Kindesunterhalt- wann auf Konto der Mutter ?

Guten Tag,

wann muss bei geschiedenen Eheleuten der Unterhalt für die 2 gemeinsamen Kinder auf dem Konto der Mutter sein ?
Vater zahlt mal am 5. mal am 12. (!) des Monats den Kindesunterhalt BAR bei der bank der Kindesmutter ein.
Kindesmutter hatte Titel, dieser ist aber bei einer vorhergehenden Pfändung beim Anwalt oder Gerichtsvollzieher „verloren“ gegangen, da man dort ja Original vorlegen muß.

Wie bekommt man neuen Titel? Wie kann man vorgehen?

Danke für Ihre Antworten

wann muss bei geschiedenen Eheleuten der Unterhalt für die 2
gemeinsamen Kinder auf dem Konto der Mutter sein ?
Vater zahlt mal am 5. mal am 12. (!) des Monats den
Kindesunterhalt BAR bei der bank der Kindesmutter ein.
Kindesmutter hatte Titel, dieser ist aber bei einer
vorhergehenden Pfändung beim Anwalt oder Gerichtsvollzieher
„verloren“ gegangen, da man dort ja Original vorlegen muß.

Wie bekommt man neuen Titel? Wie kann man vorgehen?

Wenn der Unterhaltspflichtige den richtigen Betrag zahlt und auch in dem Monat zahlt, für den er bestimmt ist, nützt ein Titel herzlich wenig, weil kein Rückstand entsteht. Man kann, vereinfacht gesagt, den Gerichtsvollzieher also nicht am 02. des Monats losschicken, weil der Unterhaltspflichtige immer erst am 05. zahlt. In der Praxis würde das auch gar nicht gehen, weil der typische Gerichtsvollzieher einen Vorlauf von 2-6 Wochen für seinen Auftrag benötigt. „Auf dem Konto“ muss es übrigens nichtmal landen, es würde auch reichen, wenn derjenige in bar bezahlt oder einen Scheck schickt.

Ich entnehme dem Text und der Fragestellung zwischen den Zeilen, dass die Situation zwischen den ehemaligen Eheleuten im genannten Beispiel noch immer angespannt ist. Es wäre für beide Parteien sicher entspannend, wenn man (notfalls unter Aufbietung alle Kräfte und einer Packung Valium) mal sachlich bespricht, welche Regelmäßigkeit denn da nun eintreten soll. In einigen Fällen ist das unpünktliche oder unregelmäßige Zahlen eine Schikanemaßnahme, in anderen Fällen schlicht nicht anders möglich, weil kein Geld da.

Wenn ein Gespräch (noch?) nicht möglich ist, wäre der ehemaligen Ehefrau zu empfehlen, ihre innere Ruhe einfach darin zu finden, dass sie sich auf den letzten Tag des Monats einrichtet. Wenn das Geld dann früher kommt, ist es eine schöne Überraschung. Eventuell kann die ehemalige Ehefrau auch von ihrer Seite aus zeigen, dass sie an einem Streit nicht mehr interessiert ist und beispielsweise den Kindern mehr Umgang mit dem Vater gewähren, falls dies hier zutreffen könnte. So etwas entspannt wiederum Väter ungemein.

Gruß
Jens

Guten Tag,

Hallo Jens, Du liest richtig, die Situation ist sehr angespannt…
Problem ist: Unterhaltspflichtige Vater hat genug Geld, hat eigene gut gehende Firma, hat neue Familie mit neuem Kind und denen läßt er es an Nichts fehlen ! Ist reine Schikane----Ex-Frau und minderjährige Kinder sind auf Unterhalt dringend angewiesen, da sie selbst auch Verpflichtungen haben wie Miete, Darlehen etc, die eben am Anfang eines Monats abgebucht werden und die 535 Euro da einfach fehlen.
Wäre eine Beistandschaft vom Jugendamt sinnvoll ?

