Wie ist es, wenn der Vater Kindesunterhalt zahlen muss (Selbstbehalt 1000,- EUR). Dieser heiratet später und hat selber ein weiteres Kind. Erhöht sich der selbstbehalt deswegen oder bleibt der gleich. Frau geht noch nicht arbeiten.
nein daran ändert sich nichts da ihr ja für ein weiteres kind kindergeld ,elterngeld gebenenfalls kindergeldzuschlag oder wohngeld …liebe grüsse nancy
Sagen wir mal der Vater verdient jetzt 1400,- €. Die Frau wie gesagt nichts. Also bekommt die Familie noch ergänzend Harz4. Trotzt dem sollen Sie Unterhalt Zahlen? Weil Selbsterhalt = 1000,-€
unterhaltsverpflichtet ist immer der elternteil bei dem das kind nicht lebt ,es spielt auch keine rolle ob eine andere frau oder andere kinder mit dazu kommen …oder ob der unterhaltspflichtige hartz 4 bekommt …normalerweise wird nach überprüfung des einkommens die unterhaltshöhe vom jugendamt festgesetzt…sollte zb. keinen unterhalt zahlen können besteht die möglichkeit das die kindesmutter unterhaltsvorschuss beantragen kann …das wäre aber die schlechteste lösung für dich …da du das geld zurückzahlen musst und das ist je nach zeitraum ganz schön viel!
ich kann dir nur anraten den unterhalt festsetzen zu lassen und diesen auch zu bezahlen…drumherrum kommst du eh nicht …
Hallo,
der Selbstbehalt erhöht sich nicht,der beibt so wie er ist bei 950€.
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Hallo,
der Selbstbehalt bleibt gleich.
Gruß, DC
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Das Kind für das ich Unterhalt zahle ist jetzt 13 Jahre alt. Unterhaltvorschuss ist also jetzt vorbei. Ich möchte nicht um meine Pflichten kommen. Wenn ich das Geld hätte würde ich es gerne aus eigener Tasche zahlen. Das ist leider in meiner jetzigen Situation nicht möglich. Ich suche nur etwas Gerechtigkeit. Ich möchte, dass es meinem Kind gut geht. Wir sehen uns auch regelmäßig. Meine Ex soll da aber nichts von habe, es ist ist ja auch Kindesunterhalt.
Bei mir zahlt der Staat sozusagen den Unterhalt auf mein Konto welches von mir nur weitergeleitet wird. Die Ex geht arbeiten ( 1400€ + 295€ Unterh. + 184€ Kindergeld = 1879€
1879 - 295 = 1584€ ohne Unterhalt
reicht das nicht für 2 Personen
Ich lebe mit Frau und Kind zusammen. Wir haben zusammen 1400 zur Verfügung. Wo ist da die Gerechtigkeit. Darum sollte eigentlich mein Selbsterhalt erhöht werden.
Also zahlt der Staat den Unterhalt für mich und meine Ex ist froh drüber und lacht sich einen ab.
Hallo,
der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gemäß Düsseldorfer Tabelle liegt für erwerbstätige Unterhaltszahler bei 900,- Euro. Dort ist eine Warmmiete von 360,- Euro erhalten. Durch die Heirat wird das Durchschnittseinkommen, nicht viel größer,aber es sind Abzüge für das weitere Kind, sowie Unterhalt für die jetzige Frau zu berücksichtigen.
Gruß blackdaniel
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ich weis nicht warum ihr kerle immer denkt die unterhaltszahlungen
sind zum shoppen für die mütter gedacht!
du schreibst das du möchtest das es deiner tochter gut geht ?
dann zahl deinen unterhalt und dann wird es ihr gut gehen ,kinder kosten geld …und grade wenn sie in die schule kommen oder sind (schulmaterial,klassekasse,klassenfahrten,usw.usw…mit 13 wird man langsam erwachsen man braucht coole klamotten und geld für freizeitaktivitäten damit man kein ausserseiter ist! dann kommen die alltäglichen kosten dazu ,lebensmittel,strom,telefon unsw…
und das kann man nicht mit dem kindergeld alleine stämmen!
und es ist ja nicht so das wir frauen uns die kinder alleine machen…also müssen väter zu ihren pflichten stehen ,umgekehrt müsste dir deine ex unterhalt zahlen wenn das kind bei dir leben würde!
