Hallo
Wenn das Kind, für das Unterhalt gezahlt wird, schon 18 ist und in einer Ausbildung (wo es höchstwahrscheinlich übernommen wird), muss dann weiter Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt werden?
Bzw unter welchen Umständen MUSS weitergezahlt werden?
Danke
Hallo
Wenn das Kind, für das Unterhalt gezahlt wird, schon 18 ist
und in einer Ausbildung (wo es höchstwahrscheinlich übernommen
wird), muss dann weiter Unterhalt vom anderen Elternteil
gezahlt werden?
Bzw unter welchen Umständen MUSS weitergezahlt werden?
Hi, beide Elern sind weiterhin unterhaltspflichtig bis zum Ausbildungsende. Gegebenenfalls auch länger, bei anschliessender Arbeitslosigkeit.
Das Azubigehalt wird auf den Unterhalt angerechnet.
MfG ramses90
Danke