Guten Tag,
folgendes Beispiel: Vater X ist zum Kindesunterhalt verpflichtet. Der Vater hat nach dem ersten Kind (9 J), welches im Haushalt der Mutter lebt und um dessen Unterhaltsanspruch es geht, noch zwei weitere Kinder (4 und 6) im Haushalt lebend sowie eine arbeitslose Ehefrau auch im Haushalt lebend. Angenommen der Vater verdient 2300 Netto monatl. Und weiter angenommen die Familie bewohnt ein neu errichtetes Eigenheim. Angenommen der Vater meint, er könne nicht den Unterhalt (abzügl. Kindergeld 309 Euro monatl und auch nicht den Mindestunterhalt - niedrigste Stufe abzügl hälftiges Kindergeld 272 Euro) zahlen, weil er noch eine arbeitslose Ehefrau im Haushalt hat und auch für die zwei anderen Kinder sorgen muss. Zudem hätte er hohe Hausraten.
Frage:
- Inwieweit würde die arbeitslose Ehefrau mit in die Berechnung des Kinderunterhaltes rein zählen? Angenommen die Frau möchte nur nicht arbeiten, hat jedoch einen gefragten Beruf und auch jemanden für die beiden Kinder in der Nähe.
- Inwieweit sind Hausraten bei der Berechnung von Kindesunterhalt zu berücksichtigen, gibt es da eine Grenze?
Danke! Tigerin