unverheiratet, 1 Kind 4 J. alt, Trennung wurde gütlich vereinbart, dann aber durch Rausschmiss während Montagetätigkeit nichtig.
Frau besitzt Wohneigentum (Kreditfinanziert), seit Frühjahr krankgeschrieben (Psyche/Alkohol), Finanzen werden nur für sich selbst gemacht, d. h. ihr Geld ist auch ihrs.
Mann arbeitet, bezahlt notgedrungen alles, von Lebensmitteln über „Alles für´s Kind“ (Kindergarten, Kleidung etc.), sogar einen Mietanteil seit Einzug in ihr Haus. Sein Geld ist aus Sicht der Frau für ALLE!!
Nun befindet sich der Mann seit Wochen auf Montagetätigkeit und kommt nur am Wochenende heim. Während seine Abwesenheit wurden ohne Vorwarnung die Schlösser Ausgetauscht, seine Sachen in gelbe Säcke gestopft. Es wurde jedoch vorher mündlich des Kindeswegen eine schrittweise gütliche Trennung vereinbart, die Dank der Montage auch fast geklappt hätte.
Der Mann erhält nun während seiner Montagetätigkeit ein Schreiben vom Anwalt der Frau mit Aufforderung zur Zahlung des Mindestunterhalts.
Frage
Da der Mann seit einem Monat keinen Zugriff mehr auf das Haus hat, dennoch besagten Mietanteil geleistet hat, stellt sich die Frage ob dieser eine Mietanteil schon als Kindesunterhalt angerechnet werden darf?
Frage
Inwieweit wäre er verpflichtet die Kindertagesstättengebühren zu zahlen?
Auf Wunsch der Frau Ganztagsbetreuung, weil sie wieder arbeiten wollte, weiterhin AU.
Frage
Wie sieht es mit Kosten aus, die die Frau zurückzahlen wollte, wie z. B. Urlaub (eine Rate hat sie bezahlt).
Auch ein Teil der Kreditfinanzierung (Haus der Frau) wurde auf den Mann abgewälzt, da bei der Kreditaufnahme wohl etwas schiefgelaufen ist.
Dürfte der Mann diese Kosten einfordern, da die Frau das ja zurückzahlen wollte?
Frage
Mann kommt bei Arbeitskollegen unter und fährt am WE zu seinen Eltern (250km), wo sollte er seinen Wohnsitz melden?
Frage
Wäre die Ex-Freundin unterhaltsberechtigt, ob wohl sie angestellt ist? 800,-€ Krankengeld zzt.?
Kindesunterhalt wird natürlich gezahlt, da die Frau aber sehr Konsumorientiert ist und auch vermutlich das Haus schon verkauft hat (sie zieht bald um, behauptet jedoch ir Haus noch nicht verkauft zu haben) soll angestrebt werden, dass das Kind möglichst viel davon hat.
Hallo Elena,
Scheidungen dürfen nur von einem Anwalt eingereicht werden. Hat die Frau anscheinend schon erledigt. Der Mann sollte, muss aber nicht auch einen Anwalt hinzuziehen, da die Beiden anscheinend sich nicht einig werden.
Gruss
Jürgen
vielen Dank für die schnelle Antwort. Da das ganze recht schnell von statten ging, gab es arbeitsbedingt noch keine Möglichkeit einen Anwalt zu suchen. Vor Ort ist gerade bei einer Montagetätigkeit sehr schwierig.
vielen Dank für die Antwort, jedoch geht es hier bei unverheirateten nicht um Scheidung. Zzt. betrifft es lediglich den Kindesunterhalt, jedoch ist zu erwarten, dass auch die Mutter einen Anspruch stellen wird, da sie während der Beziehung schon äußerte, ihren Therapeuten gefragt zu haben ob auch sie einen Unterhaltsanspruch hätte.