Vielen Dank für Deine Antwort und Hilfe

Nicola

Problem ist: Unterhaltspflichtige Vater hat genug Geld, hat
eigene gut gehende Firma, hat neue Familie mit neuem Kind und
denen läßt er es an Nichts fehlen ! Ist reine
Schikane

Ich stelle mir das so vor: Der ehemaligen Ehefrau geht jeden Monat die Hutschnur hoch, wenn sie die Einzahlung des ehemaligen Ehemannes auf dem Konto zu stets wechselnden Terminen in bar vorfindet. Und der ehemalige Ehemann sitzt an jedem dieser Abende zu Hause und reibt sich die Hände, wie er seine Ex mal wieder ein bisschen geärgert hat. Das ist die Fortführung des Scheidungskriegs auf einer anderen Ebene.

Es liegt in diesem Fall allein an der ehem. Ehefrau, ob sie sich weiterhin ärgern (lassen) will oder nicht. Ein Krieg benötigt mindestens zwei Parteien und wenn eine davon aussteigt, wird der Krieg schwierig. Ich empfehle in diesen Fällen, wie ich das zuvor bereits erwähnte, den Unterhalt einfach gedanklich am Monatsletzten zu erwarten. Wer es schafft, kann sich ja auch einbilden, es wäre bereits die verfrühte Zahlung für den nächsten Monat. Es gibt auch Fälle, wo der Unterhaltsberechtigte ein separates Konto (oder Unterkonto) nur für den Unterhalt eingerichtet hat und alle paar Monate mal reingeschaut hat, ob denn auch alles drauf ist. Kurz gesagt: sich emotional davon zu lösen und dieses Problem nicht zum Lebensmittelpunkt machen. Dabei hilft eventuell eine Trennungsberatungsstelle, die man natürlich auch alleine aufsuchen kann und wo man die Bitte in etwa so formulieren könnte: „Ich möchte es schaffen, dass die Spitzen meines Ex-Mannes mir egal sind und ich wieder in Ruhe leben kann“. Dann wendet sich nämlich das Blatt und auch die Frau kann locker darüber lachen, wie der arme Ex-Mann monatlich bei Wind und Wetter an wechselnden Tagen zur Bank läuft und Geld in bar einzahlt und sie kann sich fragen, wieviele Jahre er das noch durchhalten will. Die Provokationen ins Leere laufen lassen ist es, was ich der Frau empfehlen würde.

—Ex-Frau und minderjährige Kinder sind auf
Unterhalt dringend angewiesen, da sie selbst auch
Verpflichtungen haben wie Miete, Darlehen etc, die eben am
Anfang eines Monats abgebucht werden und die 535 Euro da
einfach fehlen.

Da die Höhe des Unterhalts stimmt und der Unterhalt monatlich gezahlt wird, wenn auch an wechselnden Termine, kann hier nichts getan werden. Der Kindesunterhalt ist im übrigen dafür da, wonach auch der Namen vermuten lässt: für den Lebensunterhalt der Kinder. Ein Darlehen soll damit sicher nicht getilgt werden.

Wäre eine Beistandschaft vom Jugendamt sinnvoll ?

Ich halte eine Beistandschaft des Jugendamts in diesem Beispiel nicht für sinnvoll. Das Jugendamt als Beistand kann das Kind gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten. Das macht Sinn, wenn keine Vereinbarung besteht und auch nicht einvernehmlich zu erwarten ist. Da Du aber von einem Titel sprichst, dürfte das Thema Unterhaltsfestsetzung und -titulierung schon durch sein. In der Unterhaltsvereinbarung oder im Urteil wurde geregelt, an welchem Tag gezahlt wird. Wenn nicht, hat der Rechtsanwalt geschlafen. Es bringt aber sowieso nichts, sich darüber aufzuregen. Der Zahltermin ist nämlich nur unrealistische Theorie! Es gibt praktisch keinen Weg, das einzuklagen, einzutreiben oder sonstwie zu beschleunigen. Es ist allerdings eine Tatsache, dass man in hochstrittigen Situationen froh sein muss, wenn der Unterhaltspflichtige überhaupt zahlt. Nur wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht zahlt, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z.B. durch Lohnpfändung). Aber auch dann wird es garantiert nichts mit der Pünktlichkeit, denn auch Unterhaltsvorschuß wird immer erst am 26. des Monats durch das Jugendamt ausgezahlt.
Gibt es einen bestimmten Grund, warum der ehem. Ehemann diese Schikane so macht? Hat es eventuell eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts gegeben?

