Kindesunterhalt trotz Reichtum zahlen?

Wo sind die Grenzen erreicht wenn man Unterhalt zahlen muss, darum in die Privatinsolvenz geriet weil der eigene Laden den festgesetzten betrag nicht abwarf, eine Arbeit fand und nun obendrauf noch eine Lohnpfändung bekommt wobei die Kinder für die man zahlt zusammen mit der Mutter ein haus bewohnen, regelmässig neue Fernseher, Möbel, Playstations kauft und das Haus renovieren lassen kann? Die sich Urlaub 2’ im Jahr auf diverse Inseln, sowie Mitgliedschaften in diversen Vereinen und Sportarten mit den Kindern leisten kann? Der Zahler kann sich nicht mal einen Schrank leisten weil der Alte kaputt ist und kein neues Bett weil das Alte auch Kaputt ist… Die Empfängerin bekommt sogar Prozesskostenhilfe weil Sie nur halbtags arbeiten geht. Andere Zuwendungen (zum Beispiel Anteile an Mieteinahmen aus Wohnungen die Ihren Eltern gehören) werden zum Beispiel allesamt als „Schenkung“ der Eltern angegeben bzw. der Lebensstandart der Mutter mit Kindern wird gar nicht angefragt seitens der Gerichte. Was kann man da machen? Übrigend verlangt die Kindesmutter eine erhöhung der Unterhaltszahlung trotz einer 45 Stunden Woche und 1070 Euro netto da man ja auch noch Samstags arbeiten gehen kann um mehr Einkünfte zu erzielen. (Man zahlt Unterhalt bis zur Mindetselbstbehaltsgrenze und der Lohn wird auf 830 Euro netto gepfändet.) Und da man eine Frau mit Kind gefunden hat die sich so einen Mann antut und zusammenlebt habe der Zahler laut neuen Antrag noch ein Ersparnis durch ein gemeinsames Zusammenleben und es wird beantragt das er bis auf Sozialhilfeniveau sinken kann mit dem Einkommen und der Rest an die Kinder zu zahlen ist. Treppenwitz: Der Zahler hatte seine Kinder fast 7 Monate bei sich aufgenommen da es Ihnen bei der Mutter physisch schlecht ging. Die Mutter zahlte in dieser Zeit keinen Cent Unterhalt und man durfte sich daher bei der Tafel Essen holen um nicht mit den Kindern zu verhungern. Danke für eine Antwort!

Hallo,

erst mal eine Bitte: Absätze machen. So kann man kaum lesen.
Dann fehlen auch noch wichtige Infos: mit Polemik kann man kein Unterhaltsverfahren gewinnen. Hier zählen nackte Zahlen.

Was die Mutter verlangt ist eine Sache, das was ihr zusteht eine ganz andere.

Fakten was man wissen muss:
um welchen Unterhalt geht es? Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt?
Wie alt sind die Kinder?
Auf welcher Basis wird bisher der Unterhalt bezahlt? Also ob Jugendamtsurkunde oder Gerichtsurteil?
Hat sich seit der Berechnung das Einkommen vom Zahlungspflichtigen verändert?
Wann war die Berechnung? (Jahreszahl und Monat)
Wenn nein, warum wurde der Titel akzeptiert?
Wieviel Unterhalt wird bezahlt? Trennung nach den diversen Empfängern ist wichtig.
Wie hoch ist das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteiles? (alles berücksichtigt? incl. Steuererstattung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. usw. usw).
Wie hoch ist das Einkommen des betreuenden Elternteiles? Wie kommt dieses Einkommen zustande (z. B. Mieteinnahmen, Berufstätigkeit, Zuwendungen ihrer Eltern usw. usw.)