umgekehrt denkst du aber auch falsch ,ich weis ja nicht ob deine ex auch geld vom arbeitsamt bezieht …wenn ja dann hat sie durch unterhaltszahlungen nicht mehr geld zur verfügung da das von der arge/jobcenter als einkommen angerechnet wird und sie plus minus null aus der nummer rauskommt!
ich selbst habe 4 kinder und der vater zahlt auch keinen unterhalt (3 davon gehen in die schule und eins in den kindergarten)…wir haben auch wenig geld und können nicht im luxus schwellgen und vor allem ist es immer ätzend wenn ich alle 6 monate zum amt muss um weiter geld zu bekommen …
von daher zahl einfach deinen unterhalt so wie du musst …den im endeffekt musst du zahlen ob du willst oder nicht ,und es wird dadurch auch nicht weniger !
Wie wirkt sich das in Zahlen aus?
Gibt es dafür eine Rechengrundlage oder eine Internetseite die das beschreibt?
Mein Sohn und die Ex haben für 2 Personen deutlich mehr als Harz4. Es sind ungefähr 400,- €. Also werden Sie schon nicht verhungern. Dazu kommt noch der Unterhalt. Dann liegen sie schon 700€ über Harz4. Diesen Unterhalt zahle aber nicht ich sondern der Staat für mich. Das sind Ausgaben die nicht sein müssen. Ich sehe es doch wo das Geld hinkommt. Neue Klamotten, neues Auto, Fernseher, Umzug in eine größere Wohnung, keine alten Möbeln mitgenommen sondern alles Neuware gekauft usw.
Und wie stehe ich da? Der Vater wird ausgesaugt bis es nicht mehr geht. 1000,- € Selbstbehalt. Das soll für 3 Personen reichen??? im Gegensatz 1900,- Für meinen Sohn und die Ex. Das ist sozusagen das doppelte.
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Als ich Single war so war der Selbsterhalt mit 1000€ angemessen. Ich habe jetzt aber eine Familie gegründet. Habe eine Frau und ein Baby daheim. Meiner Meinung nach müsste dabei der Selbstbehalt erhöht werden. Zu mindestens auf die Höhe von Harz4.
mit ungerechtigkeit hat das nichts zu tun ,ehr mit egoistischem denken wenn ums eigene geld geht ,jeder weis das kinder geld kosten und das man mindestens bis zum 18 lebensjahr dafür aufkommen muss…und auch das zum kinder machen immer 2 gehören…du hättest besser früher schon verhütet dann hättest du nicht das problem mit der „ungerechtigkeit“ ich wünsche deiner neuen frau nur das das mit euch lange lange hält den männer mit so einer einstellung wie du sie hast braucht kein mensch (sorry das ist nicht persönlich gemeint)
irgendwann bekommst du deinen beitrag zur „ungerechtigkeit zurück“ was glaubst du den wer eure ergänzende alg-leistung bezahlt? die steuerzahler die werden auch nicht gefragt ob sie das wollen–oder wer später deine rente bezahlt? deine kinder–durch arbeit und sozialabgaben !
es gibt eine sogenannte düsseldorfertabelle in der die regelsätze festgelegt sind doch kaum ein vater oder mutter zahlen diese sätze weil das einkommen nicht hoch genug ist!
du schreibst ja das der staat den unterhalt zahlt für dich …also verstehe ich auch nicht warum du dich so daran hoch ziehst!ums zahlen kommst du nicht drum herum ,klar verstehe ich auch deinen ärger über auto,neue möbel oder tv usw …aber heut zu tage hat jeder die möglichkeit auf raten etwas zu bestellen …die läppern sich auch und ende vom lied ist ,das man schulden hat und der gerichtsvollzieher vor der tür steht …den ich glaube nicht das deine ex mal locker 500€bar für einen tv hinlegen kann!
Noch eine Frage wo soll ich eine Wohnung mit einer Warmmiete von 360,- € finden die für 3 Personen angemessen ist. Für ein Single ist es angemessen aber nicht für 3 Personen. Ich als zahlender Vater muss doch auch irgend wie ein Ansporn haben um eine neue Familie zu gründen.
