Kindesunterhalt und Bafög

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen:

Person X (17) erhält Bafög-Zahlungen, Kindergeld und wohnt noch bei der Mutter. Lt. Düsseldorfer Tabelle hat sie einen Unterhaltsanspruch von 426 €. Ab Mai ist Person X 18 und hat einen U.anspruch von 488 €. Der unterhaltspflichtige Vater verdient im Schnitt 1096€. Davon gehen die 1000 € Freibetrag und die Fahrtkosten ab (pro Tag 36 km). Wieviel muss der Vater an Unterhalt zahlen (ungefährer Wert) und wie verhält es sich mit der Anrechnung von Bafög und Kindergeldzahlungen. Ich muss mal noch anfügen, die eingerechneten 50€ Fahrtkosten reichen bei Weitem nicht aus. Man weiß, wo die Spritpreise heute liegen und er selber MUSS die Strecke tatsächlich jeden Tag fahren, andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Vielen Dank für Ihre Antworten.

hallo,
Selbsterhalt liegt bei 1050€, und das Bafög würde angerechnet werden.ich gehe daher davon aus, das Unterhaltszahlungen wegfallen.

lisa

Mit dem Einkommen des Vaters ist von dem nichts zu holen. Ich würde jetzt einfach mal sagen, der Vater zahlt in dem Fall garnix.

Das KG wird, glaube ich gelesen zu haben, in dem Fall direkt an das Kind gehen.

Bafög wird,…glaube ich auch mal gelesen zu haben, als Darlehn gezahlt.

mit 18 Jahren braucen Sie gar nicht bezahlen. Da würde wenn alles abgerechnet werden an KG und Bafög. Ausserdem ist die Mutter dann auch mit Barunterhaltspflichtig und müsste ihren Teil dazu geben. Wenn Sie nichts mehr bezahlen, dann muss das 18 jährige Kind beide Elternteile verklagen, es kann nicht Sie alleine verklagen. Das geht nicht!

Wenn der Vater nur 1096 € verdient und davon noch Fahrkosten abgehen dann kann er nichts zahlen.
Bei Volljährigen wird das komplette Kindergeld und das erhaltene Bafög voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, der Rest muß von BEIDEN Elternteilen gequotelt nach Verdienst übernommen werden.
Da der Vater nicht leistungsfähig ist und wohl bisher bei diesem Einkommen auch nicht war, ist von dieser Seite kein Unterhalt zu erwarten.
Sofern das Kind noch zur Schule geht und somit privilegiert ist, ist der Vater theoretisch dazu gehalten Leistungsfähigkeit herzustellen, ab Volljährigkeit beide Elternteile.

Krümelchen

Hallo,

was macht Person X? Schüler? Wenn ja eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsspezifische (z. B. Altenpflegeschule, Kosmetikschule usw.)?

Diese Frage ist wichtig, wenn es um die Höhe des Selbstbehaltes geht.

Gruß

Person X hat im August 2012 die Realschule abgeschlossen und macht nun eine Ausbildung zum Physiotherapeuten.

das weiss ich leider nicht,sorry

Hallo,

bei einem Verdienst von ca. 1.000 € bleibt für Unterhalt nichts übrig.

MfG

Die 1096 € waren Netto. Dazu hab ich alle Einnahmen aus dem Jahr 2012 zusammengenommen; Januar - Dezember, und dann durch die 12 Monate. Ich habe dazu die Netto-Auszahlungsbeträge genommen.

Hallo,

der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ist - da X kein Schüler mehr ist - 1.200 Euro.

Somit entfällt bei dem darunter liegenden Einkommen des Vaters dessen Unterhaltspflicht.

Übrigens: ab Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig und es wird vorab vom Unterhalt das GANZE Kindergeld und fast (abzügl. 90 Euro bei Erwerbseinkommen) das ganze Eigeneinkommen (Azubi-Gehalt, BAFöG) des Kindes abgezogen.

Sollte er in der Ausbildung schon jetzt Einkünfte erzielen, werden diese beim Unterhalt (abzügl. 90 und der Rest hälftig) angerechnet.

Sollte es einen Titel (Jugendamt, Gerichtsurteil o. ä. oder Notarurkunde) geben, nicht einfach die Zahlungen reduzieren oder einstellen. Es kann evtl. gepfändet werden.

Mit einem Anwalt den weiteren Weg abklären.

