Kindesunterhalt und Schulgeld

Meine Tochter ist 18 Jahre alt und besucht die 12. Klasse der Waldorfschule. Beim Unterhalt rechnet jetzt das Jugendamt Schulgeld in Höhe von 137€ hinzu. Ich meine, das ist Privatsache. Meine Tochter kann ja auch in eine kostenlose, öffentliche Schule gehen. Hat jemand diesbezüglich ein UrteiL?

hallo dieter ,

es ist recht ungewöhnlich das das jugendamt schuldgeld dazurechnet …

und wenn die tochter 18 ist hat das jugendamt sogesehen nichts mehr mit dem unterhalt zu tun ,da die unterhaltspflicht beendet ist !

es gilt dann die „barunterhaltspflicht“ die sich beide elternteile teilen müssen …und das solange bis das kind die schule und die erste ausbildung beendet hat !

( handelt es sich bei den 137€ um den elternbeitrag …der von den eltern zu leisten ist ? wurden den bei jugendamt finanzielle unterstützung beantragt damit die tochter diese schule besuchen kann? dann ist die forderung völlig rechtens …hat aber nichts mit dem unterhalt zu tun)

Hallo,

eine passendes Urteil habe ich nicht. Du hast Recht mit der öffentlichen Schule. Ist mal wieder typisch Jugendamt. Schau mal in der Düsseldorfer Tabelle 2011 nach. Wenn die Tichter jetzt 18 ist steht Dir ein höherer Selbstbehalt zu.

Die Beistandschaft ist für die Elternteile beenedet.

Gruß blackdaniel

Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen

Hallo,

da es in Deutschland kostenfreie Schulen gibt, müssen im Normalfall (wenn keine besonderen Bedingungen, wie z. B Behinderung) vorliegen, kein Schulgeld bezahlt werden.

Achtung: ab dem 18. Geburtstag muss auch die Mutter Barunterhalt bezahlen - Infos hierzu hier im Forenarchiv. Da die Tochter eine allgemeinbildende Schule besucht und bei der Mutter wohnt, unterliegt die Mutter einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Auskunft über die Einkünfte der Mutter muss die volljährige Tochter geben, sie ist ab jetzt auch der Ansprechpartner und nicht mehr die Mutter.

Nochmal Achtung: Ab dem 18. Geburtstag darf - vor der Unterhalt nach Einkommen der Eltern gequotet aufgeteilt wird - das GANZE Kindergeld abgezogen werden.

Am besten zu einem Anwalt gehen, evtl. sind die Kosten durch die Ersparnis beim Unterhalt bald wieder drin.

Gruß