Kindesunterhalt während Existenzgründung ?

Meine Situation: Aus gesundheitlichen Gründen konnte ich viele Jahre nicht arbeiten und damit den Kindesunterhalt für meinen Sohn nicht leisten. Jetzt bin ich selbständig, weiß aber noch nicht, was mir nach Abzug der Steuer und Abgaben zum Leben bleibt. Kann mein Ex dennoch den Unterhalt sofort anfordern oder habe ich noch etwas Zeit, um mich in meiner Tätigkeit einzufinden?

Danke schon mal für eure Antworten.

Ritaweißechtgarnichts

ab dem Monat wo die Tätigkeit aufgenommen wird, also sofort.
Er kann ohne weiteres den Unterhalt pfänden lassen, ohne Mahnungen oder weitere Erinnerungen.

Hallo,
lass es doch ganz normal übers Jugendamt laufen, die haben doch bestimmt noch mehrere selbständige Unterhaltspflichtige. Viel Glück mit deiner Selbständikeit!

Carola

Hallo Carola,

Danke für deinen Zuspruch!
Das mit dem JA würde ich gerne machen.
Weiß du, ob ich rechtlich in der Lage bin, das über das JA laufen zu lassen?

Liebe Grüße
Rita

Diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde dazu mal das Jugendamt befragen.

Hallo Rita,
bei Selbständigen ist genauso das Einkommen für den Unterhalt heranzuziehen. Da diese Einkünfte allerdings schwanken hat man ca. 6 Monate nachzuweisen. Jetzt liegt es an Ihrem Ex ob er sich mit dieser Wartezeit zufrieden gibt. Normalerweise kann bei begonnener Selbständigkeit das Einkommen durchaus steigen und Ihr Ex könnte davon profitieren noch abzuwarten.
Alles Gute

Hallo Rita,
kann leider nicht helfen, tut mir leid.
Gruß
Kath

hallo,
ob Vater oder Mutter, man ist immer verpflichet, so zu arbeiten, das man den Unterhalt bezahlen kann, es sei denn, man bekommt Hartz 4…
Ob Sie sich selbstständig machen wollen,oder so arbeiten, ist eigendlich egal. Der Selbsterhalt ist, glaub ich,immer 900€.

lisa

Hallo,

Unterhalt für ein minderjähriges Kind ist immer vorrangig. Allerdings muss Dir 950 Euro zum Leben bleiben und auch die notwendigen Arbeitskosten (z. B. Material, Geschäftsraummiete usw. und die Steuern, Krankenkasse usw.) muss Dir verbleiben.

Zeitnah die Buchführung sehr ordentlich machen, dann kann man auch die Steuer, Krankenkasse uvm. errechnen.

Gruß

Hallo Rita,

die rechtliche Seite kann ich Dir nicht beantworten. Da müßtest Du Dich bei einem Rechtsanwalt schlau machen. ABer vielleicht kommt hier im Forum ja auch noch eine Antwort diesbezüglich.

Ich hätte noch ein paar Überlegungen (die natürlich nicht alle auf Dich zutreffen müssen):
Woher weiß Dein Ex, daß Du Dich selbständig gemacht hast?
Wenn jemand offiziell anfragt, was Du verdienst (z.B. Finanzamt),gibt es bei JEDER Existenzgründung folgende Antwort: Die ersten zwei bis Drei Jahre GAR NIX ! Das ist völlig normal! Wenn es in besonders guten Fällen anders sein sollte, wird sich das später (bei der Steuer-Erklärung) ja sowieso rausstellen.
Ich helfe beruflich Leuten, sich selbständig zu machen (ohne Risiko und mit sehr gutem Erfolg), und raten IMMER dazu, zuerst mit der Tätigkeit zu beginnen und DANACH erst kommt die Gewerbe-Anmeldung etc. Ich weiß aus Erfahrung, dass das viele umgekehrt machen,aber damit fängt man sich die Probleme ein.
Übrigens hat ein Selbständiger in der Anlauf-Phase so viele Ausgaben, dass ihm (auf dem Papier) ja oft nicht einmal etwas zum Essen bleibt…:.!
Also, sollte der EX sofort Geld sehen wollen, dann würde ich ihm meinen Business-Plan (abgespeckt, also nur eine voraussichtliche Ertrags-Rechnung) vorlegen. Wenn diese halbwegs vernünftig ist, gibt es die nächsten 6 bis 12 Monate nichts zu verdienen.!
Da kann man übrigens in gewissen Grenzen reinschreiben, was man will.

Vielleicht konnte ich Dir ein klein wenig helfen. Du kannst auch gerne anrufen oder nochmals schreiben.

Gruß
Helmut
01736439851

das problem ist,sobald du was verdienst,wird man versuchen es dir wegzunehmen,und wenn deine ex nicht arbeitet,wird sich das arbeitsamt drum kümmern.am besten erstmal deiner ex nichts sagen,dann hast du was zeit.

sobalt du über deinen selbstbehalt bist 1000€ kann sie unterhalt verlangen

Hallo Rita,

meines Wissens läuft es doch so (ich selbst bin nicht betroffen, meine Schwester ist aber geschieden): Der, der Unterhalt will, geht zum Jugendamt, das Jugendamt fordert dann Lohnbescheide vom Unterhaltspflichtigen an, daraufhin wird der Unterhalt festgelegt. Bei dir ist es etwas anders, sieh mal hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wie-berechnet-sich-d…

Darf ich fragen, mit was du dich selbständig gemacht hast? Ich habe seit 12 Jahren ein kleines CAD-Zeichenbüro, betreibe dies seit 7 Jahren aber nur noch nebenbei.

Viele Grüße
Carola

Ich denke, dass könnt Ihr wie Erwachsene besprechen. Wenn nicht, würde ich Zahlungswilligkeit signalisieren, bzw. auf das Jugendamt gehen und mögliche Optionen besprechen

ich habe bereits geantwortet.
ab dem Monat wo die Tätigkeit aufgenommen wird, also sofort.
Er kann ohne weiteres den Unterhalt pfänden lassen, ohne Mahnungen oder weitere Erinnerungen.