Kindesunterhalt wärend der Elternzeit?

So aus unserer Kaffeepausendisskussion ist ne Frage entstanden die ich hier Stellen möchte!

Situation: Mutt zu Kindesunterhalt verpflichtet da Kind beim Vater, Wird Schwanger und geht z.B. 2 Jahre in elternzeit. Wie verhält sich das zum unterhalt da ja weniger Einkommen und der Unterhalt u.a. vom Einkommen abhängig. und weit wie verhält sich es wenn man das Elterngeld auf 2 Jahre Splittet (halbiert ist ja möglich)wegen der höhe, so und nun noch einen drauf was ist wen die Frau ist mit dem neuen Vater des Babys nicht verheiratet´ist!
Wenn möglich bitte mit Quellen…

Wir wussten uns keine Antwort da man ja zum Unterhaltverpflichtet ist!

Danke shcon mal im Vorraus

Hallo,

erst einmal ob verh. oder nicht ist für den Kindesunterhalt nicht von Bedeutung.

Weniger Einkommen = weniger Kindesunterhalt.

Die genaue Berechnung ist der Düsseldorfer Tabelle 2012 zu entnehmen.

Gruß
blackdaniel

Hallo Jayth,
Elterngeld ist eine Gehaltsersatzleistung. Also genauso wie sie vom Arbeitslosengeld keinen Unterhalt zahlen können, geht das vom Elterngeld auch nicht. Hier springt das Jungendamt für sie ein. Das müssen sie dann dem Jungendamt zurückzahlen. Soweit mein Kenntnisstand.
Das Elterngeld würde ich nicht splitten sondern selbst die Hälfte auf ein Tagesgeldkonto o.ä. einzahlen. Wenn sich nämlich während des Bezuges etwas ändert, wirkt sich dies, auch im zweiten Jahr auf ihr Elterngeld aus. Das Elterngeld erhöht sich durch eine Splittung nicht. Sie erhalten das was sie für die 10 Monate bekommen hätten einfach auf 22 Monate verteilt.
Ob sie verheiratet sind oder nicht spielt beim Elterngeld keine Rolle!!!
Das alles können sie unter elterngeld.de nachlesen.
Alles Gute

Gruß Lore

hallo,

unterhaltspflicht besteht immer , die höhe wird immer nach einkommen (abzüglich des selbstbehaltes) festgesetzt.bei elterngeld wird auch berücksichtigt ob der antragsteller unterhalt zahlen muss .

wenn das kind unter 12 ist kann der vater (bei dem das kind lebt ) einen antrag auf unterhaltsvorschuss beim jugendamt stellen -dann zahlt das jugendamt den unterhalt und holt es sich dann von der mutter wieder .

es ist auch völlig egal ob die mutter ein neues baby hat und nicht verheiratet ist -da liegt die unterhaltspflicht beim anderen vater -sind also 2 paar schuhe .

gruss nancy

Unter „Vorbehalt“ würde ich folgendes sagen:

Grundsätzliches: Die Unterhaltsansprüche haben nicht die Eltern, sondern immer die Kinder. Solange die Kinder nicht geschäftsfähig sind, übernehmen die Eltern bzw. das Jugendamt lediglich die berechtigten Interessen des Kindes bezügl Unterhaltszahlungen.

Wenn die Kindesmutter durch Elternzeit ein verringertes Einkommen hat, dann wird sich (je nach Einkommen) vermutlich auch die Unterhaltsverpflichtung verringern. Ein bestehender Titel muß dann von einem Gericht abgeändert werden.

Der neue, werdende Kindesvater kann das Elterngeld-Splitting nur dann beziehen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind auch wirklich versorgt und betreut.

Das heißt dann aber: Die Kindesmutter muß nun auch für das 2. Kind Unterhalt bezahlen, da der Kindesvater ja für das Kind aufkommt. Tut sie das nicht, entfallen Ihr die Kindergeldansprüche und der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte.

Vermutlich wohnen die beiden Elternteile ja in einem Haushalt, in diesem Falle wird das Fam.-Einkommen zur Berechnung der Unterhaltsfähigkeit herangezogen. Das kann dazu führen, daß der Unterhalt für das 1. Kind nicht reduziert wird, denn die KM hat ja einen geringeren Eigenbedarf, weil sie ja keinen eigenständigen Haushalt führt, sondern als Fam-Mitglied zählt.

Wie schon o. angemerkt, ist diese Aussage unter Vorbehalt zu werten, es wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit so sein.

Hallo erst mal

Naja das ist etwas vertrackt aber zu lösen.
Also da die Mutter Unterhaltverpflichtet ist muss diese die erneute schwangerschaft beim Jugendamt wo die Unterhaltshöhe festgelegt worden ist mit geteilt werden.Aber das kann eigentlich warten bis kurz vor der Geburt weil die Mutter ja nicht weis wie viel Elterngeld sie bekommt.Dann wird die komplete Einkommenssituation neu beleuchtet weil man ja als Mutter jetzt zwei Kinderen Unterhaltsverpflichtet ist und da wird das dann genau eingestuft. Naja es kann natürlich passieren wenn man mit dem Vater des zweiten Kindes in einer Eheähnlichen gemeinschaft wohnt das der eigene Selbstbehalt gemindert wird aber das kann einem ein Anwalt auch super Erklären oder das Jugendamt.
Ich sprech aus Erfahrung mein Mann ist im grunde drei Kindern Unterhaltsverpflichtet (2 aus erster Ehe 1 gemeinsames) und da hat sich der Unterhalt den er an seine Ex leistet auch minimirt.Und wird sich wieder durch das 2 gemeinsame aber da werden wir auch wieder zum Jugendamt und uns lassen uns genau alles berechnen.

Hoffe ich konnte Helfen

Hallo,

der „neue“ Vater muss für die Mutter und das Kind Unterhalt bezahlen.

Minderjährige Kinder haben vorrangig Anspruch auf Unterhalt. Wenn sie nachweislich ihr Elterngeld soweit auseinanderzieht, damit sie nicht bezahlen muss, kann sie fiktiv so gerechnet werden, als hätte sie das volle Elterngeld.

Gruß