Na, wenn ich mal optimistisch davon ausgeeh, dass es auch am STandort der Montagetätigkeit Internet gibt, kann ein Anwalt darüber gefunden werden. Es wäre ja sicherlich auch möglich, hier über das Forum jemanden zu suchen, soweit ich weiss und gesehen habe, gibt es ja zahlreiche Anwälte hier. Manches, sicherlich nicht alles, lässt sich aber bestimmt auch über z.B. Skype Chat schon mal vorbesprechen. Wenn der, den es betrifft, so viel weg ist, muss ja jemand vor Ort sein, der ihn vertritt und sich kümmern kann, allein schon, weil es für manche Dinge sicherlich Fristen gibt.
Hallo,
ich empfehle auch einen Anwalt.
Ab dem Zeitpunkt der Trennung (oder spätestens ab Deinem „Auszug“) kann Unterhalt gesetzt werden, alle Zahlungen, die nicht durch extra Verträge wirksam werden, können darauf angerechnet werden. Bei Kreditvertrag: wenn Du mit drin stehst, dann musst Du wahrscheinlich unabhängig vom Unterhalt zahlen.
Unterhalt für die Mutter ist standardmäßig nur bis zum 3.Geburtstag des Kindes, danach nur unter bestimmten (individuellen) Voraussetzungen, das müsste in Deinem Fall erst geklärt werden.
Wenn mann keinen Zugriff auf Wohnung hat muss man auch keine Miete zahlen. Dies kann man auch mit dem Unterhalt verrechnen.
Die Mutter ist die Hauptbezugsperson, Sie muss auch den Kindergarten zahlen.
Wenn da keine Schriftlichen Vereinbahrungen gibt, bleibt nur die Hoffnung.
Das mit dem Kredit ist nicht klar, ob der Mann selbst auf dem Kreditvertrag steht. Wenn ja, ist zu klären ob er dann auch Miteigentümmer ist. Da bin ich mir nicht sicher. Da würde ich bei der Bank oder Anwalt nachfragen. Wenn nicht, bleibt wieder nur die Hoffnung wegen der Rückzahlung.
Meldepflicht ist, wenn jemand in eine Wohnung einzieht. Dies muss er innerhalb von drei Wochen melden. Somit besteht da gar keine Meldepflicht.
Der Mann ist nicht der EXFreundin unterhaltsverplichtet.
Viel Glück
Hallo, mich stellt sich hier estmal die Frage, aus welcher Sicht du „bist“ ? Da der Name Elena da steht, drängt sich mir hier auf, daß du die Kindsmutter bist. Aus den Fragen wäre aber eher die Richtung Vater zu sehen ? Sehr unklar ; aber ändert ja nichts an den Antworten :
ich bin kein Anwalt, nur ein „kleiner Experte der das Leben lehrte“, daher sind meine Antworten nicht rechtsverbindlich, ist nur mein Wissen das mich die bewegte Vergangenheit und viele Anwalts-, Jugendamts- und Gerichtsgespräche lehrte.
zu Frage 1 : auf Kindesunterhalt darf keine Anrechnung anderweitiger Schulden oder Forderungen angerechnet werden, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Kind sind.
zu Frage 2 : die Kindertagesstätte muß in keinsterweise vom Kindsvater bezahlt werden. Der KV bezahlt ja den Unterhalt für das Kind und deckt somit dessen Kosten. Die Kindsmutter muß diese bezahlen, kann sie das nicht aus eigenen Mitteln, muß sie einen Kostenübernahmeantrag beim Jugendamt stellen. Diese prüfen dann, ob die Ganztagsstelle nötig ist und ob evtl. der KV soviel verdient, daß er doch zu einem Teil der Kosten hinzugezogen wird. ACHTUNG bitte beachten, daß wenn der KV den Vertrag mit der Tagesstätte abgeschlossen hat, daß er solange bis er kündigt in der Zahlungspflicht ist. Dann müßte der Vertrag auf die KM umgeschrieben werden…! Bitte bei der Tagesstätte erkundigen.
