Kindesunterhalt Selbstbehalt gekürzt

Hallo,
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente die minimal über dem Selbstbehalt von 770,00 € liegt.

Beim Jugendamt wurde der Unterhaltsvorschuss
beantragt, wo ich gerade dabei bin, meine Selbstauskunft auszufüllen.

Nun wurde mir vom Jugendamt erklärt, das sich mein Selbstbehalt um ein zwölftel der Erstattung aus dem Lohnsteuerjahresausgleich mindert. Als Beispiel habe ich aus dem Jahr 2010 480,00€ erhalten, durch 12 Monate, ergibt einen Anrechnungsbetrag von 40,00€. Diese sollen dann vom Selbstbehalt (770,00€) noch abgezogen werden, so dass mir dann noch 730,00€ verbleiben.

Ist das Rechtens? Was gibt es für eine Rechtsgrunglage für diese Entscheidung? Es wäre schön wenn mir jemand dazu Auskunft geben kann. Gruß Mike

Hallo,
eine ungewöhnliche Rechnung, aber wohl okay.
Erstattungen aus dem Lohnsteuerjahresausgleich sind unterhaltsrelevante Einkommensanteile.
Letztlich sind es doch -auf den Monat gesehen- wieder 770,00 Euro Selbstbehalt, AUCH WENN ES SICHERLICH SEHR WENIG IST:

Mit Gruß

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. In welchem Gesetz oder Richtlinie kann ich das denn nachlesen? Zum Beispiel, wie viel Sparguthaben bzw. Sachwerte darf ich denn haben ohne das irgend etwas angerechnet wird? Oder wenn ich irgendetwas online verkaufe und diese Gutschrift auf meinem Konto erscheint wird dies ab dem ersten Euro auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?

Nun soll nicht der Eindruck entstehen, das ich keinen Unterhalt zahlen möchte. Ich bin bisher regelmäßig meinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen. Jedoch bin ich vor einem Jahr an Krebs erkrankt, der mir nur noch wenig Zeit zum Leben lässt. Dies nur mal am Rande.

Schönen Sonntag Abend!

Gruß Mike

Hallo,

die auf den Monat umgelegte Steuererstattung wird als Einkommen zum sonstigen Einkommen hinzuaddiert.

So gesehen hat das Amt (zwar anders rum aber doch) richtig gerechnet.

Gruß