Hallo, mein Nochmann hat im April selbst seine Arbeit gekündigt und ist 600 Kilometer weg gezogen. Jetzt ist er dort arbeitslos wohnt bei seiner Freundin ist selbständig (natürlich läuft die Firma über die Freundin).
Meine Kinder sind 15 und 19 beide Schüler ich bekomme seit 4 Monaten keinen Unterhalt mehr für die Kinder was kann ich tun wo kann ich mich informieren? Sinkt sein Selbstbehalt wenn er mit der Freundin zusammen wohnt?
Bekomme ich das Geld irgendwann rückwirkend?
Danke im voraus
Hallo,
Du bekommst den Unterhalt nur für das minderjährige Kind. Das volljährige Kind bekommt den Unterhalt selber und muss sich selber um Unterhalt (evtl. Klage usw.) kümmern. Ihr gehört auch der nicht bediente Titel, falls es einen Titel gibt.
Im Übrigen muss der Unterhalt, z. B. das Kindergeld bei einem volljährigen Kind anders berechnet werden, als bei einem minderjährigem Kind. Auch ist der Wohnelternteil - also Du - jetzt barunterhaltspflichtig, da er nicht wie in der minderjährigen Zeit den Unterhalt durch Betreuung leistet.
Falls also das volljährge Kind gegen den Vater klagen will, muss es auch Deine Einkünfte usw. zur Berechnung des välterlichen Anteiles am Unterhalt mit beifügen.
Für das minderjährige Kind hilft Dir kostenlos das für Dich zuständige Jugendamt. Das kannst Du als Beistand einsetzen.
Ob sein Selbstbehalt sinkt, entscheidet ein Richter (aber kein Jugendamt, kein Rechtsanwalt) nach dem Einzelfall. Alles Andere wäre Kaffeesatzlesen.
Gruß
Hallo,
besser spät als nie. Du sollest unverzüglich beim Deinem zuständigen Jugendamt die Beistandschaft beantragen oder dir bei Gericht einen Betratungsschein holen (wenn Du nur geringe Einkünfte hast) und einen Fachanwalt Deines Vertrauens aufsuchen.
Bei einem Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 1500€ stehen den Kids jeweils 426€ bzw. 488€ im Monat zu.
Also Schuhe an und los! Viel Erfolg
Gruß blackdaniel
Hallo,
vielen Dank, ich werde sofort telefonieren und das Jugendamt anrufen und mir einen Beratungsschein
holen.
Gruß
Trischa
hallo,
also seine neue freundin hat nichts mit dem unterhalt für deine kinder zu tun …der selbstbehalt rechnet sich nach dem einkommen des vaters!
da dein grosser sohn schon 19 ist würde ich dir jetzt schreiben das dein sohn selbst beim familiengericht seine Barunterhaltsansprüche geltend machen muss …das geht per "formlosen antrag "und ohne anwalt …das gericht prüft das einkommen des vaters und setzt somit den unterhalt fest!
Allerdings hat das keinen erfolg da der vater arbeitslos ist!
solltest du kein kindergeld mehr bekommen für deinen grossen ,dann kannst du das beantragen das wird solange gezahlt wie dein sohn sich in der ausbildung befindet!
ich gehe mal davon aus das der vater sich auch weiterhin seiner unterhaltspflicht entzieht !
ich weis nicht wie du deinen lebensunterhalt bestreitest (job-hartz4?) du solltes aber einen antrag bei dem zuständigen jobcenter auf ergänzende alg leistungen stellen für deine kinder!
lieben gruss nancy
Hallo Patricia,
ertmal die Frage: Ist der Kindesvater nun arbeitslos oder selbsständig? Wenn die Firma über seine jetztige Freundin läuft, arbeitet er da auf geringfügiger Basis oder ist er fest angestellt?
Da eins deiner Kinder noch minderjährig ist, solltest du auf alle Fälle das für dich zuständige Jugendamt um Hilfe bitten. Die helfen in der Regel auch bei volljährigen Kindern. Gibt es einen gültigen Unterhaltstitel? Da könntest du den Unterhalt einklagen. Notfalls kann sein Einkommen gepfändet werden.
Der Kindesvater ist zur Auskunft verpflichtet. Sicher wird er vom Jugendamt innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert, seine Einkünfte wahrheitsgemäß zu belegen.
Sein Selbstbehalt sinkt durch das Zusammenleben mit der Freundin nicht.
Also geh so schnell wie möglich zum Jugendamt. Von deinem volljährigen Kind benötigst du gegebenenfalls eine Vollmacht, um deren Interessen vertreten zu können.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen und drück dir die Daumen.
Gruß Caro
hallo Nancy,
Kindergeld bekomme ich.
Der grosse wird allerdings nie was tun was seinem Vater schadet.
Ja ich gehe auch davon aus das er sich in Zukunft entzieht.
Ich habe Minijob und H4 das dauert aber alles ewig lange bis sie es neu berechnen.
lieben Gruß
Trischa
Hallo Caro,
offiziel ist er arbeitslos. Wie er das mit ihr geregelt hat weiß ich nicht.
Nein ich habe keinen Titel.
Ich habe mir einen Termin beim Jugendamt geholt.
lieben Gruß
Trischa
Bring all deine Bedenken beim Jugendamt zur Sprache. Die kennen sich in der Rechtslage aus.
Ich hab das Prozedere vor ein paar Jahren durch. Allerdings hat mein Exmann, der nie arbeitslos war, alles dafür getan, sein Einkommen im Rahmen des Selbstbehalts zu halten und Junior ist leer ausgegangen.
Wie gesagt, ich drück dir die Daumen.
Gruß Caro
Danke Caro,
ich werde es versuchen. Danke für die Hilfe.
liebe Grüße
Trischa
Hallo Trischa,
das Jugendamt ist für die Beistandschaft verantwortlich.
Wenn aber deine Einkünfte nicht so hoch sind oder Du eine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen kannst, dann würde ich Dir raten bei Gericht einen Beratungsschein für den Anwalt Deines Vertraunens zu beantragen. Das geht schnell und kostet dich nix. Der Anwalt bekommt dann die Kosten vom Gericht erstattet. Er wird dann Deinen Ex auffordern sich zu offenbaren und unverzüglich rückwirkend zu zahlen oder ihm mit einer Sozialklage zu drohen.
Das wird dann richtig teuer…für den Ex
Gruß blackdaniel
Hallo Patricia,
wenn du einen Unterhaltstitel hast, muss dein Nochmann auch rückwirkend für die Kinder Unterhalt zahlen.
Hast du keinen Titel musst du für das 15jährige Kind einen erwirken, das 19jährige muss das selbst machen, da volljährig.
Gruß,DC
Danke Daniel,
das hört sich endlich mal gut an.
Ich werde das alles gleich morgen soweit ich kann erledigen.
Vielen Dank
Trischa
Danke DC
endlich sieht es mal am Ende des Tunnels
etwas heller aus.
Ich werde das alles was ihr mir gesagt tun
dann sehen wir weiter…freu
nochmals vielen Dank
Trischa