Hallo Forum!
Auf der Grundlage einer Jugendamtsurkunde kann vollstreckt werden. Was genau kann denn da vollstreckt werden? Der laufende Unterhalt oder der rückständige oder beides?
Wie genau läuft die Vollstreckung eines Arbeitseinkommens auf der Grundlage einer Jugendamtsurkunde ab? Stelle ich mir das richtig vor, dass der Unterhaltsberechtigte (bzw. der vertretende Elternteil) dem Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen die Jugendamtsurkunde (im Original?) zusendet und um Auskehrung der pfändbaren Bezüge bittet? Oder muss stets ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt werden?
Fragen über Fragen . . . 
Gruß
Jens
Hallo Forum!
Hallo!
Auf der Grundlage einer Jugendamtsurkunde kann vollstreckt
werden. Was genau kann denn da vollstreckt werden? Der
laufende Unterhalt oder der rückständige oder beides?
Beides
Wie genau läuft die Vollstreckung eines Arbeitseinkommens auf
der Grundlage einer Jugendamtsurkunde ab? Stelle ich mir das
richtig vor, dass der Unterhaltsberechtigte (bzw. der
vertretende Elternteil) dem Arbeitgeber des
Unterhaltspflichtigen die Jugendamtsurkunde (im Original?)
zusendet und um Auskehrung der pfändbaren Bezüge bittet? Oder
muss stets ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung
beauftragt werden?
Warum lässt man das nicht bequemerweise das Jugendamt machen?
Gruß
Jens
grüsse
dragonkidd