Hallo.
Und zwar geht es darum: der Erzeuger meines Kindes ist Zeitsoldat und derzeit im Einsatz,wir streiten uns eigentlich wegen 16Euro vor Gericht wegen dem Unterhalt meiner Tochter,da er diese zahlen möchte.Ich habe für meine Tochter das Jugendamt als Beistand.Vor Gericht hat er sich von seiner Anwältin vertreten lassen,im nachhinein habe ich erfahren,dass er im Einsatz ist.Wobei ich gleich bei der ersten Frage wäre: die Aufwansenschädigungen sind zum Teil beim Kindesunterhalt anzurechnen,wie ich aus Recherchen aus dem Internet entnehmen konnte.Wie kann ich das geltend machen oder muss da auch das Jugendamt erst dahinter stehen?
Dann geht es darum,das er Betreuungsunterhalt zahlen soll,ich habe eine Anwältin mir dafür hinzugezogen,bei der ersten Verhandlung wurde festgelegt,dass er 300Euro für mich zahlen könne,was außergerichtlich entschieden werden sollte,da er ja nicht da war.Muss er dann auch mehr zahlen,wenn er im Einsatz ist?Zählt das dann für mich auch?
Ich muss hinzufügen,dass ich damals nicht „scharf“ auf das Geld war,da die kleine eigentlich gewünscht war.Er hat sich gleich am Anfang der Schwangerschaft getrennt und sich seid dem nicht um sie gekümmert,so wie noch nie eine Antwort darauf gegeben,ob er sich überhaupt um sie kümmern möchte.Und auch von dem Rest seiner Familie bekomme ich nur Ablehnung.
Ich danke im Voraus über Antworten
Hallo Kleene,
tut mir leid dass Du so um Dein Recht kämpfen musst. Als Soldat kann ich dem Verhalten Deines Ex nichts abgewinnen. Gewisse Charaktereigenschaften werden eigentlich immer bei einem Soldaten vorausgesetzt.
Leider kann ich Dir zu Deinen Fragen keine rechtsverbindliche Auskunft geben, da ich kein Jurist bin. Ich kann Dir nur weiterhin raten es über das Jugendamt, bzw. einen Anwalt regeln zu lassen. Solange Du keinen Titel hast und er unwillig ist wirst Du ständig Probleme haben. Meines Wissens nach rechnet der Auslandsverwendungszuschlag zum anrechenbaren Einkommen und wäre damit zur Berechnung des Unterhaltes und des Betreuungsunterhaltes heranzuziehen.
Leider kann ich Dir das nicht verbindlich sagen, sondern nur das Jugendamt.
Bei einer Verhandlung bei der ihn eine Anwältin vertritt muss sie befugt sein gerichtliche Einigungen verbindlich anzunehmen. Ohne die Stimmung weiter aufzuheizen, ich würde keinen Vergleich (besonders nicht außergerichtlich) annehmen, da das Theater sonst nie aufhört.
Hallo
Zum 1. Wegen 16.- Euro zu prozessieren, lohnt das? Hier verdienen nur die Anwälte und Gerichte, des weiteren verschlechtern sie das Verhältnis Kind-Mutter-Vater.
Ob Aufwandsentschädigung zum Verdienst hinzugezählt werden darf, bezweifle ich, denn das ist kein Einkommen, sondern eine Enschädigung.
Eine Forderung kann nur vor Gericht geltend gemacht werden, alles Andere hat keinen Sinn, weil es nicht rechtsgültig sein wird.
Ob und wieviel der KV Betreuungsunterhalt zahlen muß, hängt auch vom Einkommen des KV ab, denn er wird seinen ihm zustehenden Selbstbehalt (ca. 1.000.- Euro) geltend machen.
Ob der KV sich um seine Tochter kümmert, hat mit der Unterhaltsforderung nichts zu tun.
Wie gesagt, alle Forderungen müssen vom Gericht, oder einem Notar tituliert werden, sonst haben sie keinerlei Bestand.
Hallo,
die Berechnung der Leistungen für den Unterhalt Deines Kindes ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt.
Grundlage der Einkommensberechnung ist bei vielen Ämtern und Gerichten die Einkommensteuererklärung. Da sind dann auch die Werbungskosten und Aufwendungen entsprechend berechnet
Gruß
blackdaniel
Wenn es nach mir ginge,hätte ich mich mit dem mindestunterhalt zufrieden gegeben,es waren 241 gefordert,am ende bekommt mein Kind jetzt 257Euro,das hat das Gericht entschieden.er wollte nicht zahlen,ich bin nicht die,die sich quer stellt… Des weiteren muss er sämtliche Einkommens Veränderungen mitteilen,dazu ist er verpflichtet.und ja,er muss auch von der Aufwandsentschädigung einen teil abtreten,ich habe mir echt den Kopf zerbrochen,aba das gilt.als Spesen und die sind nicht vom Einkommen wegzurechnen.für mich ist das sowieso nicht einfach,weil ich ihn mal heiraten wollte und das Kind gewünscht war.nun kümmert er sich gar nicht um sie und ich muss sowieso jeden Cent fünfmal umdrehen…ich seh nicht ein,dass er sich nen fetten macht,wenn ich nicht weiß,wo mir der Kopf steht
Das Problem wird wahrscheinlich sein, dass Sie ohne staatl. Hilfe (Harz IV bzw. Sozialhilfe) kaum auskommen werden. Das heißt: Jeder Euro den Sie sich vor Gericht erstreiten, hilft nur den Anwälten und der Gerichtskasse, aber nicht Ihnen, oder dem Kind. Das wäre doch aber der Sinn eines Gerichtsverfahrens, oder?
