Kindesunterhalt selbstbehalt

Hallo,

der Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern ist 900 Euro.

Das weitere Kind wird genauso nach Düsseldorfer Tabelle gerechnet wie das erste Kind (nur die Altersklasse ist unterschiedlich). Es spielt keine Rolle ob es beim Vater wohnt oder ob er barunterhaltspflichtig ist.

Gruß

Wird meine Frau die zur Zeit nicht arbeiten kann ( wegen unserem 6 Mon. Sohn ) nicht mit angerechnet. Sie gehört doch auch zur Familie und hat auch menschliche Bedürfnisse.

Danke im voraus. :smile:

Hallo,

die Mutter eines kleinen Kindes wird erst angerechnet, wenn die minderjährigen Kinder VOLL nach der Düsseldorfer Tabelle ihren Unterhalt bekommen. Bleibt dann (wenn Selbstbehalt, Arbeitskosten berücksichtigt sind) noch was über, bekommt das die Mutter eines Kindes unter 3 Jahren.

Wenn das Geld nicht reicht bei den Hartz IV-Behörden einen Antrag stellen. Die müssen u. U. aufstocken.

Gruß
Ingrid

Ich verstehe nur eins nicht ich verdiene 1400. Bin also genau an der Grenze von Harz4. Wenn ich kein Unterhalt zahlen müsste würde ich mit meinen Einkommen auskommen. Ich bekomme aber Harz4 (die zahlen sozusagen den Unterhalt für mich). Geld des Staates.

Mutter mit dem Kind für den ich Unterhaltspflichtig bin hat ca. 1700 ohne Unterhalt.

Harz4 für zwei Personen liegt bei etwa 1100.

1700 - 1100 = 800 uber Harz4

Warum Zahlt der Staat trotztdem noch die 300 Euro drauf? Das ist was ich nicht verstehe.

Wir sind 3 Personen und ich hätte schon gerne wenigstens das was die für 2 haben.
1700 + 300 = 2000
2000 - 1400 = 600

Ich habe mit 3 Personen 600 Euro monatlich weniger zur Verfügung als 2 Personen.

Alleinerziehende Mutter muss man sein.