Kindesunterhalt & Steuererstattung

Guten Tag,

bei einer Unterhaltung ergaben sich einige Fragen bezüglich
Kindesunterhalt.
Der Kindesunterhalt wird nach Nettoeinkommen und Düsseldorfer Tabelle
berechnet.
Soweit klar.
Jetzt hat der Unterhaltspflichtige berufsbedingte Aufwendungen. Die
bezahlt er also in der Reihenfolge

  • Nettoeinkommen
  • minus Kindesunterhalt
    gleich zur persönlichen Verfügung stehendes Nettoeinkommen. Daraus
    begleicht er dann die notwendigen berufsbezogenen Kosten.
    Am Jahresende macht er eine Einkommensteuererklärung und setzt seine
    berufsbedingten Aufwendungen ab. Irgendwann später erhält er dann
    gegebenenfalls eine Steuererstattung.
    Wenn jetzt das Jugendamt nach vorgelegtem Steuerbescheid den
    Kindesunterhalt berechnet, kann doch diese Steuererstattung nicht als
    Einkommen gerechnet werden?
    Und diese einmalige Erstattungszahlung doch nicht als monatliches
    Zusatzeinkommen in die Berechnungsgrundlage einfliessen?

Für einen klärenden Kommentar bin ich dankbar.

Grüße
T-Bird

Wenn jetzt das Jugendamt nach vorgelegtem Steuerbescheid den
Kindesunterhalt berechnet, kann doch diese Steuererstattung
nicht als
Einkommen gerechnet werden?

hi,

warum nicht? das nettoeinkommen ergibt sich aus brutto minus sv minus steuer. die lohnsteuer in der gehaltsabrechnung ist quasie vorläufig, die tatsaechliche steuerbelastung errechnet erst der steuerbescheid, insoweit ist die erstattung gegenzurechnen.

gruss vom

showbee

ja, danke für die Antwort. Diese Betrachtungsweise macht soweit schon
Sinn. Aber dann eine einmalige Erstattung als monatliche Zahlung in die
Berechnung aufnehmen? Das kann es doch eigentlich nicht sein. Habe mich
da wohl vorher sehr unglücklich ausgedrückt.
Gruß
T-Bird

Aber dann eine einmalige Erstattung als monatliche
Zahlung in die Berechnung aufnehmen?

hi,

das ist indes käse. die einmalige erstattung ist zu x/12tel als monatliches einkommen anzurechnen oder eben in voller höhe, dann aber nur für einen monat der berechnung.

gruss vom

showbee

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