Kindesunterhalt - vom Sparbuch?

Hallo! Werde Ende Dezember Vater, bin zur Zeit in Ausbildung, diese endet im Februar 2012. Mein Vater legte mir vor Jahren ein Sparbuch an, auf dem sich nun ca. 8000Euro befinden. Vor einem Jahr legste ich das Geld für insgesamt 3 Jahre fest auf meinen Namen an.
Meine Fragen sind nun:
-Muss ich das Jugendamt über meine Ersparnisse informieren?
-Kann das Jugendamt fordern, dass der Unterhalt für mein Kind von meinem Sparbuch gezahlt werden muss?
(auch wenn ich selbst innerh. der 3 jahre nicht an das geld komme?)

Vielen Dank für eure Antworten! mfg Maddiiin

hallo,
du mußt dein einkommen und vermögen dem amt melden…mehr weiss ich leider nicht

lisa

Hallo
Ja sie müssen alle Einkommen und Ersparnisse beim Jugendamt angeben. Auch die 8000 Euro. Sie müssten aber schildern das sie an das Geld erst in 3 jahren dran kommen. Sie sind verpflichtet alle einkommensarten einzugeben, sowie Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere,Vermögen, Ersparnisse etc …

Wozu brauchst du das Jugendamt? Seid Ihr getrennt und sie stellt Forderungen? Zur Zeit sind deine Eltern noch dir gegenüber Unterhaltsverpflichtet, bis du die erste Ausbildung durch bist. Wenn du jedoch in die Situation kommst, dein Guthaben erwähnen zu müssen, dann würde ich es tun. Normalerweise wird aber nur nach monatlichem Einkommen gefragt, wenn es an Unterhaltszahlungen geht. Und das richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle“.

PS: Alles Gute zur Vaterschaft.
Gruß,
Andi

Nein Unterhalt wird nur vom Einkommen errechnet

es muss alles angegeben werden, was die dann wirklich rechnen, dass wissen die nur selber.
Aber Ende Februar ist die Ausbildung ja eh vorbei, dann wird der monatliche Unterhalt wohl auch nicht mehr schwer fallen und damit gesichert sein.

Gruss

Hallo Maddiiin,
soweit ich weiss, wird der Kindesunterhalt nur vom monatlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen her berechnet. Ersparnisse gehören da nicht dazu.
Alles Gute

hallo
also informieren ja, aber ob man da dran kann, weiss ich auch nicht wirklich!
alles gute

Hallo
Grundsätzlich sind die erzielten Zinsen aus dem Sparbuch anzugeben. Wenn du keinen Unterhalt zahlen kannst, kann auch das Sparbuch selber angegriffen werden.
Deine Chancen das Geld zu schützen ist schwierig, grundsätzlich ist es natürlich am besten wenn das Geld offiziell nicht vorhanden ist. Das gilt für alles bezüglich des Kindesunterhalts.
Das JA wird dein Feind sein, daher gehe immer von schlimmsten aus, zumal das Kind rechtlich in der wesentlich besseren Situation ist.
Gruss

Hallo,

ich würde das Sparbuch nicht angeben, denn das Jugendamt kommt an diese Info nicht ran.
LG zutom

Hallo,deine erste Frage kann ich ohne weiteres mit JA beantworten.Bei der zweiten wird es schwierig,wenn du das Geld retten willst,lass den Sparvertrag über deine Eltern laufen.Das könnte klappen,kann dir das aber nicht versprechen.Wenn der Sparvertrag über den Namen deiner Eltern läuft,dann ist das auch kein Vermögen was du angeben mußt,das heißt,zwei Fliegen mit einer Klappe,wie man so schön sagt.

Hallo,

das Jugendamt kann - auch wenn man es verschweigt - herausbekommen, dass es noch ein Sparbuch gibt.

Bis auf einen bestimmten „Notgroschen“ muss vom Sparbuch auch Unterhalt bezahlt werden.

Gruß