Hallo mein zukünftiger Mann soll für seinen Sohn fast 500 Euro unterhalt zahlen, nun wollen wir aber heiraten, ich habe eine Tochter aus vorheriger Beziehung, wie hoch ist der Selbstbehalt für uns als Familie, bzw wie hoch ist die Pfändungsschutzgrenze, ich habe einen Job auf 400 Euro Basis der nicht sozialversicherungspflichtig ist…hat mein zukünftiger mit gegenüber auch Unterhaltsverpflichtungen?
Hallo,
hier spielt es eine Rolle, ob das Kind des Mannes noch minderjährig oder volljährig ist.
Wenn es minderjährig ist, bekommt es seinen errechneten Unterhalt.
Der Vater hat gegenüber seinem Sohn einen persönlichen Selbstbehalt. Ehefrau (alte oder neue) kommen nach der Unterhaltszahlung an minderjährige Kinder.
Stiefkinder werden überhaupt nicht angerechnet - auch nicht beim Pfändungsschutzbetrag.
Angerechnet werden nur leibliche und vom Vater adoptierte Kinder.
Bei volljährigen Kinder ist die Situation anders. Hier kommt es darauf an, wie alt das volljährige KInd ist, ob es bei einem Elternteil wohnt und ob es noch zur Schule geht. Studenten, Azubis werden anders eingestuft.
Die Pfändungstabelle ist unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…
Gruß
Hallo,
unterhaltspflichtige Kinder gehen vor. Es gibt keinen Selbstbehalt für Familien, nur für den Unterhaltspflichtigen selbst.
Das du einen 400 Euro Job und eine Tochter hast, dafür kann das Kind aus erster Ehe ja nichts.
Und nein, dein Zukünftiger hat dir gegenüber keine Unterhaltsverpflichtung nur weil ihr verheiratet seid.
Gruß,DC
Solange Ihr nicht verheiratet seit, ist der Bräutigam seiner Braut gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
An der Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber wird sich durch die Heirat nichts, bzw. nur auf Antrag einer Neuberechnung etwas ändern. Hierbei wird dann das Gesammt-Fam.-Einkommen zur Berechnung herangezogen.
Die Pfändungstabelle kann dem Link entnommen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html
hallo ,das kann ich dir so genau nicht beantworten ,dafür müsste ich wissen WER den unterhalt festgesetzt hat,
vielleicht magst du mir das noch schreiben kann kann ich dir mehr sagen ,und ausserdem wäre es wichtig zu wissen wie alt der sohn ist !!!lieben gruss nancy
Hallo,
der Selbstbehalt des Mannes ist 950 Euro monatlich.
Die Pfändungsfreigrenze ist kein bundesenheitlicher Betrag, er wir in den Gerichtsbezirken festgesetzt und berücksichtigt die jeweiligen Lebenshaltungskosten.
Wenn Sie heiraten ist der man Ihnen gegenüber natürlich unterhaltspflichtig, wobei die 400 Euro auf Ihren Bedarf angerechnet werden.
Mit Gruß