Kindesunterhalt - vom Ersparten?

Hallo,
Wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muß, derjenige jedoch zur Zeit kein laufendes Einkommen hat (auch kein Harz 4 etc), aber einige Ersparnisse (kein Millionär :smile: - wie ist da die Rechtslage? Wird Unterhalt nach dem lfd. Einkommen errechnet oder werden die Ersparnisse geschröpft? Angenommen das Kind ist über 12 und der Elternteil, wo das Kind wohnt, verdient genug.

Gibt es eine Ersparnisgrenze ab der man dann vom Ersparten zahlt oder sowas? Finde nirgenwo eine Angabe darüber.

Danke,
Kerstin

Hallo,
Wenn Kindesunterhalt gezahlt werden muß, derjenige jedoch zur
Zeit kein laufendes Einkommen hat (auch kein Harz 4 etc), aber
einige Ersparnisse (kein Millionär :smile: - wie ist da die
Rechtslage? Wird Unterhalt nach dem lfd. Einkommen errechnet
oder werden die Ersparnisse geschröpft? Angenommen das Kind
ist über 12 und der Elternteil, wo das Kind wohnt, verdient
genug.

Gibt es eine Ersparnisgrenze ab der man dann vom Ersparten
zahlt oder sowas? Finde nirgenwo eine Angabe darüber.

Hi Kerstin,

deswegen ist das schwer zu beantworten hier. Nur soviel: Unterhalt ist auch ohne laufendes Einkommen zu erbringen. Siehe z. B. unsere Millionäre, welche vom Kapital leben, aber keiner Arbeit nachgehen. Hier ist auch Unterhalt zu zahlen. Welche Freigrenze hier jedoch greift weiß ich nicht. Es gibt Unterhaltstabellen, welche man notfalls kaptitalisiert hochrechnen könnte, aber das ist Spekulation.

Auch wäre zu betrachten, ob vorher noch Vermögen beiseite geschaft wird. Oder welche Vermögensformen vorhanden sind. Z. B. Kapital verzinst sich. 100 ha Land liegen aber brach, sind aber auch was wert usw…

Hier hilft wahrscheinlich eh nur ein ReA, auch für die Durchsetzung dieser Ansprüche, da zu erwarten ist, das keiner freiwillig zuvuiel rausrücken will.