Gruß
Jens

2 Like

Nein, Jens…unterhaltspflichtiger Vater sieht seine Kinder alle 14 Tage. Hat die Hälfte der Ferien und natürlich an allen Geburtstagen der Familie.
Ist einfach nur Rache des Ex-Ehemannes, der die Trennung trotz neuer Familie nicht verkraftet hat und da Ex-Frau ebenfalls neu glücklich verheiratet ist bleibt ihm nur dieser Weg um die Ex-Frau zu ärgern.
Unter anderem zahlt er aber auch die Krankenhausrechnungen der schwer kranken Tochter nicht, obwohl diese mit ihm privat versichert ist und er die Rechnungen erhält und bei der Krankenkasse (wahrscheinlich) einreicht, aber Ex Frau bekommt keine Auskunft bei der Krankenkasse–über 6.000 Euro offen, alles Mahnstufe Drei—Krankenhaus hat, nachdem er auf zahlreiche Mahnungen nicht reagiert hat die Ex-Frau angerufen und will diese, wenn der Versicherte nicht zahlt, zur Kasse bitten.

Ex-Frau will nicht streiten, aber sich auch nicht dauernd schikanieren lassen.
Wie soll Ex-Frau mit solch einem Ex-Mann umgehen ?

Hallo,

Unter anderem zahlt er aber auch die Krankenhausrechnungen der
schwer kranken Tochter nicht, obwohl diese mit ihm privat
versichert ist und er die Rechnungen erhält und bei der
Krankenkasse (wahrscheinlich) einreicht, aber Ex Frau bekommt
keine Auskunft bei der Krankenkasse–über 6.000 Euro offen,
alles Mahnstufe Drei—Krankenhaus hat, nachdem er auf
zahlreiche Mahnungen nicht reagiert hat die Ex-Frau angerufen
und will diese, wenn der Versicherte nicht zahlt, zur Kasse
bitten.

deswegen würde ich mal beim JA anfragen oder sogar einen Anwalt bemühen.

Gruß, Karin

Guten Tag,

Kindsmutter hat Jugendamt eingeschaltet----auch daraufhin hat ex-Mann und Zahlungspflichtiger nicht reagiert.
JA hat Kindsmutter zum Amtsgericht verwiesen, da es sich um ein schwerst krankes Kind handelt und bei dem laufend Behandlungskosten anfallen…
Amtsgericht hat Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt—
Kindsvater hat 2/3 bezahlt—über 2.300 Euro akut noch offen—morgen Schlichtungsversuch beim JA am 17.11. Gerichtstermin.

Kindsvater hat Gegenantrag gestellt und will Kindsmutter Gesundheitsfürsorge entziehen, weil diese die Rechnungen unterschlagen haben soll ( was definitiv nicht stimmt) und sie an der Krankheit der Tochter schuld sein soll. Kindsvater behauptet, die Rechnungen die auf den Namen seiner Tochter ausgestellt sind nicht bei seiner Privat Krankenkasse einreichen zu können—Recherchen der Kindsmutter haben ergeben dass dies ganz einfach gelogen ist, da die Privatkassen leisten sobald bei einer Rechnung ersichtlich ist, dass die behandelte Person eine Versicherte war, wo die Versicherte behandelt wurde, wann, von wem und warum–und natürlich der Betrag-----all dies war gegeben.