Meine Situation ist folgende:
ich bin seit Jahren verheiratet und mein Mann ist unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern.Momentan werden monatl. etwas über 800,00€ Unterhalt gezahlt.Leider kann ich aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in meinen Beruf als Krankenschwester arbeiten.Also nur noch eine Tätigkeit im sitzen, laufen und stehen ausüben.In den letzten Jahren hatte ich dann eine 3/4 Stelle im Büro und als Telefonistin. Nun hat leider mein Betrieb geschlossen. Seit über 2 Jahren bin ich bei der Agentur für Arbeit als Vollzeitsuchend gemeldet.Bisher ohne Erfolg.Bin in einen Alter wo sich nun auch nicht mehr die Arbeitgeber um mich „reissen“.Zum Thema: da sich unser gemeinsames Einkommen so veringert hat, haben wir den Jugendamt es so geschildert, ob wir derzeit etwas weniger Unterhalt zahlen könnten.Das Jugendamt hat uns nun ein Schreiben zukommen lassen dieses beinhaltet wie folgt: das mein Mann erstranig seinen beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das ich als Ehefrau am dritten Rang stehe und ich für meinen Lebensunterhalt selber aufkommen muss.Es bleibt nun bei dieser Unterhaltszahlung. Ist dieses korrekt? Bitte verstehen Sie dieses nicht falsch, ich arbeite gerne und wir zahlen auch den Unterhalt.Aber was ist wenn ich nun ersteinmal kein Einkommen habe? So schnell keine neue Tätigkeit finde? Hartz4 beantragen?
Bitte nur um sachliche Antworten.
Danke.