Der Drömmelant lebt nicht bei mir.
Er ist 21 und hangelt sich seit Juni 2017 durch die spät beginnenden Tage.
„Volljährige Kinder sind bei Arbeitslosigkeit regelmäßig verpflichtet,
ihren Lebensunterhalt selber sicherzustellen. Wird nach vorübergehender
Arbeitslosigkeit die Ausbildung jedoch weiterhin zielstrebig angegangen
oder fortgesetzt, lebt der Unterhalts- und Ausbildungsanspruch wieder
auf, sofern die Eltern nicht ohnehin ausnahmsweise während der
Arbeitslosigkeit des Kindes Unterhalt zahlen müssen.“
Wir befinden uns seit 1,5 Jahren im Zustand vor der ZIelstrebigkeit. In meinen Augen zahlt der Vater daher freiwillig Kost und Logis und kann das nicht dem bei mir lebenden Kind, das ja immerhin zur Schule geht, den Unterhalt ersatzlos streichen. Weil das Geld eben der Drömel braucht.
Vernünftig mit Drömel und Vater reden ist nahezu aussichtslos. Wie komme ich an rechtlich haltbare Weiterzahlung für den Schüler?
Anwalt gleich? Eher Jugendamt?
Ich kann das Geld ja nicht vom Konto einziehen.
Der Vater würde es vielleicht dem Sohn überweisen, aber dann müßte ich ja Kostgeld einsammeln und so weiter. Finde ich auch würdelos und darüberhinaus schwer zu berechnen.
Tilli