Wenn man für ein Kind bereits Unterhalt vom getrennt lebenden Ehepartner erhält, muss man den Führerschein des Kindes daraus bezahlen. Oder müssen die Eltern die Kosten teilen. Beide waren mit dem Führerschein einverstanden, das Kind kann ihn nicht selbst bezahlen.
Danke
Hallo,
der gezahlte Unterhalt dient den allgemeinen Lebenshaltungskosten:
Kleidung, Mietanteil, Essen, Freizeitgestaltung (im normalen Rahmen) ect. sowie alle Kosten der allgemeinen Schulausbildung und einer(!) Ausbildung.
Führerschein gehört nicht zur allgemeinen Schulbildung oder zu einer Ausbildung (ausser vielleicht, es wäre der LKW-Führerschein)
Damit ist der Führerschein von dem zu bezahlen, der ihn haben will.
Ist es das Kind, zahlt das Kind, sind es die Eltern, zahlen diese zu beiden teilen. Ist es die Omma, die einen Fahrdienst wünscht, zahlt die omma.
Grüße
miamei
Hallo,
Damit ist der Führerschein von dem zu bezahlen, der ihn haben
will.
Ist es das Kind, zahlt das Kind, sind es die Eltern, zahlen
diese zu beiden teilen.
Wo bitte ist das denn festgelegt? Ich hätte jetzt einfach mal behauptet, da zahlt jeder genau so viel, wie er will.
Gruß
loderunner (ianal)
Guten Tag,
vielleicht habe ich mich ungenau ausgedrückt. Das betroffene Kind ist minderjährig und hat kein eigenes Einkommen. Beide Elternteile habe dem Führerscheinerwerb zugestimmt, dummerweise bin wurde davon ausgegangen, das dann auch die Kosten zu gleichen Teilen getragen werden. Deshalb die Frage ob es da irgendeinen Rechtsanspruch gibt?
Danke
Hallo,
wenn beide Eltern zugestimmt haben, sollten beide zahlen.
Derjenige der den Vertrag der Fahrschule unterschrieben hat, muss zahlen, ob das andere Elternteil was dazugibt, hätte vorher ausgemacht werden sollen, eine Zahlungsverpflichtung ergibt sich daraus m. E. nicht.
Grüße
miamei