Kindesunterhalt / Verdienstbescheinigung

Für meinen einjährigen Sohn zahle ich seit 6 Monaten Unterhalt direkt an meine Ex, jetzt fordert das Jugendamt von mir eine Verdienstbescheinigung, eine Bestätigung für den bereits gezahlten Unterhalt und die Nachzahlung für dir ersten 6 Monate. Die Nachzahlung ist für mich selbstverständlich, aber ich habe da noch ein paar Fragen.

  1. Verdienstbescheinigung
    Was gilt als Verdienstbescheinigung?
    Genügt da eine Lohnabrechnung?
    Wenn ja, dann habe ich gelesen das man dort besser einige Daten schwärzen sollte?

  2. Bestätigung für bereits gezahlten Unterhalt
    Wie sollte so eine Bestätigung aussehen?
    Sollten beide Eltern unterschreiben?

In dem Fall sollte die monatliche Gehaltsabrechnung reichen. Der Lohnsteuerbescheid aus dem Vorjahr. Und sämtliche Nebeneinkünfte.

Als Nachweis für Unterhaltsleistungen reicht der Kontoauszug mit Kontonummer der KM.

VG Marqueena

Hallo,

die Auskunftspflicht betrifft nicht nur eine Verdienstbescheinigung. Man muss für 12 (zwölf) Monate die komplette Gehaltsabrechnung ungeschwärzt vorlegen. Desweiteren den Steuerbescheid und evtl. Belege (wenn über Mieteinkünfte, Zinseinnahmen, Aktiengewinne usw. usw. sowie auch Renteneinkünfte.

Praktisch über alles wo man Geld herbekommt.

Wenn die Mutter nicht bescheinigt, versuche es mit einer eidesstattlichen Versicherung. In Zukunft den Betrag besser überweisen.

Gruß

Hallo,

ja, Gehaltabrechnung reicht. Schwärzen kannst du den Arbeitgeber und seine Adresse.

  1. Kontoauszug wäre natürlich perfekt. Ansonsten Quittung von der Mutter.

Gruß, DC