Kindesunterhalt, volljährige Kinder, eins Schule, eins nichts

Guten Tag,

folgende Frage:

Zwei Kinder, wohnen zur Zeit bei jeweils einem Elternteil.
Der Vater möchte für das schulpflichtige Kind nichts mehr zahlen, weil er das andere Kind unterhält. Dieses ist seit 1,5 Jahren mit dem Abi fertig und hat sich für Oktober für ein Studium beworben.

Sind die Eltern zur Zeit für Kind II unterhaltspflichtig? Obwohl es in den 15 Monaten „nichts“ gemacht hat?

Danke.
Tilli

P.S. keine Ahnung, ob und wo es Familienrecht in diesem Forum gibt?

was heißt heier „nichts mehr“ zahlen?
Wenn je ein Kind bei je einem Elternteil lebt, dann hebt sich die Unterhaltspflicht für das Kind welches beim anderen Elternteil hebt doch auf.
Wie alt ist/war das "arbeitslose Kind denn nach Schulabschluß?
Da was zu den Volljährigen: https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Und hier was zu den Minderjährigen. , Quelle: https://www.unterhalt.com/unterhalt-fuer-ein-arbeitsloses-kind-wann-kindesunterhalt-gezahlt-werden-muss.html
"Elterliche Unterhaltspflicht bleibt bestehen
Unbeschadet des Grundes der Arbeitslosigkeit des Jugendlichen bleibt die Unterhaltspflicht der Eltern bestehen, solange das Kind noch minderjährig ist. Auch „schwierige“ Jugendliche, die weder in der Schule noch im Arbeitsleben zurechtkommen, behalten daher ihren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Das gilt selbst dann, wenn der Jugendliche schwere Verfehlungen gegen die Eltern wie etwa den Diebstahl größerer Geldbeträge begeht, die bei einem volljährigen Kind zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen würden. " ramses90

Den Anspruch auf elterlichen Unterhalt hat das (einzelne) Kind. Nicht etwa das Elternteil, bei dem das einzelne Kind wohnt. Du kannst also nicht die Ansprüche des einen Kindes mit denen des anderen Kindes „verrechnen“.
Das bei Dir lebende leicht drömmelnde volljährige Kind ist also überhaupt kein Grund, dem anderen Kind den Unterhalt zu kürzen oder einzustellen. Die sind nicht gegenseitig haftbar.
Selbst der bei Dir lebende Drömmelant hat m. W. Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Von ihm kannst Du aber durchaus eigene Anstrengungen auch finanzieller Natur in Form von Nebenjob o. Ä. erwarten.
Manchmal hilft auch sehr klares Reden und Aushandeln von ebenso klaren Regeln mit diesen Drömmelanten.
Mit rechtlich nicht haltbaren finanziellen Reaktionen kommst Du da nicht weiter.
LG
Amokoma1

Der Drömmelant lebt nicht bei mir.
Er ist 21 und hangelt sich seit Juni 2017 durch die spät beginnenden Tage.

„Volljährige Kinder sind bei Arbeitslosigkeit regelmäßig verpflichtet,
ihren Lebensunterhalt selber sicherzustellen. Wird nach vorübergehender
Arbeitslosigkeit die Ausbildung jedoch weiterhin zielstrebig angegangen
oder fortgesetzt, lebt der Unterhalts- und Ausbildungsanspruch wieder
auf, sofern die Eltern nicht ohnehin ausnahmsweise während der
Arbeitslosigkeit des Kindes Unterhalt zahlen müssen.“

Wir befinden uns seit 1,5 Jahren im Zustand vor der ZIelstrebigkeit. In meinen Augen zahlt der Vater daher freiwillig Kost und Logis und kann das nicht dem bei mir lebenden Kind, das ja immerhin zur Schule geht, den Unterhalt ersatzlos streichen. Weil das Geld eben der Drömel braucht.

Vernünftig mit Drömel und Vater reden ist nahezu aussichtslos. Wie komme ich an rechtlich haltbare Weiterzahlung für den Schüler?
Anwalt gleich? Eher Jugendamt?
Ich kann das Geld ja nicht vom Konto einziehen.

Der Vater würde es vielleicht dem Sohn überweisen, aber dann müßte ich ja Kostgeld einsammeln und so weiter. Finde ich auch würdelos und darüberhinaus schwer zu berechnen.
Tilli

Nach meiner Kenntnis ist das eben falsch. Das Kindergeld bekommt das Kind. Den Unterhalt das Elter, das davon die Lebensqualität gestaltet.

Nein, ist umgekehrt. Kindergeldanspruch haben die Eltern. Unterhaltsanspruch die einzelnen Kinder.

1 Like

Das sind im Prinzip 2 getrennte Unterhaltsansprüche, die miteinander nix zu tun haben.
Ausstehende Unterhaltszahlungen für den bei Dir lebenden Schüler: Jugendamt einschalten und gleich nach Zahlungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) fragen. Fragen brav beantworten und dann gleich das Problem mit dem Drömmelanten auf den Tisch legen.
Anwalt ist- was Unterhalt für den Schüler angeht, erstmal überflüssig. Der Unterhalt ist zu zahlen.
Was den Unterhalt für den Drömmelanten angeht, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Du zahlst weiter, evtl. unter Bedingungen
  2. Du zahlst nicht mehr und wartest ab, was dann passiert.
    Also entscheiden.
    LG
    Amokoma1

Danke