Guten Tag,
mein Lebensgefährte hat 2 Kinder (Sohn 15, Tochter 18). Der Sohn hat mich und meinen Lebensgefährten mit mehreren sms böse beschimpft und beleidigt, den genauen Wortlaut möchte ich hier nicht wiedergeben, es ist zu asozial. Er droht mir außerdem(„pass auf deine Familie auf“) und hat meinem Lebensgefährten verboten, sich nochmal bei ihm sehen zu lassen (er wohnt bei der Mutter). Die Mutter leistet keinerlei Erziehungsarbeit, sie äußert sich auch zu diesem Verhalten nicht. Meine Frage ist nun, muss mein Lebensgefährte weiterhin Unterhalt zahlen - egal, wie der Sohn sich ihm gegenüber verhält? Gibt es da etwas wie „Groben Unbill“, oder ist das Verhalten des Sohnen egal?
Danke im Voraus.
Hierfür bitte ich Sie,
sich direkt mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.
MFG
Pitcher
Grundsätzlich ist er zur Zahlung immer verpflichtet.
Hierfür bitte ich Sie,
sich direkt mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.MFG
Pitcher
Das haben wir gemacht, haben bald einen Termin. Danke trotzdem.
Diese Frage wurde mir heute schon mal von Ihnen gestellt.
Somit denke ich, daß es sich bereits erledigt hat.
MFG
Pitcher
hallo rabanja,
die mutter kann einem nur leid tun ,den ich denke das sie mit dem jungen hoffnungslos überfordert ist ,den ich denke wenn der sohn sich euch gegenüber so assimässig verhält dann wird er sich gegenüber seiner mutter genauso respektlos verhalten (grade in dem alter ist „erziehungsarbeit“ nicht gut aus zu üben )
ich würde an eurer stelle ein ruhiges gespräch mit der mutter führen und ihr vorschlagen das sie sich hilfe vom jugendamt holt den ,das verhalten wird nicht besser sondern ehr schlimmer ) wenn die mutter dazu nicht bereit ist solltet ihr tätig werden und dem jugendamt die vorfälle melden!
was die aussagen und und sms nachrichten angeht die ihr von dem sohn bekommen habt ,solltet ihr anzeige erstatten wegen beleidigung und bedrohung (das kann man auch online machen) ihr solltet auch nicht davor zurückschrecken weil es sich um den sohn handelt …eine anzeige hätte nämlich einen erzieherischen aspekt und er würde merken das es folgen hat was er tut (den was macht er den wenn der junge mal 18 ist ,schlägerein,raub ???)
(ps: online anzeigen kann man auf jeder polizei-homepage stellen und es dauert auch nicht lange bis diese bearbeitet werden)
zum eigentlichen thema „unterhalt“
unterhaltsbefreiung gibt es leider nicht ,auch in solchen fällen nicht ,ihr würdet euch nur selbst an die karre pinkeln wenn ihr nicht mehr zahlen würdet und das wäre mit viel ärger mit jugendämtern und gerichten verbunden …zudem ist eine sehr kostspielige angelegenheit!
zahlt weiter den unterhalt und macht auf jeden fall die anzeigen ,das hat viel mehr wirkung auf den jungen den mit 15 ist er schon strafmündig und würde bei einmaliger sache höchstens sozial/arbeitstunden bekommen!
auch wenn dein lebensgefährte der papa ist --ihr müsst euch sowas nicht gefallen lassen !!!
ich hoffe ich konnte euch helfen und den ein oder anderen kleinen tip geben …solltet ihr noch fragen haben schreibt ruhig nochmal …bis dahin liebe grüsse und alles gute nancy
Hallo,
soweit ich weiss kann der Unterhalt dadurch nicht gekürzt werden.
Grüsse
Hallo nancy, erstmal Danke für die Antwort. Wir haben uns jetzt einen Termin beim Jugendamt geholt. Mit der Mutter ist nicht zu reden, sie bläst dem Jungen Zucker in den Popo und lässt ihn alles machen- das findet er natürlich toll. Ich habe mir auch schon überlegt, Anzeige zu erstatten. Aber dadurch kann auch alles noch schlimmer werden…bin mir da noch nicht so sicher. Werde erstmal das Gespräch beim Jugendamt abwarten und dann entscheiden…Danke und noch einen schönen Abend.
bitte schön gern geschehen !
das die mutter ihm zucker in den popo bläst hab ich mir schon fast gedacht ,das ist aber ein ganz klares zeichen für eine überforderung (den wenn sie immer klein bei gibt, bekommt sie ja auch kein stress mit ihm )es gibt halt leute die immer den weg mit dem gringstem widerstand gehen (ja und amen …aussitzen und todschweigen)!
dem jungen müssen grenzen aufgezeigt werden ,auch auf die gefahr hin das es im ersten moment schlimmer wird ,aber die eltern haben dafür zu sorgen das die kinder lernen und für den späteren weg fit gemacht werden!
ich drück euch die daumen das sich was ändert ,vor allem für den jungen er tut sich schliesslich keinen gefallen damit!er sollte konsequenzen bekommen (eventuell in form von einer anzeige) und er muss merken das er zu weit gegangen ist (ist ja kein kavaliersdelikt) denn ihr solltet auch bedenken das es nicht mehr lange dauert bis er 18 ist !
das ihr direkt einen termin vereinbart habt beim jugendamt find ich gut und ich hoffe das sie die richtigen hilfen anbieten können!
alles gute und grüsse auch deinen lebensgefährten ,gruss nancy
Guten Abend,
ich denke mal die Frage beantwortet sich von alleine.
Der 15 jährige minderjähre Sohn ist nicht in der Lage sich selber zu versorgen.
Das ist eher ein Erziehungsproblem. Selbst wenn die Mutter den geleisteten Unterhalt verprassen würde, dürfte keine Kürzung vorgenommen werden.
Hier ist das Gespräch mit der Mutter und dem Sohn gefordert. Wenn das nicht klappt helfen die Jugendämter in den Gemeinden oder die Erziehungsberatungen der sozialen Einrichtungen.
In der Regel liegt für Unterhaltsleistungen ein Titel vor den die Mutter über einen den Arbeitgeber unverzüglich einfordern kann.
Sucht das Gespräch mit der Mutter und dem Sohn, dann klappt es auch wieder mit der Kommunikation.
Viel Erfolg
Hallo,
leider kann man da nix machen. Die Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (Ausbildung, Arbeitsstelle) oder wenn das Kind vom neuen Partner der Mutter adoptiert werden würde.
Gruß, Kathatr
Guten Tag,
Entschuldigung, dass ich mich nicht gemeldet habe, war
länger krank.
Da ich keine Expertin bin, kann ich nur raten,
dich an das Jugendamt zu wenden. Dass würde ich in dem
Fall tun.
Trotzdem schöne Weihnachten und viel Erfolg wünscht
Elke