Ihnen steht lt. Gesetz ein sog. Bedarfssatz zu, dabei ist es völlig gleichgültig, von wo dieses Geld kommt. Wenn der Kindesvater 50.- Euro mehr zahlen muß, erspart sich der Staat diese 50.- Euro, denn der Bedarfsatz ändert sich durch eine Unterhalts-Neureglung, oder durch Erhöhung des Kindergeldes nicht. Also letztendlich werden Sie immer den gleichen Betrag zur Verfügung haben, egal wieviel der Kindesvater zahlen muß. Deshalb lohnt ein Prozess nicht, denn er bringt Ihnen absolut nichts, er schadet nur beiden Parteien.
Darum rate ich in Ihrem Fall, Hände weg von unnötigen Gerichtsverfahren.
viele Grüße
Also,Moment mal,sicherlich habe ich dann mehr Geld zur Verfügung,wenn mein Kind mehr Unterhalt bekommt,da ich arbeiten gehen werde.Da ich vom Amt weg will und es sich auch lohnen soll.Und wie vorhin schon mal beschrieben: DAS JUGENDAMT hatte 241Euro gefordert,was dem Herren zu viel war,weil er auch Betreuungsunterhalt zahlen muss.Er hat dann für die Kleine „nur“ 225Euro gezahlt.Vor Gericht wurde das festgelegt,dass er sogar 257Euro zahlen muss.Und das ging alles nicht von mir aus,sondern dem Jugendamt!
Ich wollte ja,dass wir uns privat einigen,auch wegen dem Unterhalt für die Kleine,aber ich habe seid Beginn der Schwangerschaft kein Wort mehr von diesem Mann gehört,da er auf nichts reagiert!Ich habe sogar den Weg zum Jugendamt gesucht,um überhaupt mal eine Antwort zu bekommen,ob er sich mal kümmern möchte.Und selbst nach dem Gespräch dort (er hatte wohl auch eins) habe ich bis heute nichts von ihm gehört!Ich hab versucht,dass alles ohne Anwalt und Co zu klären!Ich bin nicht diejenige,gegen die man schießen muss!
ZUnächst folgendes: Man kann sich bezügl Kindesunterhalt nicht privat einigen, denn der Kindesunterhalt steht nicht der Mutter, sondern dem Kind zu. Folgedessen kann Die Mutter bezügl Höhe des Unterhaltsbetrags überhaupt nicht verhandeln und sich mit dem Kindesvater auch nicht einigen. Das Jugendamt übernimmt als Amtspflegschaft den Klageweg im Auftrag des minderjährigen Kindes und erstreitet den zustehenden Unterhaltsbetrag vor Gericht, wenn der Kindesvater einen Titel nicht freiwillig unterzeichnet.
Meine letzte Aussage bezog sich darauf, dass Sie wahrscheinlich vom Amt abhängig sein werden, das bezieht sich auch auf Mietzuschuß. Sollte dem nicht so sein und Sie trotz KLeinkind ein gutes Einkommen haben, gilt meine Aussage natürlich nicht. In dem Fall (und nur dann) macht sich ein höherer Kindesunterhalt natürlich bemerkbar.
PS. Ich schieße auf niemanden, ich beschreibe nur die gesetzl. Rechtslage.
Gruß
Hallo,
erstaunlich, dass ein Gericht eine Klage wegen 16 Euro annimmt. Oft wird eine solche Klage wegen Geringfügigkeit abgewiesen.
Wenn sein Einsatz gefährlich (oder bei anderen Berufen stark schmutzig, überaus beschwerlich usw.) ist, können die daraus resultierenden Mehreinnahmen durchaus als überobligatorisch angesehen werden. Sie sollen ja sein erhöhtes Risiko (bzw. die erhöhten Beschwernisse) abdecken und u. U. auch ein „Polster“ für Behinderungen (Verletzungen usw.) nach dem Einsatz bilden.
Betreuungsunterhalt für die Mutter gibt es nur, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist bzw. das Kind tatsächlich von der Mutter tagsüber betreut wird und sie nicht arbeitet und das Kind in einer Einrichtung oder bei anderen Personen ist.
Gruß