Kindesunterhalt nicht Verheiratete

Hallo,
ich habe mit meinem Lebensgefährten ein 5-jähriges Kind. Wir sind nicht verheiratet. Dass ich für mich keinen Unterhalt beanspruchen kann ist klar. Problem bzgl. des Kindesunterhalts ist nun, dass er

  1. sobald ich ihn verlasse weniger arbeiten und somit weniger Geld verdienen möchte (er hat momentan ein ungefähres Nettogehalt von ca. 4.500,00 Euro). Er arbeitet im Familienunternehmen.

  2. sobald ich gehe wird er sich nicht an „normale“ Besuchszeiten seines Kindes halten - also 14-tägig übers Wochenende. Er wird sie genau dann zu sich holen, wann er es will und schon gar nicht übers Wochenende, da er 14-tägig samstags arbeitet und sich das jeweils andere Wochenende nicht „kaputt“ machen lassen will.

Help! Ist dies alles so möglich? Was steht mir an Unterhalt für das Kind zu? Ich selbst arbeite auch halbtags. Wird mein Gehalt angerechnet?

Wie sieht es mit den Besuchszeiten aus, kann er dazu verdonnert werden?
Danke!

Hallo Nicky

Ich weiß nicht, ob ich dir da wirklich weiterhelfen kann, denn
familienrechtliche Streitigkeiten sind sehr komplex und meist unter
Beachtung aller Umstände zu bewerten. Natürlich steht deinem Kind bzw dir
Unterhalt zu, nur kannst du natürlich nicht beeinflußen, wie dein
Lebensgefährte arbeiten möchte. Weiterhin gilt es am besten gemeinsam eine
Regelung für die Besuchszeiten zu finden, wobei es nicht sein kann, dass das
Kind für die besseren Wochenden geopfert wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nicky,

So einfach wie er es sich vorstellt ist das nicht.
gut wenn er weniger arbeiten will dann soll er es tun der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und Dein Gehalt wird nicht angerechnet.
Am einfachsten ist es wirklich wenn Du Dir beim Jugendamt Hilfe holst.
Dort kann man auch den Unterhalt berechnen lassen und sich ggf. einen Titel holen mit dem man den Unterhalt einklagen kann wenn er nicht zahlt. Besuchsregelungen sind generell Absprachesache, und sie sollten wie alles bei einer Trennung zum Wohle des Kindes sein und nicht um den Partner „eins reinzuwürgen“. Deine Nachricht ist trotz der stichpunkthaltigen Worte voller Emotionen und Du hast das Gefühl das Du mit ihm keine vernünftigen Regelungen treffen kannst. Was man aus seinen Aussagen gut ableiten kann. Beim Jugendamt bieten sie auch Hilfestellung bei Gesprächen über Besuchsregelungen an, manchmal ist es gut wenn jemand neutrales die Situation und das Wohl des Kindes im Blick hat, was bei einer Trennung den Eltern am Anfang meist schwer fällt da sie das nicht trennen können.
Ich möchte nicht als altklug daherkommen das sind meine Erfahrungen die ich gemacht habe und ich weiss das man sich dabei völlig hilflos fühlt grad wenn der Partner dann kompromisslos scheint.
Hol Dir die Unterstützung beim Jugendamt und berate dort wie Du die Interessen Deines Kindes auch mit deren Unterstützung wahren kannst.
Ich wünsch Dir viel Kraft und denke dran der Rücken des Kindes kann Deine Sorgen nicht tragen.

Liebe Grüße
Ute

Hallo, wenn Sie eine normale e-mail adr. habeen antworte ich Ihnen gerne ausführlich. Meine Adresse für diese Fragen ist: [email protected]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo!
also erstmal kann er sich die besuchszeiten nicht aussuchen,ihm stehen genau wie alle anderen vätern alle 14 tage das wochenende zu! es sei denn du machst mit ihm was anderes aus! aber grundsätzlich ist es so das es alle 14 tage wochenende ist!
natürlich steht dir auch unterhalt zu!
auch wenn er nur noch normal arbeiten will muss er für das kind zahlen! wäre ja auch noch schöner wenn nicht!guck doch mal im internet wieviel unterhalt dir zu steht! und wenn du halbtags arbeitest kann es ja nicht soviel sein das ihr euer leben davon bestreiten könnt oder? ansonsten musst du zum jugendamt gehen und einen unterhaltsvorschuss beantragen die das dann von dem vater wiederholen!und wenn er 14 tage wochenende arbeiten muss dann muss er halt das andere wochenende nehmen… lass dich nicht unter druck setzen,damit will er nur erreichen das du dich nicht trennst!
lg

Hallo,

leider kann ich Dir bei diesem Problem nicht weiterhelfen. Dieses Rechtsgebiet ist mir nicht geläufig.

Aber mit Sicherheit kannst Du Dich an das für Dich zuständige Jugendamt wenden. Die sind dort zur Verschwiegenheit verpflichtet und können Dir sicher weiterhelfen. In vielen Jugendämtern gibt es mittlerweile auch spezielle Mitarbeiter, die sogar gegenüber dem Amt zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Falls Du mit so jemandem lieber sprichst.

Viel Glück!

Hallo Nicky,

es tut mir leid, aber ich kann dir da nicht wirklich helfen. Im Kindesunterhalt und Umgangsrecht kenne ich mich nicht besonders aus, da ich in diesem Rechtsgebiet nicht aktiv bin. Aber du kannst dich sehr gut im Internet informieren, wenn du bei googel oder Wikipedia die Begriffe „Kindesunterhalt“ und „Umgangsrecht“ eingibst. Dies sind die einschlägigen Fachbegriffe.

Desweiteren kannst du auch informell zum Jugendamt gehen, teilweise erhälst du dort kostenlos Beratung.

Die dritte Möglichkeit wäre ein „Fachanwalt für Familienrecht“ (kannst du im Internet in deiner Nähe suchen), dort kannst du dir eine Erstberatung einholen. Diese dürfte so zwischen 100 und 150 € kosten. Dann weist Du woran du bist. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung inkl. Familienrecht hast, übernimmt diese auch die Erstberatung fast immer.

LG
Stefan