Vor vier Jahren ist mein unehelicher Sohn zur Welt gekommen. Da der leibliche Vater zum Zeitpunkt der Zeugung verheiratet war und dies auch eher ein One Night Stand war, habe ich bis heute keinen kindesunterhalt verlangt, obwohl er über Geburt und Vaterschaft informiert war. Zwischenzeitlich bin ich verheiratet mit einem anderen Mann, aber leider steht die Trennung bevor und ich werde zukünftig Unterhalt für das Kind benötigen. Daher meine frage ob ich auch nun noch Kindesunterhalt vom leiblichen Vater verlangen kann. Zukünftig, rückwirkend selbstverständlich nicht.
Vielen dank für eure hilfreichen Antworten!
Hallo Rednix,
sicher kannst du. Versuch es übers Jugendamt, das kostet nichts (im Gegensatz zu einem Anwalt)
Gruß, DC
Hallo,
ist nicht verwirkt. Natürlich nur für die Zukunft.
Gruß
da der Unterhalt für das Kind ist, kann er jederzeit eingefordert werden.
Vaterschaftsanerkennung muss dazu her.