Ich glaube schon, dass sie 500€ locker Für ein Fernseher ausgeben kann. Ich bin oft bei meinem Sohn und sehe den Reichtum. Ich müsste keine ergänzende Leistungen bekommen wenn der Unterhalt nicht wäre. Dieser ist bei 2 Personen und einem Einkommen von 1600,-€ für 2 Personen nicht nötig. Wenn da noch der Unterhalt dazukommt sind es 1900,-€ davon kann man locker 500,- für ein Fernseher oder eigene Bedürfnisse ausgeben. Ich habe nur 1400 zur Verfügung und kann davon nichts zur Seite legen. Das ist die Seite des Vaters. Für eine alleinerziehende Mutter ist es immer so einfach in diesem Land. Sorry aber das ist die Realität.
Ich sehe es auch nicht gerne wenn mein Sohn in den Sommerferien zu mir kommt nur damit die Ex mit Ihrem Stecher für mein Unterhaltsgeld teuren Urlaub machen kann. Mit dem Sohn macht sie das nicht. Das ärgert einen schon. es geht noch weiter …
Noch eine Frage wo soll ich eine Wohnung mit einer Warmmiete
von 360,- € finden die für 3 Personen angemessen ist. Für ein
Single ist es angemessen aber nicht für 3 Personen. Ich als
zahlender Vater muss doch auch irgend wie ein Ansporn haben um
eine neue Familie zu gründen.
Ich glaube hier wird etwas verwechselt. Es geht um den Selbstbehalt, also den notwendigen Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. d.h. wenn die Warmmiete 560,- und die beruftbedingten Aufwendung 100,- Euro beträgt und die Kredite für den Umzug in die größer Wohnung 100 Euro belaufen. So liegt der Selbstbehalt bei monatlich 1300 Euro.
Gruß blackdaniel
liegt der Selbstbehalt bei 1200,- Euro.
meine Miete ist 540,-
berufliche Aufwendungen (Vollzeit)
Mein jetziger Selbstbehalt 1000,-
Kann der Selbsterhalt somit steigen?
Was ist mit meinem zweiten Kind kann da etwas angerechnet werden?
Meine Frau geht nicht arbeiten, da unser Sohn gerade ein halbes Jahr alt ist.
Der Sohn für den ich zahle ist 13 Jahre alt.
540 Euro minus 360 Euro = 180 Euro Mehrbedarf für Warmmite, berufsbedingte Aufwendung Pauschale 5% vom Nettoeinkommen höchsten 150 Euro. Keine Kredite, keine krankheitsbedingten Mehraufwendungen. So errechnet sich der Selbstbehalt auf 900 + 180 + 150 Euro.
Der monatlich notwendige Eigenbedarf der Ehefrau, die in dem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt unabhänig ob sie erwerbstätig ist stehen 800 Euro zu.
Der monatlich notwendige Eigenbedarf errechnet sich so auf 2030,- Euro.
Gruß blackdaniel
ok das würde ich auch unter die kategorie ²schäbig²ablegen …allerdings sind das sachen die du mit der ex besprechen solltest ,es gibt auch keine möglichkeit die unterhaltszahlungen einzustellen!
Gibt es das im Netz zum lesen.
Alle haben mir bisher geschrieben, dass sich nichts am Selbsterhalt ändert. Du bist der erste der das Gegenteil schreibt und verdoppelst gleichzeitig den Betrag.
Also ich lebe mit meiner Ehefrau und einen Sohn in einem Haushalt. In einem anderen lebt meine Ex mit dem zweiten Sohn für den ich Unterhalt zahlen muss. Mein jetziger Selbsterhalt liegt bei 1000€. Mein Verdienst liegt bei 1400€.
Ich müsste nach deiner Rechnung kein Unterhalt zahlen.
Hallo,
der Selbstbehalt betragt 900 €, nicht 1000 € (dies nur unter bestimmten Vorausetzungen).
Der Selbstbehalt ändert sich nicht, auch wenn der Vater 10 Kinder hat.
Alles Einkommen über dem Selbstbehalt wird alerdings gleichmäßig (je nach Altersstufe) auf alle vorhandenen Kinder verteilt. Jedes Kind ist gleichberechtigt.
Es kann allerdings sein, dass der SB herabgesetzt wird, wenn der Vater nicht den vollen Unterhalt zahlen kann, seine Ehefrau aber eigenes Einkommen hat. Dies versuchen die Jugendämter gern durchzuführen, allerdings kann nur ein Familienrichter den SB wirklich senken! Hierbei also Achtung.
Besteht ein Titel über die Höhe des Unterhalts für das erste Kind, kann dieser nur durch Zustimmen der Mutter oder einer Abänderungsklage gesenkt werden.
Gruß, kathatr