Hallo Christian,
rein theoretisch ist die Frage ganz leicht zu beantworten: die KM ist der 10jährigen Tochter gegenüber barunterhaltspflichtig. Sie muss sich um Arbeit bemühen, um diesen nach Düsseldorfer Tabelle zu entrichten. Dabei sind alle ihre minderjährigen Kinder zu gleichen Teilen unterhaltsberechtigt - nur nach Alter gestaffelt. Wenn ihr Einkommen nicht reicht, wird per Mangelfallrechnung gestaffelt.
Meine Tochter lebt seit knapp 2 Jahren bei mir, Sie ist 10 und
wird bald 11. Meine Exfrau ist neu verheiratet jedoch ist sie
arbeitslos, …
wenn sie nicht arbeiten geht ist ihr Selbstbehalt bei 770 Euro monatlich anzusetzen. Der Rest wird auf alle Kinder verteilt. Dabei muss sie nachweisen, dass sie sich außerordentlich um Arbeit müht. Es sollten also 20-30 Bewerbungen pro Woche verschickt werden. Tut sie das nicht, kann sie zu Unterhalt verpflichtet werden, als würde sie in Arbeit stehen.
Zudem ist ihr neuer Ehemann ihr gegenüber unterhaltspflichtig (nach allen minderjährigen Kindern, für die er zu sorgen hat). Dann könnte er verpflichtet werden, ihr Taschengeld zu zahlen, wovon sie wieder unterhalt zahlen muss.
Er verdient 2800,- € Netto und sie zählt keinen Unterhalt, das
heisst ich bekomme noch Unterhaltsvorschuss.
wenn er soviel verdient stehen die Karten nicht schlecht, dass er an sie zahlen muss.
in spätestens einem Jahr bzw. wenn das Kind 12 ist, entfällt unterhaltsvorschuss sowieso. man sollte also dringend das JA einschalten und eine Vormundschaft fürs Kind beantragen und am besten einen Titel anstreben.
da sie 1. nicht arbeiten möchte und 2. mit ihrem
neuen Ehemann ein Kind nach dem anderen produziert.
so, und nun kommt der haken: wenn der fall umgekehjrt wäre, würde knallhart vom vater verlangt zu arbeiten. leider dürfen mütter heute noch immer zuhause bleiben, und können sich irgendwie aus der zahlschlinge entwinden, sobald sie neue kleine kinder aufziehen. ich kann nur raten, die Unterstützung zu holen und zu klagen. ausgang aber ungewiss.
vg marqueena