Gruß

Der Vater hat einen Selbstbehalt von 1000€ der Rest wird Unterhalt sein-

Klar Netto, aber dieses Nettogehalt wird noch bereinigt d.h. z.B. berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten abgezogen. Pauschal im Normalfall 5%, wer mehr hat muß diese nachweisen.
Egal wie, wenn überhaupt was rauskäme dann vielleicht 50 € im Monat wenn überhaupt.

Krümelchen

Die 1096 € waren Netto. Dazu hab ich alle Einnahmen aus dem
Jahr 2012 zusammengenommen; Januar - Dezember, und dann durch
die 12 Monate. Ich habe dazu die Netto-Auszahlungsbeträge
genommen.

Hallo,

wenn die Zahlungen bisher so erfolgt sind, wurde zuviel gezahlt.
Begründung:
Es stehen nicht nur der Eigenbedarf von 1000€ zu, sondern zusätzlich 5% des Nettolohnes als Aufwandsentschädigung.
Bei 1096€ also zusätzlich 54,80€.
Der Rest wäre dann Unterhalt.
Bei der Düsseldorfer Tabelle gilt es zu beachten, dass von den angegebenen Beträgen noch die Hälfte des Kindergeldes ( 92€ )abgezogen werden muss.
BaföG heißt Ausbildung, demnach ist hier auch ein Teil vom zahlenden Unterhalt abzuziehen, genauso verhält es sich mit dem BaföG.
Vielleicht muss dann noch nicht einmal Unterhalt gezahlt werden?!
Da das Einkommen gering ist- im Sinne vom Unterhalt, sind hier also nur 44,20€ zu zahlen, was nach den Abzügen in etwa passen würde- vielleicht???
ALLERDINGS:
Gesetz dem Fall, dass die 44,20€ nicht reichen, kann unter Umständen der Unterhaltszahler verpflichtet werden, sich zusätzlich einen 400€ Job zu suchen, um den ausstehenden Unterhalt zahlen zu können, Ausnahme Kraftfahrer, warum ist schwierig zu erklären, hängt mit diversen Gesetzen und den Arbeitsverträgen zusammen.
Im Gegensatz zum normalen arbeiten, arbeitet ein Kraftfahrer rund 48 Std./ Woche und muss dann eine rund zwei tägige Pause machen.
LG

Hallo,
die Unterhaltsleistungen hängen von vielen Faktoren ab:
-Wieviel gibts Bafög? In welcher Höhe hat Person X monatlich Ausgaben? Was bleibt dem Vater an Eigenbehalt? Hier ist eine Summe von 950 € lt. Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt.
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass hier mehr als 50 Euro Unterhalt fällig werden. Sofern die Angaben stimmen, aber wie gesagt es fehlen hierzu noch die Ausgaben des anspruchsberechtigten Kindes.
Das Jugendamt kann genaueres dazu sagen.
Alles Gute

Hallo! Ob die Fahrtkosten reichen oder nicht das bestimmt Finanzamt. Beim Bafögamt wird anhang der Einkommenssteuererklärung berechnet. Ausserdem wird Kindergeld auf das Einkommen der Mutter herangerechnet.So wie es aussieht muss der Vater 46 euro zahlen. Beim Bafögamt wird alles Einkommen zusammengerechnet und dann ein Zuschuß gewährt. Der Bedarf eines Studierenden liegt bei 650 Euro monatlich.

Ab 18 sind sowohl der Vater als auch die Mutter Unterhaltspflichtig! Das Bafög wird angerechnet und das Kinergeld auch.
Genaue Berechnungen macht das Jugendamt!
Wobei der Selbstbehalt des Vaters bei 1100 ca liegt laut Düsseldorfer Tabelle,der Unterhalt wird nach Alter und Gehalt berechnet.
Also viel übrig wird nicht bleiben.

Hallo

ich vermute mal, dass das Kind noch seine Ausbildung macht.

Aufgrund deines Nettoeinkommens minus den Fahrtkosten bist am Selbstbehalt von 1000€ angelangt. Theoretisch müsstest du nichts bezahlen. Allerdings hast du eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, solange das Kind seine Ausbildung macht. In de Praxis erfinden Gerichte dann fiktives Einkommen, so das wieder zahlen musst. Ist ein unangenehmes Gerichtsverfahren, wenn es soweit kommt, außer du hast triftige Gründe.

Gibt es einen Unterhaltstitel?

Wenn es 18 wird wird das Bafög sowie das Kindergeld voll vom Bedarf abgezogen.

Außerdem müssen beide Elternteile anteilig nach Einkommen für den Unterhalt aufkommen.

Gruss

Leider keine Ahnung
Tschüß