zu Frage 3 : hat der KV Quittungen über die Zahlungen oder schriftliche Bestätigung, daß die KM (Kindsmutter) die verauslagten Beträge zurückbezahlen wollte ? Wenn nicht, dann sieht es schlecht aus (evtl über einen Mahn- / Vollstreckungsbescheid versuchen)
zu Frage 4 : ich würde die Anmeldung (Hauptwohnsitz) bei den Eltern machen und beim Arbeitskollegen (wenn anmelden überhaupt geht) nur einen sog. Zweitwohnsitz. Ist die Wohnung des Arbeitskollegen auf längerfristig oder dauerhaft gedacht, dann natürlich dort
den Hauptwohnsitz.
zu Frage 5 : da das Kind über drei Jahre alt ist, ihr nicht verheiratet wart, dann hat die KM keinen unterhaltsanspruch (mehr) gegen den KV (nur in den ersten drei Jahren des Kindes).
Hoffe, die geholfen zu haben ;
wäre nett, ne Antwort auf das „Elena“/ KM oder KV zu bekommen.
Hallo,
erstmal zum Kindesunterhalt- dieser muss gezahlt werden, unter Umständen, kann ein Teil der bezahlten Miete mit anferechnet werden, da dies im Unterhalt mit enthalten ist.
Nur weil die Frau etwas will, heisst das noch lange nicht, dass der Mann dafür aufkommen muss, wie z.B. die Kita Gebühren.
Allerdings würde sich, wenn die Frau arbeiten gehen würde der Unterhalt für sie reduzieren.
Da sie krank ist, wird das wohl so schnell nicht der Fall sein, von daher würde ich hier abraten.
Bitte immer auch an den Selbstbehalt denken!!!
Anfordern kann er vieles, genauso wie die Frau, aber da sie kein Einkommen hat, wird das schwierig werden, es sei denn, dass es hier schriftliche Vereinbarungen gibt?!
Wenn er keine eigene Wohnung hat, kann er sich z.B. bei seinen Eltern anmelden und bei dem Kollegen einen 2. WOHNSITZ anmelden. Dadurch kann unter Umständen der Selbstbehalt steigen, da er dann theoretisch 2x Miete zahlt, bei den Eltern und bei dem Kollegen.
Unterhaltsberechtigt ist die Ex, aber wie hoch, hängt vom Einkommen des Mannes ab, vom Selbstbehalt, vom Kindesunterhalt, usw.
Normalerweise, sagt man 3 7tel des Netto sind als Unterhalt an die Ex zu leisten.
Aber wie schon die Vorredner, empfehle auch ich einen Rechtsbeistand einzuschalten und einen Pkh Antrag zu stellen. PROZESSKOSTENBEIHILFE.
LG Ingo
NACHTRAG:
Es gilt noch zu beachten, in Bezug auf den Unterhalt für die Frau, ob es sich nur um eine Lebenspartnerin, oder um eine Ehefrau gehandelt hat!
Aber da hier so viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen und spielen können, ist es wirklich das Beste einen Rechtsbeistand einzuschalten und Rat einzuholen.
LG
Dabei müsste aber anhand der jeweiligen Einkommen gerechnet werden, wie hoch der Anteil des jeweiligen Elternteiles ist.
Problem bei den weiteren finanziellen Fragen ist, inwieweit etwas zu beweisen ist. Beim Hauskredit und evtl. beim Urlaub kann der Mann vermutlich nach § 426 BGB sein Geld zurückfordern. Beim Hauskredit lässt sich das wahrscheinlich leichter beweisen, als beim Urlaub.
Einen Mietanteil muss der Mann - wenn es in einem evtl. Mietvertrag nicht anders vereinbart ist - nicht bezahlen, wenn er nicht im Haus wohnt.
Unterhaltsanspruch für sich selbst, hat die Frau nicht, da das Kind älter als drei Jahre ist.
Ums Geld würde ich mir persönlich in diesem Fall weniger Sorgen machen, als um das Kind machen, wenn es ohne „Kontrolle“ bei einer Person wohnt, die Probleme von Krankheitscharakter mit der Psyche und dem Alkohol hat. Ich sehe es als problematisch an, da die Mutter mit einem solchen Krankheitsbild schon so lange - nicht nur wegen eines gebrochenen Beines - krank geschrieben ist.