Hallo,
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente die minimal über dem Selbstbehalt von 770,00 € liegt.
Beim Jugendamt wurde der Unterhaltsvorschuss
beantragt, wo ich gerade dabei bin, meine Selbstauskunft auszufüllen.
Nun wurde mir vom Jugendamt erklärt, das sich mein Selbstbehalt um ein zwölftel der Erstattung aus dem Lohnsteuerjahresausgleich mindert. Als Beispiel habe ich aus dem Jahr 2010 480,00€ erhalten, durch 12 Monate, ergibt einen Anrechnungsbetrag von 40,00€. Diese sollen dann vom Selbstbehalt (770,00€) noch abgezogen werden, so dass mir dann noch 730,00€ verbleiben.
Ist das Rechtens? Was gibt es für eine Rechtsgrunglage für diese Entscheidung? Es wäre schön wenn mir jemand dazu Auskunft geben kann. Gruß Mike