Kindesunterhalt / Pfändungsfreigrenze / Mehrbetrag

Meine Situation ist folgende:
ich bin seit Jahren verheiratet und mein Mann ist unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern.Momentan werden monatl. etwas über 800,00€ Unterhalt gezahlt.Leider kann ich aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in meinen Beruf als Krankenschwester arbeiten.Also nur noch eine Tätigkeit im sitzen, laufen und stehen ausüben.In den letzten Jahren hatte ich dann eine 3/4 Stelle im Büro und als Telefonistin. Nun hat leider mein Betrieb geschlossen. Seit über 2 Jahren bin ich bei der Agentur für Arbeit als Vollzeitsuchend gemeldet.Bisher ohne Erfolg.Bin in einen Alter wo sich nun auch nicht mehr die Arbeitgeber um mich „reissen“.Zum Thema: da sich unser gemeinsames Einkommen so veringert hat, haben wir den Jugendamt es so geschildert, ob wir derzeit etwas weniger Unterhalt zahlen könnten.Das Jugendamt hat uns nun ein Schreiben zukommen lassen dieses beinhaltet wie folgt: das mein Mann erstranig seinen beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das ich als Ehefrau am dritten Rang stehe und ich für meinen Lebensunterhalt selber aufkommen muss.Es bleibt nun bei dieser Unterhaltszahlung. Ist dieses korrekt? Bitte verstehen Sie dieses nicht falsch, ich arbeite gerne und wir zahlen auch den Unterhalt.Aber was ist wenn ich nun ersteinmal kein Einkommen habe? So schnell keine neue Tätigkeit finde? Hartz4 beantragen?

Bitte nur um sachliche Antworten.
Danke.

Die Antwort des Jugendamtes ist nur z.T. korrekt.
Unterhaltspflicht ist vorrangig gegenüber z.B. einer Ratenzahlung usw. Der eigene Lebensbedarf ist aber auch vorrangig gegenüber einer Unterhaltszahlung.

Frage: Bestehen bezügl Unterhaltsfordeungen irgentwelche Titel? Wer hat die Unterhaltsbeträge festgesetzt?

Unabhängig davon einfach mal das Fam.-Gesammteinkommen ausrechnen und in der „Düsseldorfer Tabelle“ nachsehen, ob die Forderungen in dieser Höhe gerechtfertigt sind. Es gibt nämlich auch einen gesetzl festgesetzten „Selbstbehalt“ der von der Fam-Größe des Zahlungspflichtigen abhängig ist. Im übrigen sind davon auch Harz IV-Bezüge abhängig. Das Job-Center rechnet auch den Bedarf aus. Wenn Ihr Mann genug verdient, erhalten Sie kein Harz VI. Die Auskünfte des Jugendamtes bezügl Unterhalt sind selten richtig.

Man kann sich das selbst ausrechnen und gegebenenfalls gerichtlich dagegen vorgehen.

Ich hoffe geholfen zu haben
Gruß

Hallo Karin,

ich fürchte, es läuft genau darauf hinaus. Natürlich ist dein Mann vorrangig für den Unterhalt seiner Kinder zuständig, dann erst „kommst“ du.

Hartz 4 steht dir nur zu, wenn euer Einkommen abzüglich des Unterhaltes nicht für euch beide reicht. Such mal im Netz nach Regelsatz ALG2. Allerdings kannst du davon ausgehen, wenn du tatsächlich einen Anspruch auf ergänzendes ALG2 haben solltest, wird sich das zuständige Amt auch mal mit dem Jugendamt bezüglich Unterhalt in Verbindung setzen. Das könnte die Meinung des Jugendamtes ändern. Aber halt auch nur, wenn du Anspruch hättest.

Grüße, DC

Hallo,

es ist tatsächlich so, dass erst die minderjährigen Kinder kommen und wenn dann noch etwas übrig ist, die Ehepartner.

Mir kommt der Unterhalt von 800 Euro sehr hoch vor, wenn danach für die Ehefrau vom Einkommen nichts mehr übrig bleibt. Da ich aber weder das durchschnittliche Einkommen, noch das Alter der Kinder kenne, kann ich das nicht überprüfen.

Mal unter http://www.1x1-des-familienrechts.de/index.php?artic… auf der Demoversion eine unverbindliche Prüfung machen. Wenn der tatsächliche Unterhalt stark vom Ergebnis des Demoprogrammes abweicht, einen Anwalt aufsuchen.

Wenn für die Bedarfsgemeinschaft nach der Unterhaltszahlung der restliche Betrag nicht ausreicht, kann man aufstockenes Hartz IV beantragen.

Gruß

Hallo Karin,

nachdem, was ich lese, ist die Situation hart aber entspricht der Rechtslage.
Minderjährige Kinder und privilegierte Volljährige Kinder kommen an erster Stelle bei der Unterhaltsberechnung. Wenn dein LG 800 euro zahlt, muss er gut verdienen bzw. die kinder sind zudem schon älter. Erst, wenn die Kinder ihren vollen Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (abzüglich hälftigem Kindergeld) haben, dann sind die Ehefrau bzw. volljährige Kinder an der Reihe.
Du müsstest prüfen, ob der neue Selbstbehalt (jetzt 1000 euro für erwerbstätige) berücksichtigt wurde und ob tatsächlich nur der mindestunterhalt bezahlt wird. dann könntest du erfolgreich versuchen, den unterhalt reduzieren zu lassen. die Tabelle ist für zwei unterhaltsberechtigte kinder ausgelegt. du bist ja schon die dritte berechtigte… vielleicht geht da was.
stellt einen herabsetzungsantrag oder macht eine Abänderungsklage…soweit erst mal, bei den wenigen Infos.
vg
marqueena

Danke für diese hilfreiche Antwort.(Ich hatte einige Bedenken, bei meiner Frage das mich einige alleinerziehende Mütter beschimpfen). Das mit den hälftigen Kindergeld ist sehr interessant und dieses werden wir überprüfen.Die Kinder sind 12 und 16 Jahre alt.Ein Sohn meines Mannes lebt seit Jahren schon bei uns ist aber 22Jahre und in der Ausbildung, also aussen vor.Für ihn haben wir übrigens auch nie eine Anrechnung seines Unterhalts verlangt.Das Jugendamt beruft sich auf ein Gerichtsurteil von 2011 indem beschlossen wurde, dass eine Frau die keine Kinder mehr betreut für Ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss.Naja auf dem Papier klingt es ja ganz schön.Es klingt jetzt etwas unsachlich aber ich wollte die Sachbearbeiterin vom Jugendamt schon fragen, ob Sie nicht Ihren Arbeitsplatz räumen will,damit ich dort anfangen kann.
Danke und Gruss