Besteht die Möglichkeit für den Vater, den gezahlten Unterhal,t bei einem unehelichen Kind aber in eheähnlicher Gemeinschaft mit Kindsmutter und Kind lebend, steuerlich abzusetzten?
Hallo,
nach §33a Abs. EStG können Aufwendungen für den Unterhalt einer dem steuerpflichtigen gegenüber gesetzlich Unterhaltsberechtigten auf Antrag bis zu € 8.004,- im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte als außergewöhnliche belastungen abgezogen werden.
Voraussetzung ist jedoch das weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person auf den Freibetrag nach §32 Abs. 6EStG oder auf Kindergeld für die berechtigte Person hat.
Gruß blackdaniel
Hallo
KU ist steuerlich nicht absetzbar.
Eine steuerliche Berücksichtigung findet nur statt über die die Kinderfreibeträge (bei getrennt lebenden Eltern grundsätzlich jeweils ein Halb)
Ein Abzug für besondere Belastungen ist denkbar, wenn denn solche Belastungen darstellbar wären.
Hierzu kann ein Steuerberater oder auch das zuständige Finanzamt befragt werden.
Grüße
Hallo Selle,
nein, Kindesunterhalt ist nie steuerlich absetzbar. Dafür hast du den Kinderfreibetrag von 0,5 auf deiner Steuerkarte eingetragen.
Gruß,DC
nein das geht leider nicht …da ihr in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt und ihr zusammen wirtschaftet.
Hallo,
hier besser ein steuerlich informiertes w-w-w-Mitglied fragen.
Soweit ich aber weiß, kann Kindesunterhalt steuerlich nicht abgesetzt werden - die Antwort ist aber ohne jede Garantie.
Gruß