Hallo Rita,
die rechtliche Seite kann ich Dir nicht beantworten. Da müßtest Du Dich bei einem Rechtsanwalt schlau machen. ABer vielleicht kommt hier im Forum ja auch noch eine Antwort diesbezüglich.
Ich hätte noch ein paar Überlegungen (die natürlich nicht alle auf Dich zutreffen müssen):
Woher weiß Dein Ex, daß Du Dich selbständig gemacht hast?
Wenn jemand offiziell anfragt, was Du verdienst (z.B. Finanzamt),gibt es bei JEDER Existenzgründung folgende Antwort: Die ersten zwei bis Drei Jahre GAR NIX ! Das ist völlig normal! Wenn es in besonders guten Fällen anders sein sollte, wird sich das später (bei der Steuer-Erklärung) ja sowieso rausstellen.
Ich helfe beruflich Leuten, sich selbständig zu machen (ohne Risiko und mit sehr gutem Erfolg), und raten IMMER dazu, zuerst mit der Tätigkeit zu beginnen und DANACH erst kommt die Gewerbe-Anmeldung etc. Ich weiß aus Erfahrung, dass das viele umgekehrt machen,aber damit fängt man sich die Probleme ein.
Übrigens hat ein Selbständiger in der Anlauf-Phase so viele Ausgaben, dass ihm (auf dem Papier) ja oft nicht einmal etwas zum Essen bleibt…:.!
Also, sollte der EX sofort Geld sehen wollen, dann würde ich ihm meinen Business-Plan (abgespeckt, also nur eine voraussichtliche Ertrags-Rechnung) vorlegen. Wenn diese halbwegs vernünftig ist, gibt es die nächsten 6 bis 12 Monate nichts zu verdienen.!
Da kann man übrigens in gewissen Grenzen reinschreiben, was man will.
Vielleicht konnte ich Dir ein klein wenig helfen. Du kannst auch gerne anrufen oder nochmals schreiben.
Gruß
Helmut
01736439851