Gruß
Ingrid

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Es handelt sich um Kindesunterhalt.
Festgelegt beim OLG: Zahlung des vollen Mindestsatzes obwohl der Zahler sich aus der Arbeitslosigkeit mangels Arbeitsstelle mit einem kleinen Laden selbstständig machte um nicht länger arbeitslos zu sein. Der Laden warf aber das ganze (noch) nicht ab und so ging man direkt in die Pleite und Insolvenz.
Dann Arbeitsplatz gefunden und Zahlung bis zur Mindestselbstbehaltsgrenze und gleichzeitig Abänderungsklage eingereicht um entsprechend zahlen zu können.
Klage zieht sich nun 2 Jahre hin.
Daher nun zur Insolvenz Lohnpfändung.
Antrag seitens der Mutter: Weiter volle Zahlung des Unterhalts und der Zahler soll mehr als 45 Stunden arbeiten gehen. Weiterer Antrag: Alles über Sozialhilfesatz abnehmen da Antragsteller mit einer Frau zusammenwohnt. Diese hat jedoch auch ein Kind und verdient halbtsgs 750 Netto.
Eigenens Einkommen 1070 Euro. Keine weiteren Einnahmen.
Eikommen der Exfrau: Unbekannt da nicht angegeben. Alle weiteren Einkünfte laufen über deren Eltern. Wie sie sich dann ein solches Leben leisten kann und dennoch Prozesskostenhilfe braucht wird nie hinterfragt.

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Hallo,

also wenn schon eine Abänderungsklage eingereicht ist, sollte der Anwalt (frage mich, warum er es nicht schon längst gemacht hat) dringend eine "einstweilige Anordnung incl. Zwangsvollstreckungsverzicht (auch Pfändungsstopp genannt) beantragen.

Zwei Jahre dürfte sich ein Unterhaltsverfahren nicht hinziehen. In den meisten Fällen ist es innerhalb von ungefähr neun Monaten erledigt. Strapazieren die Eltern die Nerven der Richter aber mit unnötiger Polemik (z. B. als ich die Kinder betreut habe, habe ich keinen Unterhalt bekommen), dann kann es durchaus auch mal länger dauern.

Wenn es um Kindesunterhalt geht, muss die Mutter normalerweise zum Betreuungsunterhalt keinen Barunterhalt leisten und über ihre Einkommen auch erst mal keine Auskunft geben.

Aber in einem Fall von „offensichtlichem Reichtum“ kann der Anwalt einfach behaupten, dass die Kindesmutter Einkünfte hat, die mindestens das zweieinhalbfache des Einkommens des barunterhaltspflichtigen Elternteiles betragen.

Der Bundesgerichtshof (zusätzlich auch einige OLG’s) sieht in diversen Urteilen auch den Betreuungelternteil in der Zahlpflicht, wenn das Einkommen der Eltern so krass auseinanderklafft.

Dem Vater sei angeraten, seinem eigenen Anwalt auf die Füße zu treten, damit dieser den Tritt ans Gericht weitergibt.

Die Minderung des Selbstbehaltes kann der Vater recht schnell vom Tisch bekommen, in dem er nachweist, dass die Lebensgefährtin keine finanziellen Reserven hat um ihn zu unterstützen und auch, dass wegen der finanziellen Engpässen in der Partnerschaft getrennt gewirtschaftet wird.

Zum Nebenjob gibt es eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Anwalt sollte diese kennen und entsprechend kontern.

Gruß
Ingrid

Es handelt sich um Kindesunterhalt.
Festgelegt beim OLG: Zahlung des vollen Mindestsatzes obwohl
der Zahler sich aus der Arbeitslosigkeit mangels Arbeitsstelle
mit einem kleinen Laden selbstständig machte um nicht länger
arbeitslos zu sein. Der Laden warf aber das ganze (noch) nicht
ab und so ging man direkt in die Pleite und Insolvenz.
Dann Arbeitsplatz gefunden und Zahlung bis zur
Mindestselbstbehaltsgrenze und gleichzeitig Abänderungsklage
eingereicht um entsprechend zahlen zu können.
Klage zieht sich nun 2 Jahre hin.
Daher nun zur Insolvenz Lohnpfändung.
Antrag seitens der Mutter: Weiter volle Zahlung des Unterhalts
und der Zahler soll mehr als 45 Stunden arbeiten gehen.
Weiterer Antrag: Alles über Sozialhilfesatz abnehmen da
Antragsteller mit einer Frau zusammenwohnt. Diese hat jedoch
auch ein Kind und verdient halbtsgs 750 Netto.
Eigenens Einkommen 1070 Euro. Keine weiteren Einnahmen.
Eikommen der Exfrau: Unbekannt da nicht angegeben. Alle
weiteren Einkünfte laufen über deren Eltern. Wie sie sich dann
ein solches Leben leisten kann und dennoch Prozesskostenhilfe
braucht wird nie hinterfragt.