Kindesunterhalt, unberechtigt kassiert

Hallo liebe Foristen und -innen,
man stelle sich einfach vor: Die liebe Ex entfremdet die Kinder dem Vater über einen längeren Zeitraum immer weiter. Der Kontakt wird immer spärlicher. Mit zunehmenden Alter, eines fast volljährig, das andere bereits 21, wird durch einen technischen Fehler kein Kindes-Unterhalt überwiesen.  Es erfolgt seltsamerweise kein Protest. Jetzt besteht der Verdacht, dass die Kinder gar nicht mehr wie behauptet zur Schule gehen, sondern bereits eine Lehre absolvieren und durch Ausbildungsvergütung und Kindergeld gar nicht mehr unterhaltsberechtigt sind. Demnach also über Monate zusätzlich stillschweigend das „nette“ Nebeneinkommen mitgenommen haben. Damit hätte jedes der Kinder ein deutlich höheres Nettoeinkommen als der „gebeutelte“ Vater.
Jetzt stellen sich verschiede Fragen.
a.  Sind die Kinder / Mütter nicht von sich aus verpflichtet, auf diesen Umstand hinzuweisen, um eine unberechtigte Überweisung zu vehindern? Also nicht - wenn er so blöd ist und nicht fragt, soll er doch bezahlen?
b. Muss die Unterhaltsberechtigung nicht automatisch mit dem neuen Schuljahr oder Ausbildungsbeginn durch Schulbescheinigung oder Lehrvertrag vom Unterhaltsberechtigten nachgewiesen werden, unaufgefordert?
c. Könnte das nicht sogar ein Straftatsbestand sein? Unterhaltserschleichung oder ähnlich?
Für eine erschöpfende Antwort ein dankeschön, mit Gruß der Ratlose

Auch hallo,

bei dieser Fallkonstellation sind verschiedene Details (Einkommen der Beteiligten, Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen,…) zu beachten, zum Einlesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-….  Bei c. könnte ‚ungerechtfertigte Bereicherung‘ als Stichwort passen.

Hallo,

eine gewisse „Mitschuld“ kann man vermutlich dem Vater nicht absprechen. Er hat spätestens ab dem Alter, ab dem keine Schulpflicht mehr besteht, das Recht eine Schulbescheinigung anzufordern.

Ferner hätte er ab dem 18. Geburtstag des einen Kindes erstens das ganze Kindergeld abziehen dürfen und zweitens hätte auch die Mutter Barunterhalt bezahlen müssen und drittens hat sich diesem Kind gegenüber u. U. sein Selbstbehalt erhöht. Aber auch hier hätte er klugerweise selbst entsprechende Unterlagen angefordert.

Hätte die Mutter bzw. das volljährige Kind die Unterlagen nicht gegeben, wäre in beiden Fällen eine Klage recht erfolgsversprechend gewesen.

Von sich aus hätte die Unterhaltsempfänger bzw. deren gesetzliche Vertreter natürlich auch wesentliche Veränderungen - z. B. Arbeitsaufnahme - dem Unterhaltszahler mitteilen müssen.

Schulbescheinigungen muss niemand automatisch vorlegen.

Gruß

hallo,

kurz zusammengefasst: der vater überweist keinen unterhalt, verhält sich also rechtswidrig, und weil seine kinder und deren mutter nicht postwendend dagegen protestieren, vermutet er, dass sie sich ebenfalls rechtswidrig verhalten.

wie wäre es, wenn der vater diesen bizarren gedankengang beiseite legt, zum telefonhörer greift und kontakt zu seinen kindern aufnimmt?

die kinder sind in einem alter, in dem das argument, dass deren mutter ja so böse ist, nicht mehr zählt. es liegt an dem vater, die beziehung zu seinen kindern positiv zu gestalten bzw. erst einmal eine herzustellen. dann weiß er auch, ob sie noch zur schule gehen oder eine ausbildung machen.

gruß

m.i.g.

Danke, auch an die anderen
Hallo,
wieder einige Punkte dazu gelernt, danke schön.
LG

Hallo Ratloser,

mit der Volljährigkeit liegt die Veräntwortung bei den Kindern. Diese sind alleine berechtigt eventuelle Unterhaltforderungen geltend zu machen. Hierfür sind entsprechend Nachweise zu erbringen.

Ihre Zahlungen war immer ein kann, nie ein muss, da ja kein gerichtlicher Beschluss existiert. 

Selbstverständlich können die zuviel gezahlten Unterhaltsleistungen rückgefordert werden.

Viel Erfolg und ruhige Weihnachtstage

blackdaniel