Hallo,
sind die Eltern wieder unterhaltspflichtig, wenn das Kind nach der dualen Erstausbildung einige Jahre arbeitet und dann noch anfängt zu studieren?
Gibt es da eine Altersgrenze, wie z.B. beim Bafög oder nur bis zur Regelstudiendauer?
Cu Rene
Hallo,
sind die Eltern wieder unterhaltspflichtig, wenn das Kind nach der dualen Erstausbildung einige Jahre arbeitet und dann noch anfängt zu studieren?
Gibt es da eine Altersgrenze, wie z.B. beim Bafög oder nur bis zur Regelstudiendauer?
Cu Rene
Hi, wenn d. Kind schon einige Jahre gearbeitet hat, sind d. Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Ausserdem muss ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem erlernten Beruf u. dem angestrebeten Studium bestehen.
http://www.scheidung-online.de/ku_wann3.htm
Hier nachzulesen.
MfG ramses90