Der Vater meiner Stiefkinder hat nie Unterhalt gezahlt, da er Hartz4 bekommt. Nun wird er ein Haus erben! Kann man von dem Erbe rückwirkend die Unterhaltsforderungen geltend machen?
Hallo,
Der Vater meiner Stiefkinder hat nie Unterhalt gezahlt, da er
Hartz4 bekommt. Nun wird er ein Haus erben! Kann man von dem
Erbe rückwirkend die Unterhaltsforderungen geltend machen?
Nein! Zum Zeitpunkt als der Unterhalt fällig war, war er nicht leistungsfähig (§ 1603 BGB). Ab Erbdatum kann er evtl. Unterhalt zahlen, wenn das Haus Bargeld hergibt, also z.B. vermietet werden kann. Verkaufen wird er es wohl nicht müssen, wenn der Hauswert entsprechend hoch ist, da die Relation von Unterhalt und „Vermögensvernichtung“ durch Verkauf auch gewahrt bleiben muss.
Gruß
Es wird vermutlich darauf ankommen, wieviel von diesem Erbe verwertbar sein wird. Ist es z.B. nur ein Haus, das der Erbe selbst bewohnt, kommt man eher schlecht dran.
Unterhaltsschulden verjähren nicht. D.h. kommt der Schuldner (Kindesvater) irgendwann zu einem Vermögen oder Erbe, kann der Unterhaltsberechtigte (Kind) darauf zugreifen. unter Umständen macht das aber eventuell sogar die Behörde, falls von dort Leistungen erbracht wurden.
Generell unterliegen Geldforderungen der Verjährung. Liegt darüber allerdings ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vor, so verjährt der Anspruch erst nach 3 Jahrzehnten. Ob es bei Unterhaltszahlungen Ausnahmen oder Sonderregelungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Verjährungseinrede muss übrigens der Schuldner erklären. Bis dahin kann der Rückstand ja geltend gemacht werden. Um die Verjährung zu stoppen, muss Zahlungsklage möglichst schnell erhoben werden. Mahnungen wirken übrigens nicht!!
Der Vater meiner Stiefkinder hat nie Unterhalt gezahlt, da er
Hartz4 bekommt. Nun wird er ein Haus erben! Kann man von dem
Erbe rückwirkend die Unterhaltsforderungen geltend machen?
hallo ,nun das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt darauf an wie alt die kinder sind und ob die mutter zb.unterhaltsvorschuss vom jugendamt bezogen hat.
selbst wenn der kindvater jetzt ein haus erben wird …wird ihm eh das arbeitsamt auf die finger klopfen …das amt könnte auch erzwingen das das haus verkauft wird, da das ja dann als vermögen gewertet wird .
Da bin ich überfragt. Aber das Jugendamt kann vielleicht Auskunft geben.
Der Vater meiner Stiefkinder hat nie Unterhalt gezahlt, da er
Hartz4 bekommt. Nun wird er ein Haus erben! Kann man von dem
Erbe rückwirkend die Unterhaltsforderungen geltend machen?
Hallo,
kann man nur dann, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt.
Gruß, DC
Hallo,
warum wurde von der JobAgentur für das minderjährige Kind kein Unterhalt gezahlt? Was ist mit dem Kindergeld?
Rückwirkende Unterhaltszahlungen sind schwierig. Du musst dem Kindesvater nachweisen, dass Du den entsprechende Unterhalt auch für das Kind ausgegeben hast. Wenn der Kindesvater jetzt im Besitz eines Hauses ist, ist ja noch kein Barvermögen vorhanden. Das Haus muss er auch als Sozialleistungsempfänger nicht gleich verkaufen.
Gruß blackdaniel
Der Vater meiner Stiefkinder hat nie Unterhalt gezahlt, da er
Hartz4 bekommt. Nun wird er ein Haus erben! Kann man von dem
Erbe rückwirkend die Unterhaltsforderungen geltend machen?
Der Vater meiner Stiefkinder hat nie Unterhalt gezahlt, da er
Hartz4 bekommt. Nun wird er ein Haus erben! Kann man von dem
Erbe rückwirkend die Unterhaltsforderungen geltend machen?
Rückwirkend nicht, aber für die Zukunft dennoch !