Kindesunterhalt von der Kindesmutter

Hi,

Ich habe mal eine wichtige Frage.

Meine Tochter lebt seit knapp 2 Jahren bei mir, Sie ist 10 und wird bald 11. Meine Exfrau ist neu verheiratet jedoch ist sie arbeitslos, da sie 1. nicht arbeiten möchte und 2. mit ihrem neuen Ehemann ein Kind nach dem anderen produziert.

Er verdient 2800,- € Netto und sie zählt keinen Unterhalt, das heisst ich bekomme noch Unterhaltsvorschuss.

Wie ist das eigentlich muss meine Ex Unterhalt zahlen? Und wie wirkt sich das Einkommen des neuen Ehemannś auf den Unterhalt aus?

LG

Christian

hallo christian,

in der regel ist es so das der neue mann erstmal nichts mit dem unterhalt zu tun hat - der uvg ist zwar nur ein kleiner bruchteil von dem was deine ex eigentlich zahlen müsste …

ja deine frau muss unterhalt zahlen … ich gehe mal davon aus das das jugendamt sie schon öfter aufgefordert hat den sie wird sich bald dumm und dusselig zahlen müssen …

den das jugendamt möchte natürlich den uvg für die ganzen jahre zurückhaben -daher heisst es ja auch vorschuss und das amt fordert auch den betrag zurück den sie bisher nicht gezahlt hat ( Z:B uvg 150 und eigenanteil 150€ = 300 € die du fürs kind bekommen müsstet…für die letzten 2 jahre )

und dann kommt ja noch der unterhalt der bis zum 18 lebensjahr gezahlt werden muss .

das heist also die gute frau kann kinder bekommen wie sie will unterhalt zahlen muss sie trotzdem …

du weisst schon das du nur bis zum 12 lebensjahr uvg beziehen kannst?

spätestens dann wird das jugendamt für dich tätig bzw fürs kind …das heist wenn die ex sich weiterhin drückt vorm zahlen …wird gepfändet und das amt ist da nicht zimperlich das geht recht schnell (dafür brauchst du auch keinen anwalt )

gruss nancy

Hallo Christian,
rein theoretisch ist die Frage ganz leicht zu beantworten: die KM ist der 10jährigen Tochter gegenüber barunterhaltspflichtig. Sie muss sich um Arbeit bemühen, um diesen nach Düsseldorfer Tabelle zu entrichten. Dabei sind alle ihre minderjährigen Kinder zu gleichen Teilen unterhaltsberechtigt - nur nach Alter gestaffelt. Wenn ihr Einkommen nicht reicht, wird per Mangelfallrechnung gestaffelt.

Meine Tochter lebt seit knapp 2 Jahren bei mir, Sie ist 10 und
wird bald 11. Meine Exfrau ist neu verheiratet jedoch ist sie
arbeitslos, …

wenn sie nicht arbeiten geht ist ihr Selbstbehalt bei 770 Euro monatlich anzusetzen. Der Rest wird auf alle Kinder verteilt. Dabei muss sie nachweisen, dass sie sich außerordentlich um Arbeit müht. Es sollten also 20-30 Bewerbungen pro Woche verschickt werden. Tut sie das nicht, kann sie zu Unterhalt verpflichtet werden, als würde sie in Arbeit stehen.
Zudem ist ihr neuer Ehemann ihr gegenüber unterhaltspflichtig (nach allen minderjährigen Kindern, für die er zu sorgen hat). Dann könnte er verpflichtet werden, ihr Taschengeld zu zahlen, wovon sie wieder unterhalt zahlen muss.

Er verdient 2800,- € Netto und sie zählt keinen Unterhalt, das
heisst ich bekomme noch Unterhaltsvorschuss.

wenn er soviel verdient stehen die Karten nicht schlecht, dass er an sie zahlen muss.
in spätestens einem Jahr bzw. wenn das Kind 12 ist, entfällt unterhaltsvorschuss sowieso. man sollte also dringend das JA einschalten und eine Vormundschaft fürs Kind beantragen und am besten einen Titel anstreben.

da sie 1. nicht arbeiten möchte und 2. mit ihrem

neuen Ehemann ein Kind nach dem anderen produziert.

so, und nun kommt der haken: wenn der fall umgekehjrt wäre, würde knallhart vom vater verlangt zu arbeiten. leider dürfen mütter heute noch immer zuhause bleiben, und können sich irgendwie aus der zahlschlinge entwinden, sobald sie neue kleine kinder aufziehen. ich kann nur raten, die Unterstützung zu holen und zu klagen. ausgang aber ungewiss.

vg marqueena

hi christian,

ja, sie muss unterhalt zahlen. und an deiner stelle würde ich das vom jugendamt berechnen und einfordern lassen. das einkommen des neuen partner muss sehr hoch sein, damit da unterhaltsansprüche entstehen. und wenn weitere kinder da sind sieht es eher schlecht aus. sie ist aber verpflichtet ihren unterhaltsansprüchen nachzukommen, muss sich also nen job suchen.

gruß dc

Erstmal danke für eure Antwort und so etwas un der Richtung habe ich mir schon fast gedacht! Ich werde morgen sowohl mit dem Jugendamt reden als auch mit meinem Rechtsanwalt.

Wichtig für mich ist jetzt erstmal der Titel gegen meine Ex

Was ich noch nicht ganz verstehe, warum Jugendamd und Vormundschaft?? Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich. Meine Tochter darf ihr Mutter nur dann sehen, wenn eine weitere Person dabei ist. Grund dafür ist, das ein versuchter Sexueller Missbrauch im Raum steht. Ich glaube meiner Tochter und das Verfahren läuft gegen den neuen Ehemann meiner Ex.

Mal schaun was daraus wird

Gruss

Christian

Hallo Christian,

in der Regel hat das Jugendamt die Vormundschaft damit du dich als zweiter Elterteil nicht alleine mit Unterhalt und Co herum schlagen musst. Heißt, das Jugendamt agiert im Sinne des Kindes was die Unterhaltsansprüche angeht. Und, wenn ein Vorwurf vorliegt, so wie in deinem Falle, auch hier im Sinne des Kindes. Das ist für Kind und Eltern in der Regel entlastend, weil dann nicht nur das eine Wort gegen das andere steht. Das Jugendamt gilt ja als neutrale Behörde. Wenn du einen Vorwurf äußerst, kann man immer noch argumentieren, dass du was gegen deine Ex hast - dem Jugendamt wird kaum jemand diesen Vorwurf machen. Auch der Unterhaltsvorschuss den du jetzt bekommst, der wird dem Unterhaltsschuldigen ja nicht geschenkt. Das Jugendamt wird schon dauerhaft versuchen, sich dieses Geld wieder zu holen.

Alles Gute für euch
DC

Hallo,

hier besser einen guten Anwalt einschalten. Er kann klagen, dass z. B. der Ehemann der Frau ein Taschengeld bezahlen muss,mit dem sie Unterhalt bezahlt. Ist nur eine Möglichkeit für den Unterhalt.

Gruß