefragt?
Ich weiß, dass der Unterhalt für ein Kind vom Jugendamt getragen wird, wenn der Vater zahlungsunfähig (Offenbarungseid evtl. auch HartzIV) ist. Allerdings erhält die Mutter vom Jugendamt einen geringeren Satz, als der Vater zahlen müsste, wenn er könnte.
Ich weiß allerdings nicht, ob in so einem Fall, dann das Jugendamt die Zahlung ab dem 12. Lebensjahr eingestellt wird.
Nicht der Vater hat zu bestimmen, ob und welchen Unterhalt er zahlt - das macht immer noch das Jugendamt. Hat sich deine Verlobte überhaupt schon mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt? Selbst wenn der Vater zahlen müsste, dies aber nicht tut, übernimmt das Jugendamt die (geringeren) Zahlungen und fordert diese vom Vater ein um einen Mindestlebensstandard für das Kind zu sichern.

Also mein Rat: geht zum Jugendamt.

Ich wünsche Euch viel Erfolg
Herzliche Grüße - Heike